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Die Objektbetreuung ist in den Leistungsbildern der Objekt und Fachplanung nach der Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure die 9 Leistungsphase Leistungsphasen der Objekt und Fachplanung nach HOAILP1 GrundlagenermittlungLP2 VorplanungLP3 EntwurfsplanungLP4 GenehmigungsplanungLP5 AusfuhrungsplanungLP6 Vorbereitung der VergabeLP7 Mitwirkung bei der VergabeLP8 Objektuberwachung Bauuberwachung und DokumentationLP9 Objektbetreuung Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Leistungen in der Objektplanung 3 Leistungen in der Fachplanung 4 Anderungen in der HOAI 2013 zur HOAI 2009 5 Gerichtsurteile 6 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenIm Blatt 1 der VDI 4700 wird die Objektbetreuung als neunte und letzte Leistungsphase des Leistungsbild Gebaude und Innenraume der HOAI definiert Als Anmerkung heisst es hier In dieser Phase uberpruft der Ingenieur oder Architekt das Gebaude nochmals auf mogliche Mangel bevor die Gewahrleistungsfristen ablaufen in Anlehnung an HOAI 1 Als Ziel dieser Richtlinie wird die zweifelsfreie Verwendung der anzuwendenden Begriffe in den Regelwerken der Bau und Gebaudetechnik genannt 2 Umgangssprachlich wird Objektbetreuung auch manchmal mit Facilitymanagement gleichgesetzt Dies ist in Hinblick auf die durch die HOAI als Leistungsumfang fur Planer beschriebenen Prozesse in der Leistungsphase 9 in Abgleich zu der Definition von Facility Management falsch Auch in den einschlagigen deutschsprachigen Normen und Richtlinien zum Facility Management gibt es keinen Hinweis dass eine Gleichsetzung dieser beiden Begriffe vorgesehen ist Leistungen in der Objektplanung BearbeitenBei der Objektplanung sind fur die Objektbetreuung bei den Leistungsbildern Gebaude und Innenraume 34 und Freianlagen 39 je 2 Prozent und bei den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke 43 und Verkehrsanlagen 47 je 1 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet Die in Anlage 10 bis 13 beschriebenen Grundleistungen sind in den vier Leistungsbildern der Objektplanung gleich 3 4 5 6 a Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjahrungsfristen fur Gewahrleistungsanspruche festgestellten Mangel langstens jedoch bis zum Ablauf von funf Jahren seit Abnahme der Leistung einschliesslich notwendiger Begehungen b Objektbegehung zur Mangelfeststellung vor Ablauf der Verjahrungsfristen fur Mangelanspruche gegenuber den ausfuhrenden Unternehmen c Mitwirken bei der Freigabe von SicherheitsleistungenDie in der Kategorie Besondere Leistungen genannten Leistungen also Leistungen die gesondert vergutet werden mussen unterscheiden sich hingegen Im Leistungsbild Freianlagen sind zum Beispiel nachfolgende Leistungen aufgefuhrt Uberwachung der Entwicklungs und Unterhaltungspflege Uberwachen von Wartungsleistungen Uberwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der VerjahrungsfristLeistungen in der Fachplanung BearbeitenUnter Fachplanung sind die Leistungsbilder Tragwerksplanung 51 und Technische Ausrustung 55 der HOAI Fassung 2013 zusammengefasst Das Leistungsbild der Tragwerksplanung umfasst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 6 folgerichtig sind in der Anlage 14 in der Leistungsphase 9 keine Grundleistungen genannt Es wird allerdings ein Beispiel fur Besondere Leistung genannt Baubegehung zur Feststellung und Uberwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflussen benannt 7 Im Leistungsbild Technische Ausrustung sind fur die Objektbetreuung 1 Prozent der Honorare des 56 der HOAI 2013 bewertet In der Anlage 15 zum Leistungsbild Technische Ausrustung sind in der Leistungsphase 9 die gleichen Grundleistungen wie in der Objektplanung genannt 8 a Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjahrungsfristen fur Gewahrleistungsanspruche festgestellten Mangel langstens jedoch bis zum Ablauf von funf Jahren seit Abnahme der Leistung einschliesslich notwendiger Begehungen b Objektbegehung zur Mangelfeststellung vor Ablauf der Verjahrungsfristen fur Mangelanspruche gegenuber den ausfuhrenden Unternehmen c Mitwirken bei der Freigabe von SicherheitsleistungenAls Besondere Leistungen werden Nachfolgende genannt Uberwachen der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjahrungsfrist Energiemonitoring innerhalb der Gewahrleistungsphase Mitwirkung bei den jahrlichen Verbrauchsmessungen aller Medien Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung Vorschlage fur die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien und EnergieverbrauchesAnderungen in der HOAI 2013 zur HOAI 2009 BearbeitenIn der HOAI 2009 war eine Grundleistung zum Uberwachen der Mangelbeseitigung enthalten Deren Aufwand war im Umfang nur schwierig kalkulierbar Daher wurde diese gestrichen und bei einigen Leistungsbildern als Beispiel fur eine besondere Leistung genannt Sie kann somit zukunftig zum Beispiel auf Zeithonorarbasis beauftragt werden Durch die neu aufgenommene Grundleistung der fachlichen Bewertung der Mangel einschliesslich notwendiger Begehungen wird sichergestellt dass der beauftragte Architekt oder Ingenieur auch nach Abschluss des Projekts dem Bauherrn bei auftretenden Mangeln zur Seite steht und eine verursachungsgerechte Inanspruchnahme des Schadigers ermoglicht wird Mit der fachlichen Bewertung der Mangel soll in erster Linie die Zuordnung des Mangels zu einem Bau oder Planungsbeteiligten aus fachlicher Sicht sichergestellt werden Eine Bewertung mit der Qualitat und Ausfuhrlichkeit eines Sachverstandigengutachtens ist nicht Gegenstand dieser Grundleistung Mit der HOAI 2009 wurde die Frist zur Uberwachung der Mangelbeseitigung gemass 13 Abs 4 VOB B auf vier Jahre festgelegt Da diese nicht in jedem Fall die Vertragsgrundlage bildet wurde die Frist fur die fachliche Bewertung der festgestellten Mangel an 438 Abs 1 Nr 2 BGB auf funf Jahre angepasst 9 Gerichtsurteile BearbeitenEine etwaige Vermutung dass dem mundlich beauftragten Architekten im Zweifel die gesamten zum Leistungsbild gehorenden Arbeiten ubertragen sind erstreckt sich nicht auf die Objektbetreuung Das OLG Dusseldorf hat festgestellt dass die Objektbetreuung und Dokumentation eine Zusatzleistung darstellt die lediglich zum Zwecke einer einheitlichen Darstellung des Architektenhonorars an das normale Leistungsbild angekoppelt worden ist 10 Einzelnachweise Bearbeiten Verein Deutscher Ingenieure e V Hrsg VDI 4700 Blatt 1 Begriffe der Bau und Gebaudetechnik Beuth Dusseldorf Oktober 2015 S 111 Verein Deutscher Ingenieure e V Hrsg VDI 4700 Blatt 1 Begriffe der Bau und Gebaudetechnik Beuth Dusseldorf Oktober 2015 S 2 Anlage 10 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Anlage 11 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Anlage 12 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Anlage 13 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Anlage 14 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Anlage 15 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 21 Dezember 2019 Drucksache 334 13 Gesetzestext HOAI 2013 amp amtliche Begrundung In hoai de Bundesrat S 155 156 201 abgerufen am 21 Dezember 2019 OLG Dusseldorf 15 09 2000 22 U 35 00 In dejure org Abgerufen am 21 Dezember 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Objektbetreuung amp oldid 236402840