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Die schweizerische Eisenbahnverordnung EBV respektive Verordnung uber Bau und Betrieb der Eisenbahnen SR 742 141 1 wurde am 23 November 1983 beschlossen und trat am 1 Januar 1984 in Kraft BasisdatenTitel Verordnung uber Bau und Betrieb der EisenbahnenKurztitel EisenbahnverordnungAbkurzung EBVArt VerordnungGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie Systematische Rechtssammlung SR 742 141 1Ursprungliche Fassung vom 23 November 1983Inkrafttreten am 1 Januar 1984Letzte Anderung durch AS 2020 1915Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2021Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Verordnung regelt Planung Bau Betrieb Instandhaltung und Ruckbau von Bauten Anlagen und Fahrzeugen der Eisenbahnen sowie elektrischen Teilen von Trolleybusanlagen und Trolleybusfahrzeugen Sie bezweckt die Sicherheit der Eisenbahnen und gilt fur alle Eisenbahnen die dem Eisenbahngesetz EBG unterstehen Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage 2 Ausfuhrungsbestimmungen 3 Anderungen 4 Aufhebung bisherigen Rechts 5 WeblinksGrundlage BearbeitenGesetzliche Grundlage bilden Artikel 17 Absatz 2 und 97 des Eisenbahngesetzes SR 742 101 vom 20 Dezember 1957 Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c des Elektrizitatsgesetzes SR 734 0 vom 24 Juni 1902 sowie Artikel 9 des Trolleybus Gesetzes SR 744 21 vom 29 Marz 1950 Ausfuhrungsbestimmungen BearbeitenDetails zur EBV werden gemass Artikel 81 in den Ausfuhrungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB EBV ausgefuhrt und vom UVEK erlassen Die AB EBV SR 742 141 11 sind als Loseblattsammlung konzipiert und werden weder in der Systematischen Rechtssammlung SR noch in der Amtlichen Sammlung AS publiziert Druckausgaben erstellt das Bundesamt fur Bauten und Logistik BBL wahrend die elektronischen Ausgaben vom zustandigen Bundesamt fur Verkehr BAV publiziert werden Anderungen BearbeitenDie Fassung vom 13 Mai 2020 in Kraft seit 1 Januar 2021 bildet die 25 Fassung der Eisenbahnverordnung Sie loste mit Inkrafttreten der ersten Fassung funf bestehende Verordnungen ab die in der EBV neu zusammengefasst und damit aufgehoben wurden Das Bundesamt fur Verkehr BAV forderte 2003 die Bahnen auf Sanierungskonzepte fur Bahnubergange vorzulegen die nicht mehr dem verlangten Sicherheitsstandard entsprachen Die revidierten gesetzlichen Grundlagen die zuvor in drei gesonderten Verordnungen behandelt worden waren und sich mit der Sicherung und Signalisierung von Bahnubergangen befasst hatten wurden dabei neu in die Eisenbahnverordnung integriert und traten am 14 Dezember 2003 in Kraft Mit der Anderung wurden Bahnen inhaltlich verpflichtet Bahnubergange die der Verordnung nicht entsprechen aufzuheben oder bis spatestens 31 Dezember 2014 anzupassen Art 37 Abs 1 Die Regelung wurde mit Beschluss vom 19 September 2014 in die Ubergangsbestimmung Art 83f Abs 1 verschoben und erganzt Aufhebung bisherigen Rechts BearbeitenMit Inkrafttreten der Eisenbahnverordnung wurde gemass Artikel 82 folgendes Recht aufgehoben Verordnung betreffend Bau und Betrieb der schweizerischen NebenbahnenSR 742 141 4 Beschluss vom 19 Marz 1929Verordnung uber die Begrenzung des lichten Raumes und der Fahrzeuge der schweizerischen NormalspurbahnenSR 742 141 2 Beschluss vom 12 November 1929Verordnung betreffend den Unterhalt des Rollmaterials der schweizerischen HauptbahnenSR 742 143 1 Beschluss vom 14 Juli 1910Verordnung betreffend Festsetzung der hochsten Fahrgeschwindigkeiten auf den schweizerischen HauptbahnenSR 742 143 2 Beschluss vom 19 Februar 1929Verordnung betreffend die Einfuhrung der durchgehenden Guterzugsbremse im Bereiche der Schweizerischen Bundesbahnen und der normalspurigen PrivatbahnenSR 742 141 1 Beschluss vom 24 April 1929Mit Inkrafttreten der Fassung vom 14 Dezember 2003 wurden aufgehoben Verordnung uber die Signalisierung von BahnubergangenSR 742 148 31 Beschluss vom 15 Dezember 1975Verordnung uber den Bau von automatischen Anlagen zur Sicherung von NiveauubergangenSR 742 148 311 Beschluss vom 15 Juli 1970Verordnung uber die Fristen zur Anpassung der Signalisierung von BahnubergangenSR 742 148 312 Beschluss vom 3 September 1979Mit Inkrafttreten der Fassung vom 1 Juli 2012 wurde aufgehoben Verordnung uber elektrische Anlagen von BahnenSR 734 42 Beschluss vom 5 Dezember 1994Weblinks BearbeitenEisenbahnverordnung auf admin ch Ausfuhrungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung AB EBV UVEK 1 November 2020 PDF 9 MB auf admin ch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eisenbahnverordnung Schweiz amp oldid 227630367