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Als Eigenantrag wird im Insolvenzeroffnungsverfahren der auf die Verfahrenseroffnung gerichtete Antrag des Schuldners bezeichnet Die Insolvenzordnung verwendet den Begriff nicht Das Antragsrecht steht nicht nur Glaubigern sondern auch dem Schuldner zu 13 Abs 1 Satz 2 InsO Der Eigenantrag ist eine wichtige Weichenstellung fur das weitere Verfahren Der Eroffnungsgrund muss nicht glaubhaft gemacht werden wichtige Ausnahme 15 Abs 2 InsO der Antrag wird nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans gestellt Freilich wird das Vorliegen des Eroffnungsgrundes vom Insolvenzgericht gepruft und das Insolvenzverfahren bei Nichtvorliegen nicht eroffnet 16 InsO Bei einem Glaubigerantrag ist dieser ohne Glaubhaftmachung des Eroffnungsgrundes bereits unzulassig so dass das Vorliegen eines Eroffnungsgrundes nicht einmal gepruft wird Der Eigenantrag kann auch bei drohender Zahlungsunfahigkeit gestellt werden 18 Abs 1 InsO Bei einem Glaubigerantrag muss die Zahlungsunfahigkeit bereits eingetreten sein Ein rechtzeitig gestellter Eigenantrag verhindert die Haftung wegen Insolvenzverschleppung vergleiche fur die GmbH 64 und 84 GmbHG Bei einem Eigenantrag ist dem Schuldner grundsatzlich die Beschwerde gegen die Eroffnung des Insolvenzverfahrens versperrt 1 Beantragt der Schuldner die Anordnung der Eigenverwaltung so bedarf es bei einem Eigenantrag nicht der Zustimmung der Glaubiger Die Glaubiger konnen sich gegen die Eigenverwaltung dann nur noch unter den engen Voraussetzungen des 272 Abs 1 Nr 1 Nr 2 i V m Abs 2 InsO wehren Der Eigenantrag ist Voraussetzung fur den Antrag auf Restschuldbefreiung 287 Abs 1 InsO Hat ein Glaubiger den Eroffnungsantrag gestellt muss der die Restschuldbefreiung begehrender Schuldner zusatzlich einen Eigenantrag stellen Das Insolvenzgericht hat ihn darauf hinzuweisen Ergeht ein solcher Hinweis nicht ist der isolierte Restschuldbefreiungsantrag ausnahmsweise zulassig Ein Eigenantrag und ein damit verbundener Antrag auf Restschuldbefreiung sind auch dann zulassig wenn zuvor ein Glaubigerantrag mangels Masse abgelehnt wurde 2 In Verbraucherinsolvenzverfahren nach 304 ff InsO ist bei einem Eigenantrag dem Schuldner eine in 305 InsO aufgezahlte Reihe von Obliegenheiten auferlegt und der Eigenantrag fuhrt zu einer zeitlichen Erweiterung der Ruckschlagsperre gemass 88 Abs 2 InsO Literatur BearbeitenA O Schmidt Hrsg Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht 2006Einzelnachweise Bearbeiten zu den Ausnahmen vergl Hamburger Kommentar Schroder 34 Rn 13 Bundesgerichtshof BGH Beschluss vom 1 Dezember 2005 Az IX ZB 186 05 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigenantrag amp oldid 201771977