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Das Ubereinkommen uber die Annahme einheitlicher Bedingungen fur die Genehmigung der Ausrustungsgegenstande und Teile von Kraftfahrzeugen Motorfahrzeugen und uber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung alternativ Ubereinkommen uber die Annahme einheitlicher harmonisierter technischer Vorschriften fur Radfahrzeuge Ausrustungsgegenstande und Teile die in Radfahrzeuge n eingebaut und oder dafur verwendet werden konnen und die Bedingungen fur die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen die nach diesen Vorschriften Regelungen erteilt wurden kurz auch Genfer Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 ist ein wichtiges Regelwerk der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fur Europa United Nations Economic Commission for Europe UNECE oder UN ECE um technische Hemmnisse fur den internationalen Handel abzubauen Es wurde 1995 neu gefasst dabei spricht man vom Geanderten Ubereinkommen von 1958 Zentraler Inhalt ist eine unter den Vertragsparteien anerkannte Typgenehmigung fur Rad Strassenfahrzeuge und ihre Komponenten die Typ en genehmigung nach einer UN Regelung 1 kurz UNECE Typ en genehmigung auch ECE Typ en genehmigung UN Typ en genehmigung 2 Die dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 angeschlossenen Regelungen auch dem 1958er Ubereinkommen angeschlossene Regelungen 3 Regelungen der Wirtschaftskommission fur Europa der Vereinten Nationen 4 kurzer UN ECE Regelungen 5 UNECE ECE Regelungen 6 UN Regelungen 7 bezeichnet enthalten technische Vorschriften Prufverfahren die genaueren Bedingungen fur die Typgenehmigung sowie Genehmigungszeichen ECE Prufzeichen und Bedingungen fur die Gewahrleistung der Ubereinstimmung der Produktion 8 Die Bezeichnung einer einzelnen Regelung beginnt immer mit den Worten Regulation No Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Liste der Vertragsparteien 3 Typgenehmigungskennzeichnung ECE Prufzeichen 4 Verwaltungsausschuss 5 Liste der dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 angeschlossenen Regelungen 6 Siehe auch 7 Rechtsquellen 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDie UNECE in Genf Teil des United Nations Economic and Social Council ECOSOC arbeitet seit Ende der 1950er Jahre an der grenzubergreifenden Harmonisierung von technischen Regelungen 9 Dazu wurde am 20 Marz 1958 ein Abkommen auf die Wege gebracht das im Laufe der folgenden Jahrzehnte von zahlreichen Staaten angenommen wurde Es wurde mit Wirkung vom 16 Oktober 1995 geandert Dieses Ubereinkommen hat uber 60 Vertragsparteien einschliesslich der Europaischen Union uber die das Abkommen 2007 auch in jenen ihrer Mitgliedstaaten gultig ist die nicht selbst Vertragspartei des Abkommens sind seinerzeit Irland Zypern und Malta Da Genehmigungen jedoch nicht von der Europaischen Union selbst sondern von ihren Mitgliedstaaten erteilt werden und diese dabei ihre jeweils eigene Kennzahl des Landes verwenden wurden auch diesen Mitgliedstaaten der Europaischen Union Landeskennzahlen zugeteilt 10 Die Signatarstaaten gehen dabei weit uber den Bereich der Europaischen Union und sogar Europas hinaus So gehoren z B auch Aserbaidschan Australien Japan Kasachstan Malaysia Neuseeland Sudafrika Sudkorea Thailand und Tunesien dazu Mit diesem Ubereinkommen wird auf internationaler Ebene der Erlass einheitlicher technischer Vorschriften vor allem fur Kraftfahrzeuge und Anhanger Ausrustungsgegenstande und Teile die in Radfahrzeuge eingebaut und oder verwendet werden konnen sowie die gegenseitige Anerkennung und Zulassung durch die Vertragsparteien des Ubereinkommens moglich Dies soll vor allem Schranken im Handel abbauen Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Ubereinkommens uber einhundert dem Ubereinkommen angeschlossene Regelungen festgesetzt Die Regelungen sind Empfehlungen die von den jeweiligen Vertragsstaaten in ihr nationales Recht integriert werden konnen Die EU kann dem Ubereinkommen angeschlossenen Regelungen auch fur alle Mitgliedstaaten der Europaischen Union annehmen In diesem Fall bedarf es keines zusatzlichen Rechtsaktes mit dem diese Regelungen beziehungsweise Anderungen von Regelungen in nationales Recht ubernommen werden Die meisten dieser dem Ubereinkommen angeschlossenen Regelungen sind von einer grossen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert Sie erfassen die meisten Teile und Ausrustungen von Kraftfahrzeugen die fur die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen standig angepasst Viele Lander selbst wenn sie nicht offizielle Vertragsparteien sind erkennen die UN ECE Typgenehmigung an und erlauben den Gebrauch und Import von Fahrzeugen und Teilen die gemass UN ECE Regelungen typgepruft wurden Angeschlossen ist der Prozess der ECE Homologation der bedeutet das eine Typgenehmigung in einem der Beitrittsstaaten automatisch in allen anderen Beitrittsstaaten anzuerkennen ist Heute ist ein Prozess zur Erweiterung des Abkommens in Gang der eine weitergehende Internationale Gesamtfahrzeug Typengenehmigung International Whole Vehicle Type Approval IWVTA erarbeiten soll 9 Das findet zwischen Europa Japan und Russland im Rahmen des World Forum for the harmonization of vehicle regulations WP 29 des Inland Transport Committees ITC der UNECE statt 9 Liste der Vertragsparteien Bearbeiten nbsp Teil eines Genehmigungs zeichens wie es in den dem Uberein kommen vom 20 Marz 1958 ange schlossenen Regelungen beschrieben ist und bei der Erteilung einer Typ genehmigung nach einer Regelung zuge teilt wird Hier mit der Landes kennzahl 1 die fur Deutsch land steht Ein voll standiges Genehmigungs zeichen besteht aus dem oben abgebildeten Kreis mit Inhalt in dessen Nahe die Genehmigungs nummer sowie gegebenen falls auch die Nummer der inter nationalen Verein barung mit dem Buchstaben R und gegebenen falls zusatz liche Zeichen stehen Es ist dafur vorge sehen an Radfahr zeugen Ausrustungs gegen standen und Teilen angebracht zu werden Kz Kennzahl des Landes und Vertragspartei Stand 28 Februar 2020 10 Kz Vertragspartei1 Deutschland nbsp Deutschland2 Frankreich nbsp Frankreich3 Italien nbsp Italien4 Niederlande nbsp Niederlande5 Schweden nbsp Schweden6 Belgien nbsp Belgien7 Ungarn nbsp Ungarn8 Tschechien nbsp Tschechien9 Spanien nbsp Spanien10 Serbien nbsp Serbien11 Vereinigtes Konigreich nbsp Vereinigtes Konigreich12 Osterreich nbsp Osterreich13 Luxemburg nbsp Luxemburg14 Schweiz nbsp Schweiz15 ehemals Deutschland Demokratische Republik 1949 nbsp DDR16 Norwegen nbsp Norwegen17 Finnland nbsp Finnland18 Danemark nbsp Danemark19 Rumanien nbsp Rumanien20 Polen nbsp Polen Kz Vertragspartei21 Portugal nbsp Portugal22 Russland nbsp Russland23 Griechenland nbsp Griechenland24 Irland nbsp Irland 25 Kroatien nbsp Kroatien26 Slowenien nbsp Slowenien27 Slowakei nbsp Slowakei28 Belarus nbsp Belarus29 Estland nbsp Estland30 Moldau Republik nbsp Moldau31 Bosnien und Herzegowina nbsp Bosnien und Herzegowina32 Lettland nbsp Lettland33 34 Bulgarien nbsp Bulgarien35 Kasachstan nbsp Kasachstan36 Litauen nbsp Litauen37 Turkei nbsp Turkei38 39 Aserbaidschan nbsp Aserbaidschan40 Nordmazedonien nbsp Nordmazedonien Kz Vertragspartei41 42 Europaische Union 43 Japan nbsp Japan44 45 Australien nbsp Australien46 Ukraine nbsp Ukraine47 Sudafrika nbsp Sudafrika48 Neuseeland nbsp Neuseeland49 Zypern Republik nbsp Zypern 50 Malta nbsp Malta 51 Korea Sud nbsp Sudkorea52 Malaysia nbsp Malaysia53 Thailand nbsp Thailand54 Albanien nbsp Albanien55 56 Montenegro nbsp Montenegro57 San Marino nbsp San Marino58 Tunesien nbsp Tunesien59 60 Georgien nbsp Georgien Kz Vertragspartei61 62 Agypten nbsp Agypten63 Nigeria nbsp Nigeria64 Pakistan nbsp Pakistan65 Uganda nbsp Uganda Nicht Vertragspartei aber kraft ihres Beitritts zur Europaischen Union wenden Irland Zypern und Malta die gleichen dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 angeschlossenen Regelungen die aufgrund des Ubereinkommens festgesetzt wurden an wie die Europaische Union Die EU ist 1997 beigetreten Beschluss 97 836 EG 11 Sie hat ihre spezifischen Typgenehmigungsrichtlinien aufgehoben und sie durch die verbindliche Anwendung der entsprechenden UN Regelungen ersetzt Verordnung EG Nr 661 2009 12 Das Ubereinkommen wurde Mai 2018 im Amtsblatt der EU veroffentlicht 13 Mit der Neufassung der Richtlinie 2007 46 EG durch die Verordnung EU 2018 858 ist eine UN Typgenehmigung einer EU Typgenehmigung gleichgestellt Genehmigungen werden von ihren Mitgliedstaaten erteilt die dabei ihre jeweils eigene Kennzahl des Landes verwenden Typgenehmigungskennzeichnung ECE Prufzeichen Bearbeiten Hauptartikel ECE Prufzeichen An jedem Ausrustungsgegenstand und jedem Teil fur das aufgrund des Ubereinkommens und der dem Ubereinkommen angeschlossenen Regelungen eine Genehmigung erteilt wurde ist das in der jeweils angewendeten Regelung beschriebene Genehmigungszeichen Genehmigungszeichen nach einer dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 angeschlossenen Regelung kurz ECE Prufzeichen anzubringen das aus einem Kreis besteht in dessen Innerem sich der Buchstabe E und die Kennzahl des Landes befinden das die Genehmigung erteilt hat sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nahe dieses Kreises gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben R und gegebenenfalls aus zusatzlichen Zeichen Beispiele E 1 fur Deutschland E 58 fur Tunesien Verwaltungsausschuss BearbeitenDer Verwaltungsausschuss des Abkommens der die einzelnen Regelungen erarbeitet besteht aus Vertretern aller Vertragsparteien und tagt unter der Schirmherrschaft der UNECE 14 De facto ist der Verwaltungsausschuss des Abkommens innerhalb der Struktur der UNECE organisatorisch beim WP 29 angesiedelt 15 Liste der dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 angeschlossenen Regelungen Bearbeitenlt ANHANG IV Verzeichnis der verbindlichen UNECE Regelungen Verordnung EG Nr 661 2009 16 Regelungen in kursiver Schrift sind nicht im Anhang enthalten R 1 Kraftfahrzeugscheinwerfer fur asymmetrisches Abblendlicht und oder Fernlicht die mit Gluhlampen der Kategorie R2 und oder HS1 ausgerustet sind R 2 R 3 Retroreflektierende Einrichtungen fur Kraftfahrzeuge R 4 Beleuchtungseinrichtungen fur das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren Anhangern R 5 Sealed Beam Scheinwerfer fur Kraftfahrzeuge SB Scheinwerfer fur europaisches asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder fur beides R 6 Fahrtrichtungsanzeiger fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 7 Begrenzungsleuchten Schlussleuchten Bremsleuchten und Umrissleuchten fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 8 Halogen Scheinwerfer H1 H2 H3 HB3 HB4 H7 H8 H9 HIR1 HIR2 und oder H11 fur Kraftfahrzeuge R 9 Einheitliche Bedingungen fur die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen L2 L4 und L5 hinsichtlich der Gerauschemissionen R 10 Elektromagnetische Vertraglichkeit Funkentstorung R 11 Turschlosser und Turaufhangungen R 12 Schutz des Fahrzeugfuhrers vor der Lenkanlage bei Unfallstossen R 13 Bremsen von Fahrzeugen und Anhangern R 13 H Bremsen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 R 14 Sicherheitsgurtverankerungen ISOFIX Verankerungssysteme und Verankerungen fur den oberen ISOFIX Haltegurt R 15 ersetzt durch R 83 R 16 Sicherheitsgurte Ruckhaltesysteme Kinder Ruckhaltesysteme und ISOFIX Kinder Ruckhaltesysteme R 17 Sitze ihre Verankerungen und Kopfstutzen R 18 Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung R 19 Nebelscheinwerfer fur Kraftfahrzeuge R 20 Kraftfahrzeugscheinwerfer mit Halogengluhlampen H4 Lampen fur asymmetrisches Abblendlicht und oder Fernlicht R 21 Innenausstattung R 22 Schutzhelme R 23 Ruckfahrscheinwerfer fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 24 Emission aus Dieselmotoren R 25 In Fahrzeugsitze einbezogene und nicht einbezogene Kopfstutzen R 26 Vorstehende Aussenkanten R 27 Warndreiecke R 28 Vorrichtungen fur Schallzeichen Schallzeichen R 29 Schutz der Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen R 30 Luftreifen fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger Klasse C1 R 31 Sealed Beam Halogenscheinwerfereinheit HSB fur Kraftfahrzeuge fur asymmetrisches Abblendlicht und oder Fernlicht R 32 Heckaufprall Struktur R 33 R 34 Verhutung von Brandgefahren Behalter fur flussigen Kraftstoff R 35 Anordnung der Fussbedienteile R 36 Bau von Fahrzeugen des offentlichen Verkehrs R 37 Gluhlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhangern R 38 Nebelschlussleuchten fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 39 Geschwindigkeitsmesseinrichtung einschliesslich ihres Einbaus R 40 Abgase von Kraftradern R 41 Gerauschemissionen von Kraftradern R 42 Front und Heck Sicherheitseinrichtungen R 43 Sicherheitsverglasungswerkstoffe R 44 Ruckhalteeinrichtungen fur Kinder in Kraftfahrzeugen Kinder Ruckhalte System R 45 Scheinwerfer Reinigungseinrichtungen R 46 Einrichtungen fur indirekte Sicht und ihre Anbringung R 47 Abgase von Mopeds R 48 Anbau der Beleuchtungs und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen R 49 Emissionen von Selbstzundungsmotoren und von mit Erdgas oder Flussiggas betriebenen Fremdzundungsmotoren R 50 Beleuchtung von Kraftradern R 51 Gerauschemissionen von Fahrzeugen der Klassen M und N R 52 Busse mit geringer Sitzplatzzahl R 53 Beleuchtung Lichtsignaleinrichtung von Motorradern R 54 Luftreifen fur Nutzfahrzeuge und ihre Anhanger R 55 Mechanische Verbindungseinrichtungen fur Fahrzeugkombinationen R 56 Scheinwerfer fur Mopeds R 57 Scheinwerfer fur Motorrader R 58 Einrichtungen fur den hinteren Unterfahrschutz und ihr Anbau hinterer Unterfahrschutz R 59 Ersatz Auspufftopf Systeme bzw Ersatz Schalldampfer Systeme R 60 Kontrolleinrichtungen fur Motorrader Mopeds R 61 Aussen vorstehende Teile vor der Fuhrerhausruckwand von Nutzfahrzeugen R 62 Sicherung gegen unbefugte Benutzung bei Kraftradern R 63 Einheitliche Bedingungen fur die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L1 hinsichtlich der Gerauschemissionen R 64 Komplettnotrad Notlaufreifen Notlaufsystem und Reifendruckuberwachungssystem R 65 Kennleuchten fur blaues und gelbes Blinklicht R 66 Festigkeit des Aufbaus von Kraftomnibussen R 67 Spezialausrustung fur Fahrzeuge mit Flussiggas betrieben R 68 Messung bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von Kfz R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge R 71 Sichtfeld bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen R 72 Halogenscheinwerfer fur Kraftrader HS1 Lampen R 73 Seitenschutz von Lastkraftwagen Anhangern und Sattelanhangern R 74 Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds R 75 Luftreifen fur Fahrzeuge der Klasse L R 76 Scheinwerfer fur Mopeds Fern und Abblendlicht R 77 Parkleuchten fur Kraftfahrzeuge R 78 Bremsanlagen fur Kraftrader R 79 Lenkanlagen R 80 Sitze von Kraftomnibussen R 81 Ruckspiegel von Zweiradern R 82 Halogenscheinwerfer fur Mopeds HS2 Lampen R 83 Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 R 84 Messung Kraftstoffverbrauch von Pkw mit Verbrennungsmotoren R 85 Messung der Nutzleistung R 86 Anbau der Beleuchtungs Lichtsignaleinrichtungen an land oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen R 87 Tagfahrlicht fur Kraftfahrzeuge R 88 Retroreflektierende Reifen fur zweiradrige Fahrzeuge R 89 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen R 90 Ersatz Bremsbelag Einheiten und Ersatz Trommelbremsbelage fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 91 Seitenmarkierungsleuchten fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 92 Einheitliche Bedingungen fur die Genehmigung von nicht originalen Austauschschalldampferanlagen NORESS fur Fahrzeuge der Klassen L1 L2 L3 L4 und L5 hinsichtlich der Gerauschemissionen R 93 Einrichtungen fur den vorderen Unterfahrschutz und ihr Anbau vorderer Unterfahrschutz R 94 Schutz der Insassen bei einem Frontalaufprall R 95 Schutz der Insassen bei einem Seitenaufprall R 96 Dieselemissionen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen R 97 Fahrzeug Alarmsysteme R 98 Kfz Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen R 99 Gasentladungslichtquellen fur genehmigte Gasentladungsleuchteinheiten in Kraftfahrzeugen R 100 Elektrische Sicherheit R 101 Messung CO2 und Kraftstoffverbrauch R 102 Kurzkupplungseinrichtung Anbau eines genehmigten Typs einer Kurzkupplungseinrichtung R 103 Austauschkatalysatoren R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen R 105 Fahrzeuge fur den Transport gefahrlicher Guter R 106 Luftreifen fur landwirtschaftliche Fahrzeuge R 107 Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 R 108 Runderneuerte Reifen fur Kraftfahrzeuge und ihre Anhanger R 109 Runderneuerte Reifen fur Nutzfahrzeuge und ihre Anhanger R 110 Spezielle Bauteile fur komprimiertes Erdgas R 111 Kippstabilitat von Tankfahrzeugen R 112 Kraftfahrzeugscheinwerfer fur asymmetrisches Abblendlicht und oder Fernlicht die mit Gluhlampen und oder LED Modulen ausgerustet sind R 113 Scheinwerfer symmetrisches Licht R 114 Austausch Airbagsysteme R 115 Nachrustsysteme fur Flussiggas und Erdgas R 116 Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung R 117 Reifen Rollgerauschemissionen Haftung auf nassen Oberflachen und Rollwiderstand Klassen C1 C2 und C3 R 118 Feuerbestandigkeit von in Bussen verwendeten Werkstoffen R 119 Abbiegescheinwerfer R 120 Nutzleistung von Zugmaschinen sowie mobilen Maschinen und Geraten R 121 Anordnung und Kennzeichnung der Handbetatigungseinrichtungen Kontrollleuchten und Anzeiger R 122 Heizungssysteme von Fahrzeugen R 123 Adaptive Frontbeleuchtungssysteme AFS fur Kraftfahrzeuge R 124 Nachrustrader R 125 Sichtfeld des Fahrzeugfuhrers nach vorn R 126 Trennvorrichtungen R 127 Fussgangerschutz R 128 Leuchtdioden Lichtquellen LED Lichtquellen R 129 Verbesserte Kinderruckhaltesysteme R 130 Spurhaltewarnsystem R 131 Notbremsassistenzsysteme AEBS R 132 Retrofit Emissions Uberwachungsgerate REC R 133 Recycling von Kraftfahrzeugen R 134 Sicherheit von Wasserstoff Hydrogen und Fuel Cell Fahrzeuge R 135 Pfahl Seitenaufprall R 136 Kraftrader mit Elektroantrieb R 137 Frontalaufprall mit Schwerpunkt auf Ruckhaltesystemen R 138 Gerauscharme Strassenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Horbarkeit R 139 Bremsassistenzsysteme BAS R 140 Elektronisches Fahrdynamik Regelsystem ESC R 141 Reifendruckuberwachungssystem RDKS R 142 Montage von Reifen R 143 Nachrustung Zweistoff Systeme fur Motoren in schweren Nutzfahrzeugen R 144 Unfallnotruf Systeme Accident Emergency Call Systems AECS R 145 Verankerungen von Kinderruckhaltesystemen R 146 Wasserstoff und Brennstoffzellen Fahrzeuge der EG Fahrzeugklasse L R 147 Mechanische Kupplungskomponenten fur Kombinationen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen R 148 Lichtsignaleinrichtungen R 149 Einrichtungen zur Fahrbahnausleuchtung R 150 Retro reflektierende Einrichtungen R 151 Blind Spot Information System for the Detection of Bicycles R 152 Advanced Emergency Braking System AEBS R 153 Fuel system integrity and electric power train safety at rear end collision R 154 Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure WLTP R 155 Cyber security and cyber security management system R 156 Software update and software update management system R 157 Automated Lane Keeping Systems ALKS R 158 Devices for means of rear visibility or detection R 159 Moving Off Information System MOIS R 160 Event Data Recorder EDR R 161 Devices against unauthorized use R 162 Immobilizers R 163 Vehicle alarm systemsQuelle UNECE Regulations in the area of vehicle approval 17 Siehe auch BearbeitenVerkehrssicherheitRechtsquellen Bearbeiten Hinweis nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich EU Fassung OJ L 274 11 Oktober 2016 S 4 30 Revision 3 deutsch EUR Lex Deutschland In Gesetz zur Revision des Ubereinkommens vom 20 Marz 1958 uber die Annahme einheitlicher Bedingungen fur die Genehmigung der Ausrustungsgegenstande und Teile von Kraftfahrzeugen und uber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung BGBl 1997 II S 998 ff PDF Datei 1 99 MB ursprunglichen Fassung BGBl 1965 II S 857 Osterreich Ausrustungsgegenstande Teile von Kraftfahrzeugen Genehmigung BGBl Nr 177 1971 Ubersetzung ris bka Schweiz SR 0 741 411 Ubersetzung admin ch Weblinks BearbeitenLinks und Dokumente zum Text of the 1958 Agreement Agreement concerning the Adoption of Uniform Technical Prescriptions Rev 2 bei www unece org englisch Das UNECE World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations WP 29 der UNECE weitere Informationen hier und seine Informationsseite zu Vehicle Regulations samt FAQ Seite und der Publikation World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations WP 29 How It Works How to Join It bei www unece org englisch Publikation downloadbar als PDF Datei englisch franzosisch spanisch russisch arabisch chinesisch Europaische Union Die Europaische Kommission zu International technical harmonisation und UNECE Legislation im Bereich der Automobilindustrie englisch Translation of UNECE Regulations in the area of vehicle approval Tabelle die alle UNECE Regelungen auflistet die fur die EU in Kraft getreten sind Stand 31 Dezember 2016 vom 3 Mai 2017 mit Hyperlinks zu den Ubersetzungen in ec europa eu der Europaischen Kommission englisch PDF Datei 3 58 MB Deutschland Angaben zum Inkrafttreten des Ubereinkommens uber die Annahme einheitlicher Bedingungen fur die Genehmigung der Ausrustungsgegenstande und Teile von Kraftfahrzeugen Motorfahrzeugen und uber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung in der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis des Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 20 Marz 1958 uber die Annahme einheitlicher Bedingungen fur die Genehmigung der Ausrustungsgegenstande und Teile von Kraftfahrzeugen und uber die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung und in der Deutschen Demokratischen Republik bei juris UN Regelungen beim deutschen Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Einzelnachweise Bearbeiten Z B Art 1 der EU Fassung des Ubereinkommens Rev 3 2016 siehe Rechtsquellen Z B Art 1 der Schweizer Fassung des Ubereinkommens siehe Rechtsquellen Z B Status of the 1958 Agreement and of the annexed regulations in www unece org United Nations Economic Commission for Europe abgerufen am 5 September 2017 englisch Z B Regelung Nr 138 der Wirtschaftskommission fur Europa der Vereinten Nationen UNECE Einheitliche Bestimmungen fur die Genehmigung gerauscharmer Strassenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Horbarkeit 2017 71 In EUR Lex Europaische Union abgerufen am 5 September 2017 Z B Nr 15 des Annex A Definitions des Agreements concerning the establishing of global technical regulations for wheeled vehicles equipment and parts which can be fitted and or be used on wheeled vehicles done at Geneva on 25 June 1998 in www unece org United Nations Economic Commission for Europe abgerufen am 5 September 2017 S 18 englisch franzosisch russisch PDF Datei 2 73 MB Z B Verkehr Memento des Originals vom 5 September 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www genf diplo de in www genf diplo de Arbeitsbereich Presse und Offentlichkeitsarbeit der Standigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Buro der Vereinten Nationen und den anderen Internationalen Organisationen in Genf abgerufen am 5 September 2017 Z B Status of the Agreement of the annexed UN Regulations and of amendments thereto Revision 25 Note by the secretariat 28 Februar 2017 in Status of the 1958 Agreement and of the annexed regulations in www unece org United Nations Economic Commission for Europe abgerufen am 5 September 2017 englisch UN Regelungen in www bmvi de Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur abgerufen am 5 September 2017 Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften fur Kraftfahrzeuge Nicht mehr online verfugbar Bundesverkehrsministerium archiviert vom Original am 27 Juni 2014 abgerufen am 8 Oktober 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmvi de a b c Harmonisierung von Zulassungsvoraussetzungen Weltweite Harmonisierung Memento des Originals vom 16 Dezember 2019 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vda de Verband der Automobilindustrie vda de o D abgerufen 16 Dezember 2019 a b UN Transport Agreements and Conventions Countries Parties to the 1958 Agreement in Status of the Agreement of the annexed UN Regulations and of amendments thereto Revision 25 Note by the secretariat 28 Februar 2017 in Status of the 1958 Agreement and of the annexed regulations Beide in www unece org United Nations Economic Commission for Europe englisch abgerufen am 31 Mai 2017 Beschluss 97 836 EG des Rates vom 27 November 1997 uber den Beitritt der Europaischen Gemeinschaft zu dem Ubereinkommen der Wirtschaftskommission fur Europa der Vereinten Nationen uber die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften fur Radfahrzeuge Ausrustungsgegenstande und Teile die in Radfahrzeuge n eingebaut und oder verwendet werden konnen und die Bedingungen fur die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen die nach diesen Vorschriften erteilt wurden Geandertes Ubereinkommen von 1958 ABl L 346 vom 17 Dezember 1997 S 78 EUR Lex Verordnung EG Nr 661 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Juli 2009 uber die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen Kraftfahrzeuganhangern und von Systemen Bauteilen und selbststandigen technischen Einheiten fur diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit ABl L 200 vom 31 Juli 2009 S 1 EUR Lex EU Typgenehmigung Memento des Originals vom 16 Dezember 2019 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vda de Verband der Automobilindustrie vda de o D abgerufen 16 Dezember 2019 Art 1 und Anl 1 Zusammensetzung und Geschaftsordnung des Verwaltungsausschusses der EU Fassung des Ubereinkommens siehe Rechtsquellen Intergovernmental Structure of United Nations Inland Transport Legal Instruments and Activities serviced by UNECE Secretariat 2014 in www unece org United Nations Economic Commission for Europe abgerufen am 31 Mai 2017 englisch PDF Datei 375 14 KB Verordnung EG Nr 661 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Juli 2009 uber die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen Kraftfahrzeuganhangern und von Systemen Bauteilen und selbststandigen technischen Einheiten fur diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit in der konsolidierten Fassung vom 1 Juli 2016 abgerufen am 16 Marz 2019 UNECE Regulations in the area of vehicle approval PDF UNECE 20 Januar 2022 abgerufen am 13 Mai 2022 englisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title ECE Regelungen amp oldid 236008359