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Die Grundlagenermittlung ist in den Leistungsbildern der Objekt und Fachplanung nach der Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure die 1 von 9 Leistungsphasen Ihr folgt die Vorplanung Leistungsphasen der Objekt und Fachplanung nach HOAILP1 GrundlagenermittlungLP2 VorplanungLP3 EntwurfsplanungLP4 GenehmigungsplanungLP5 AusfuhrungsplanungLP6 Vorbereitung der VergabeLP7 Mitwirkung bei der VergabeLP8 Objektuberwachung Bauuberwachung und DokumentationLP9 Objektbetreuung Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Leistungen in der Objektplanung 2 1 Grundleistungen 2 2 Besondere Leistungen 3 Leistungen in der Fachplanung 3 1 Grundleistungen 3 2 Besondere Leistungen 4 Vergleich Leistungen der Fachplanung zu denen der Objektplanung 5 Anderungen in der HOAI 2013 zur HOAI 2009 6 Gerichtsurteile 7 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenIm Blatt 1 der VDI 4700 wird die Grundlagenermittlung als erste Leistungsphase des Leistungsbild Gebaude und Innenraume der HOAI definiert Als Anmerkung heisst es hier Zitat In dieser Phase soll der Ingenieur Architekt sich um die Voraussetzungen zur Losung der Bauaufgabe kummern Die Grosse und der grobe Zuschnitt des Gebaudes soll ermittelt werden in Anlehnung an HOAI 1 Umgangssprachlich wird die Grundlagenermittlung auch manchmal mit Bedarfsplanung gleichgesetzt Dies ist in Hinblick auf die durch die HOAI als Leistungsumfang fur Planer beschriebenen Prozesse in der Leistungsphase 1 in Abgleich zu der Definition von Bedarfsplanung nach DIN 18205 falsch Leistungen in der Objektplanung BearbeitenBei der Objektplanung sind fur die Grundlagenermittlung bei den Leistungsbildern Gebaude und Innenraume 34 Ingenieurbauwerke 43 und Verkehrsanlagen 47 mit je 2 Prozent sowie Freianlagen 39 mit 3 Prozent der Honorare nach HOAI bewertet Grundleistungen Bearbeiten Die in Anlage 10 und 11 beschriebenen Grundleistungen sind fur die Leistungsbilder Gebaude und Innenraume und Freianlagen fast gleich 2 3 a Klaren der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs und Genehmigungsunterlagen 1 b Ortsbesichtigung c Beraten zum gesamten Leistungs und Untersuchungsbedarf d Formulieren der Entscheidungshilfen fur die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseFur die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sind die Grundleistungen in den Anlagen 12 und 13 genannt 4 5 a Klaren der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c Formulieren von Entscheidungshilfen fur die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d bei Objekten nach 41 Nummer 6 und 7 die eine Tragwerksplanung erfordern Klaren der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung2 e Ortsbesichtigung f Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der Ergebnisse1 Erganzung nur im Leistungsbild Freianlagen enthalten 2 Grundleistung nur im Leistungsbild Ingenieurbauwerke enthalten Besondere Leistungen Bearbeiten Die in der Kategorie Besondere Leistungen genannten Leistungen also Leistungen welche gesondert vergutet werden mussen unterscheiden sich bei allen Leistungsbildern Im Leistungsbild Gebaude und Innenraume sind zum Beispiel nachfolgende Leistungen aufgefuhrt Bedarfsplanung Bedarfsermittlung Aufstellen eines Funktionsprogramms Aufstellen eines Raumprogramms Standortanalyse Mitwirken bei Grundstucks und Objektauswahl beschaffung und ubertragung Beschaffen von Unterlagen die fur das Vorhaben erheblich sind Bestandsaufnahme technische Substanzerkundung Betriebsplanung Prufen der Umwelterheblichkeit Prufen der Umweltvertraglichkeit Machbarkeitsstudie Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Projektstrukturplanung Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen Verfahrensbetreuung Mitwirken bei der Vergabe von Planungs und GutachterleistungenLeistungen in der Fachplanung BearbeitenUnter Fachplanung sind die Leistungsbilder Tragwerksplanung 51 und Technische Ausrustung 55 der HOAI Fassung 2013 zusammengefasst Im Leistungsbild Tragwerksplanung wird die Grundlagenermittlung mit drei Prozent und im Leistungsbild Technische Ausrustung mit zwei Prozent des Gesamthonorars der HOAI 2013 bewertet Grundleistungen Bearbeiten Zu dem Leistungsbild Tragwerksplanung sind in der Anlage 14 die Grundleistungen der Leistungsphase 1 benannt 6 a Klaren der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten c Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseZu dem Leistungsbild Technische Ausrustung sind in der Anlage 14 die Grundleistungen der Leistungsphase 1 benannt 7 a Klaren der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner b Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschliessung c Zusammenfassen Erlautern und Dokumentieren der ErgebnisseBesondere Leistungen Bearbeiten Als Besondere Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrustung werden Nachfolgende genannt Mitwirken bei der Bedarfsplanung fur komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedurfnisse Ziele und einschrankenden Gegebenheiten Kosten Termine und andere Rahmenbedingungen des Bauherrn und wichtiger Beteiligter Bestandsaufnahme zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile Datenerfassung Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand Durchfuhren von Verbrauchsmessungen Endoskopische Untersuchungen Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprufungen fur PlanungswettbewerbeVergleich Leistungen der Fachplanung zu denen der Objektplanung BearbeitenBei den Vergleich der Grundleistungen von der Fachplanung zu denen der Objektplanung fallt auf dass bei den Fachplaner die Ortsbesichtigung nicht als Grundleistung benannt wird Auch das Formulieren der Entscheidungshilfen fur die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter wird dem Fachplaner nicht uber die HOAI vergutet Das liegt daran dass nach HOAI kein integraler Planungsprozess in der ersten Leistungsphase vorgesehen ist sondern der Objektplaner zunachst alleine beauftragt werden soll um dann weitere Planungsbeteiligte an Bord zu holen 8 Anderungen in der HOAI 2013 zur HOAI 2009 BearbeitenIm Leistungsbild Freianlagen wurde zum Zwecke der Klarstellung neu die Alternative Klarung der Aufgabenstellung aufgrund vorliegender Planungs und Genehmigungsunterlagen aufgenommen Freianlagenplanungen werden in der Praxis auch auf der Grundlage bereits erteilter Planfeststellungen oder Plangenehmigungen erstellt 9 Gerichtsurteile BearbeitenDer Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil VII ZR 230 11 vom 21 Marz 2013 entschieden dass Architekten verpflichtet sind schon im Rahmen der Grundlagenermittlung die Kostenvorstellungen Kostenrahmen nach DIN 276 des Bauherrn zu berucksichtigen 10 11 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil VII ZR 55 13 vom 10 April 2014 entschieden dass der mit der Grundlagenermittlung Leistungsphase 1 beauftragte Architekt den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfahigkeit des Bauvorhabens vollstandig und richtig zu beraten hat Verletzt der Architekt diese Pflicht und erklart sich der Besteller aus diesem Grund damit einverstanden dass der Architekt ein anderes Gebaude als das ursprunglich gewollte plant ist der Architekt dem Besteller zum Schadensersatz gemass 634 Nr 4 636 280 281 BGB verpflichtet 12 Einzelnachweise Bearbeiten Verein Deutscher Ingenieure e V Hrsg VDI 4700 Blatt 1 Begriffe der Bau und Gebaudetechnik Beuth Dusseldorf Oktober 2015 S 2 Anlage 10 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Anlage 11 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Anlage 12 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Anlage 13 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Anlage 14 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Anlage 15 HOAI Einzelnorm In gesetze im internet de Abgerufen am 14 Januar 2020 Achim Heidemann u a Integrale Planung der Gebaudetechnik 1 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2014 ISBN 978 3 662 44748 2 S 12 Drucksache 334 13 Gesetzestext HOAI 2013 amp amtliche Begrundung In hoai de Bundesrat S 197 abgerufen am 14 Januar 2020 Urteil BGH 21 Marz 2013 VII ZR 230 11 In juris bundesgerichtshof de Abgerufen am 14 Januar 2020 Mitteilung der Pressestelle BGH 21 Marz 2013 VII ZR 230 11 In juris bundesgerichtshof de Abgerufen am 14 Januar 2020 Urteil BGH 10 07 2014 VII ZR 55 13 In juris bundesgerichtshof de Abgerufen am 14 Januar 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundlagenermittlung amp oldid 236402755