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Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess in der ein Entwurf erarbeitet wird Der Begriff wird in Deutschland vor allem im Bauwesen verwendet In den Leistungsbildern der Objekt und Fachplanung der HOAI nach 34 39 43 47 51 55 wird die Entwurfsplanung als 3 von 9 Leistungsphasen LP 3 genannt Das Ziel der Entwurfsplanung ist es aufbauend auf der Vorplanung ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept das alle projektspezifischen Problemstellungen berucksichtigt zu entwickeln Bei Projekten die eine Genehmigung voraussetzen bildet die Entwurfsplanung die Grundlage fur die anschliessende Genehmigungsplanung Leistungsphasen der Objekt und Fachplanung nach HOAILP1 GrundlagenermittlungLP2 VorplanungLP3 EntwurfsplanungLP4 GenehmigungsplanungLP5 AusfuhrungsplanungLP6 Vorbereitung der VergabeLP7 Mitwirkung bei der VergabeLP8 Objektuberwachung Bauuberwachung und DokumentationLP9 ObjektbetreuungIm Gegensatz zum Entwerfen ist der Begriff Entwurfsplanung genau definiert Welche Leistungen im Einzelnen im Planungsprozess zu verguten sind wird in Deutschland in der HOAI geregelt Der Entwurf als Ergebnis der Entwurfsplanung stellt das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar Die Entwurfsplanung basiert auf der Bedarfsplanung des Auftraggebers und erfordert daher einen detaillierten Abstimmungsprozess mit diesem In der HOAI wird der Detaillierungsgrad also die Anforderungen bezuglich Darstellung und Planungstiefe nicht eindeutig festgelegt So heisst es zum Beispiel bei der Beschreibung der Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrustung Zitat Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemassstab mit Angabe massbestimmender Dimensionen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundleistungen der Objektplanung 1 1 Leistungsbild Gebaude und Innenraume 1 2 Leistungsbild Freianlagen 1 3 Leistungsbild Ingenieurbauwerke 1 4 Leistungsbild Verkehrsanlagen 2 Besondere Leistungen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGrundleistungen der Objektplanung BearbeitenLeistungsbild Gebaude und Innenraume Bearbeiten Im Leistungsbild Gebaude und Innenraume 34 sind fur die Entwurfsplanung 15 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet In Anlage 10 sind die Grundleistungen beschrieben 2 a Erarbeiten der Entwurfsplanung unter weiterer Berucksichtigung der wesentlichen Zusammenhange Vorgaben und Bedingungen zum Beispiel stadtebauliche gestalterische funktionale technische wirtschaftliche okologische soziale offentlich rechtliche auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage fur die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen offentlich rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beitrage anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zeichnungen nach Art und Grosse des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berucksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen zum Beispiel bei Gebauden im Massstab 1 100 zum Beispiel bei Innenraumen im Massstab 1 50 bis 1 20 b Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage fur die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c Objektbeschreibung d Verhandlungen uber die Genehmigungsfahigkeit e Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschatzung f Fortschreiben des Terminplans g Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseLeistungsbild Freianlagen Bearbeiten Im Leistungsbild Freianlagen 39 sind fur die Entwurfsplanung 16 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet In Anlage 11 sind die Grundleistungen beschriebenen 3 a Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen funktionalen wirtschaftlichen standortlichen okologischen natur und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beitrage anderer an der Planung fachlich Beteiligter b Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behorden c Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Massstab 1 500 bis 1 100 mit erforderlichen Angaben insbesondere zur Bepflanzung zu Materialien und Ausstattungen zu Massnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben zum terminlichen Ablauf d Objektbeschreibung mit Erlauterung von Ausgleichs und Ersatzmassnahmen nach Massgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung e Kostenberechnung zum Beispiel nach DIN 276 einschliesslich zugehoriger Mengenermittlung f Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschatzung g Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der EntwurfsplanungsergebnisseLeistungsbild Ingenieurbauwerke Bearbeiten Im Leistungsbild Ingenieurbauwerke 43 sind fur die Entwurfsplanung 25 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet In der Anlage 12 sind die Grundleistungen beschriebenen 4 a Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berucksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage fur die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b Erlauterungsbericht unter Verwendung der Beitrage anderer an der Planung fachlich Beteiligter c fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern d Ermitteln und Begrunden der zuwendungsfahigen Kosten Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Antrage auf Finanzierung e Mitwirken beim Erlautern des vorlaufigen Entwurfs gegenuber Dritten an bis zu drei Terminen Uberarbeiten des vorlaufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f Vorabstimmen der Genehmigungsfahigkeit mit Behorden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g Kostenberechnung einschliesslich zugehoriger Mengenermittlung Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschatzung h Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berucksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes wahrend der Bauzeit i Bauzeiten und Kostenplan j Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseLeistungsbild Verkehrsanlagen Bearbeiten Im Leistungsbild Verkehrsanlagen 47 sind fur die Entwurfsplanung 25 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet In der Anlagen 13 sind die Grundleistungen beschriebenen 5 a Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berucksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage fur die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b Erlauterungsbericht unter Verwendung der Beitrage anderer an der Planung fachlich Beteiligter c Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern d Ermitteln der zuwendungsfahigen Kosten Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Antrage auf Finanzierung e Mitwirken beim Erlautern des vorlaufigen Entwurfs gegenuber Dritten an bis zu drei Terminen Uberarbeiten des vorlaufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f Vorabstimmen der Genehmigungsfahigkeit mit Behorden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g Kostenberechnung einschliesslich zugehoriger Mengenermittlung Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschatzung h Uberschlagige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken i Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten Festlegen der erforderlichen Schallschutzmassnahmen an der Verkehrsanlage gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmassnahmen an betroffenen Gebauden j Rechnerische Festlegung des Objekts k Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte l Nachweis der Lichtraumprofile m Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berucksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs wahrend der Bauzeit n Bauzeiten und Kostenplan o Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseBesondere Leistungen BearbeitenDie in der Kategorie Besondere Leistungen genannten Leistungen also Leistungen welche gesondert vergutet werden mussen unterscheiden sich bei allen Leistungsbildern der Objekt und Fachplanung Literatur BearbeitenWerner Seifert HOAI 2013 Werner Neuwied 2013 ISBN 978 3 8041 3191 0 S 168 Ernst Neufert Bauentwurfslehre Springer Vieweg 2012 ISBN 978 3 8348 1825 6 S 594 Einzelnachweise Bearbeiten Anlage 15 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 19 Januar 2020 Anlage 10 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 19 Januar 2020 Anlage 11 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 2 Januar 2020 Anlage 12 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 19 Januar 2020 Anlage 13 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 19 Januar 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entwurfsplanung amp oldid 208109763