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Die Richtlinie 90 270 EWG ist eine EG Richtlinie ursprunglich EWG Richtlinie des Rates der Europaischen Union vom 29 Mai 1990 die Mindestvorschriften in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeraten regelt Richtlinie 90 270 EWGTitel Richtlinie des Rates vom 29 Mai 1990 uber die Mindestvorschriften bezuglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeraten Funfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89 391 EWG 90 270 EWG Bezeichnung nicht amtlich BildschirmarbeitsrichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie ArbeitsrechtGrundlage Artikel 16 Absatz 1 Richtlinie 89 391 EWG Artikel 118a EWGVInkrafttreten 11 Juni 1990In nationales Rechtumzusetzen bis 31 Dezember 1992Umgesetzt durch DeutschlandArbeitsstattenverordnungFundstelle ABl L 156 vom 21 6 1990 S 14 18Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Wie alle europaischen Richtlinien ist die Bildschirmrichtlinie an die Mitgliedstaaten gerichtet und daher von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen Inhaltsverzeichnis 1 Struktur und Inhalt der Richtlinie 1 1 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 2 Abschnitt II Pflichten des Arbeitgebers 1 3 Abschnitt III Sonstige Bestimmungen 1 4 Anhang 2 Siehe auch 3 WeblinksStruktur und Inhalt der Richtlinie BearbeitenAbschnitt I Allgemeine Bestimmungen Bearbeiten Dieser Abschnitt setzt die Ziele der Richtlinie Artikel 1 und Begriffsbestimmungen Artikel 2 fest Abschnitt II Pflichten des Arbeitgebers Bearbeiten Die Regelungen in diesem Abschnitt betreffen das Erfordernis einer Arbeitsplatzanalyse durch den Arbeitgeber insbesondere fur die mogliche Gefahrdung des Sehvermogens sowie fur korperliche Probleme und psychische Belastungen Artikel 3 Ubergangsregelungen Artikel 4 und 5 ferner die Unterrichtung und Unterweisung Artikel 6 den Arbeitslauf Artikel 7 und die Beteiligung Artikel 8 der Arbeitnehmer sowie den Schutz ihrer Augen und ihres Sehvermogens Artikel 9 Abschnitt III Sonstige Bestimmungen Bearbeiten Artikel 10 regelt rein technische Anpassungen des Anhangs an technische Entwicklungen und Artikel 11 und 12 betreffen in den Schlussbestimmungen unter anderem die Rechtswirkung der Richtlinie Anhang Bearbeiten Der Anhang der Richtlinie enthalt Mindestvorschriften zu Gerat hierbei wird nicht nur auf den Bildschirm sondern auch auf Tastatur Arbeitsflache und Arbeitsstuhl Bezug genommen Umgebung des Arbeitsplatzes inklusive Beleuchtung Larm Warme Strahlungen und anderes Mensch Maschine Schnittstelle unter Erwahnung von Konzipierung Auswahl Erwerb und Anderung von Software Diese tragen der Ergonomie des Arbeitsplatzes Rechnung Siehe auch BearbeitenBildschirmarbeitsplatz Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeitsplatzbrille Software ErgonomieWeblinks BearbeitenAmtsblatt der Europaischen Gemeinschaften PDF Richtlinie 90 270 EWG des Rates vom 29 Mai 1990 uber die Mindestvorschriften bezuglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeraten Funfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89 391 EWG Online auf eur lex europa eu PDF 603 kB abgerufen am 7 Dezember 2016 Europaische Studie Evaluation der Bildschirmarbeitsrichtlinie 90 270 EWG Online auf bmas de abgerufen am 7 Dezember 2016 Pilotstudie Entwicklung eines methodischen Vorgehens zur Bewertung der Qualitat von EU Richtlinien Eine Pilotstudie auf Basis der Bildschirmarbeitsrichtlinie Richtlinie 90 270 EWG Online auf bmas de PDF 41 kB abgerufen am 7 Dezember 2016 Europaische Arbeitsgruppe Evaluation der Bildschirmarbeitsrichtlinie Europaische Agentur fur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht abrufbar am 7 Dezember 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 90 270 EWG amp oldid 231289016