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Die osterreichische e card SV Chipkarte ist die personenbezogene Chipkarte des elektronischen Verwaltungssystems der osterreichischen Sozialversicherung Kranken Unfall Pensions Arbeitslosenversicherung Dieses System hat die Verwaltungsablaufe zwischen Versicherten Dienstgebern Vertragspartnern Arzten Spitalern Apothekern usw und diesen gleichgestellten Personen sowie Sozialversicherungstragern zu unterstutzen Es ist so zu gestalten dass die von den Sozialversicherungstragern zu vollziehenden Gesetze weitgehend ohne papierschriftliche Unterlagen vollzogen werden konnen Neben den e cards werden auch o cards zur Kennzeichnung arztlicher Ordinationen ausgestellt weitere Kartenarten a card fur Apotheken etc werden uberlegt e carde card Ruckseite EKVK Inhaltsverzeichnis 1 Einfuhrung und Nutzung 2 e card System 2 1 Kritik an der e card 2 2 Zusatzanwendungen ausserhalb des Gesundheitsbereiches 2 3 Kartentausch 3 Trivia 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEinfuhrung und Nutzung BearbeitenEin Feldversuch lief 1993 1994 mit drei Arzten und ca 4000 Chipkarten fur deren Patienten Auf Basis der Erfahrungen daraus wurde 1996 der Sozialminister ersucht ein Chipkartensystem einzurichten Das einschlagige Gesetz 1 erschien 1999 parallel zur Umsetzung der Signaturrichtlinie 2 In der ersten Ausbaustufe ersetzt die e card den Versicherungsnachweis auf Papier Krankenschein Krankenkassenscheck Arzthilfeschein Patientenschein Behandlungsschein Zahnschein Die Testphase lief im Dezember 2004 im Burgenland 2005 wurden alle sozialversicherten Menschen in Osterreich unabhangig von Staatsburgerschaft und Erwerbstatigkeit mit der Karte ausgestattet Seit Mai 2009 erlaubt die e card auch die Meldung und Abmeldung zum Krankenstand Dieses Service wurde seit Mai 2008 in einem Pilotprojekt mit 35 Arzten und uber 42 000 Online Meldungen in Oberosterreich getestet Die e card gehort zum osterreichischen E Government Sie verwendet elektronische Signaturen und ist keine reine Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte sondern eine allgemein nutzbare Chipkarte Mit ihr ist auch ausserhalb der Sozialversicherung die elektronische Authentifizierung der Kartenbesitzer moglich die Karte bietet sicheren Zugriff auf personliche Daten die bei anderen Stellen gespeichert sind Fur die e card wird ein jahrlicher Beitrag von 10 erhoben Dieser Betrag ersetzt die fruhere Krankenscheingebuhr Pro Arbeitstag werden ca 350 000 bis 580 000 Patientenkontakte uber e cards abgewickelt Der starkste Tag war der 26 Janner 2009 mit 623 552 Patientenkontakten Uber 11 000 Vertragspartner hauptsachlich Arzte sind an das e card System angeschlossen In Summe gibt es rund 8 4 Mio aktive e cards Bis Ende des Jahres 2006 wurden 9 425 551 e cards ausgestellt Jahrlich mussen fur Neugeborene nach Namenswechseln Verlust usw mehrere hunderttausend Karten neu ausgestellt werden 3 Dem gegenuber steht der Entfall von jahrlich ca 40 Millionen fruher noch teilweise manuell ausgestellter Krankenscheine und Auslandskrankenscheine Formular E 111 usw der Entfall der Logistik dieser Papierbelege und die Verhinderung von Missbrauchen durch einfaches Nachdrucken dieser Belege usw Seit Anfang Dezember 2009 werden neue e cards mit den Buchstaben sv in Braillepragung ausgegeben um einen weiteren Schritt in Richtung barrierefreie Nutzung des Gesundheitssystems zu setzen e card System BearbeitenDas e card System ist ein Online System uber welches Versicherungsanspruche sofort verifiziert werden konnen einschliesslich Nebenangaben wie Rezeptgebuhrenbefreiungen etc Fur den Fall dass keine Leitungsverbindung zum zentral gefuhrten Rechenzentrum hergestellt werden kann ist es off line moglich versicherungsrelevante Angaben Arztbesuche zu speichern und nach Wiederherstellung der Verbindung zu ubertragen Die e card gilt fur alle gesetzlichen Krankenkassen daruber hinaus auch fur eine Reihe von Beamten Sondersystemen und ab September 2010 fur die Bezieher von Sozialhilfe bedarfsorientierte Mindestsicherung genannt Versicherungswechsel beruhren die Verwendbarkeit nicht Einrichtungen fur die Aktualisierung der Kartenangaben sind nicht notwendig Angaben uber Versicherungsschutz Versichertenstatus bei welcher Krankenkasse Gebuhrenbefreiungen usw sind nicht auf der e card gespeichert sondern werden mit der Karte festgestellt Diese Vorgangsweise vermeidet es dass Versicherungsschutz von den Angaben auf einer moglicherweise defekten verlorenen usw Karte abhangt und erspart gesonderte Sicherungssysteme fur diese Falle Fur solche Situationen bestehen Vereinbarungen die bis zu einer Abrechnungsgarantie zugunsten des Arztes reichen konnen Wer nicht versichert ist behalt die e card und kann sie fur andere Zwecke weiter verwenden z B als Burgerkarte zur Dokumentation der Personendaten eine neue Versicherung wird beim Arzt usw mit derselben Karte dokumentiert Die e card wird wie ein Schlussel verwendet auf ihrem Chip sind und werden keine medizinischen Daten gespeichert Technisch ware das moglich und konnte sofern datenschutzrechtliche Bedenken ausgeraumt werden konnen in einer weiteren Ausbaustufe auf freiwilliger Basis erfolgen Das gilt insbesondere fur die bereits gesetzlich vorgesehene Speicherung von Notfalldaten auf dem Kartenchip Die dafur notwendige Durchfuhrungsverordnung des zustandigen Bundesministers wurde nicht erlassen weil eine Reihe grundlegender Fragen offenblieben Die Behandlung im Notfall darf z B nicht davon abhangen ob eine Chipkarte lesbar vorhanden ist auch die Aktualitat der darauf gespeicherten Daten muss verifizierbar sein 4 Der Chip der e card erfullt die Anforderungen die im Behordenverkehr und im Wirtschaftsleben an ein Burgerkartensystem zu stellen sind rechtsverbindliche Unterschriftsmoglichkeit durch elektronische Signatur aufgrund eindeutiger Identifikation des Menschen auf den die Karte ausgestellt ist Dadurch ist auch die Abfrage personenbezogener Daten uber Internet einschliesslich Telebanking Steuererklarung usw vorbereitet bzw in Teilbereichen bereits moglich Versicherungskontoabfrage Steuererklarungen ohne dass fur jede Abfragemoglichkeit mit gesonderten PINs TANs Passwortern usw gearbeitet werden muss Der dadurch mogliche Entfall der Benutzerverwaltung bringt auch den Anbietern solcher Dienste nennenswerte Erleichterungen Die Burgerkartenfunktion einer e card kann von jedem Internet PC mit signaturfahigem Kartenlesegerat genutzt werden Auf dem Chip und auf der Karte selbst sind folgende Daten verzeichnet Kartenfolgenummer wenn nach Verlust mehrere Karten mit den gleichen Daten fur einen Menschen ausgestellt wurden Vornamen Familiennamen auf dem Chip in zwei Varianten mit und ohne diakritische Zeichen Geburtsdatum Akademischer Grad Kennnummer des Sozialversicherungstragers Kennnummer der Karte Ablaufdatum SozialversicherungsnummerMit einem handelsublichen Chipkartenleser und entsprechender Software wie z B die Software der Burgerkarte oder anderer Tools konnen diese Daten vom Chip ausgelesen werden Die Kosten einer e card einschliesslich Versand wurden 2010 mit 1 96 angegeben 5 Auf der Ruckseite der e card befindet sich die Europaische Krankenversicherungskarte EKVK auch European Health Insurance Card EHIC genannt die den Auslandskrankenschein und damit folgende Formulare ersetzt E 110 fur das internationale Verkehrswesen E 111 fur vorubergehende Aufenthalte z B Urlaubsreisen in EU Mitgliedsstaaten EWR Staaten und der Schweiz E 119 fur die Arbeitssuche E 128 fur Studium und fur die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes LandDie Vereinfachungen durch die Koppelung dieser Karte an die e card keine parallele Kartenverwaltung spaterer Einsatz desselben Chips auch fur elektronische Lesbarkeit fuhrten zu Kostenverringerungen in Hohe mehrerer Millionen Euro Private Gruppen Krankenversicherer nehmen an diesem System teil wenn sie eine Versicherung betreiben welche die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt opting out Modelle fur freiberuflich tatige Personen wie Arzte Rechtsanwalte Ziviltechniker Im Jahr 2010 wurden da die erste Generation der e cards mit der Funfjahresfrist fur die EKVK auf deren Ruckseite auszulaufen begann rund 4 2 Millionen Karten getauscht und dabei auch technische Neuerungen berucksichtigt 6 Kritik an der e card Bearbeiten Der osterreichische Rechnungshof kritisierte 7 hohe Projektnebenkosten und Fehler im Projektmanagement Nach einer Mitteilung der zustandigen Bundesministerin an den Nationalrat 8 stellte der Rechnungshof aber auch fest dass sich das Projekt innerhalb weniger Jahre amortisiert haben wurde Diesen Standpunkt bestatigte der Rechnungshof in seinem Bericht zur Verwaltungsreform 2007 Dort werden unter Hinweis auf fruhere Berichte mit kritischer Beurteilung der Projektabwicklung die nicht allein dem Betreiber zuzurechnen war unter Beurteilung Einsparungspotenzial Effizienzsteigerung Qualitatsverbesserung zwischen 6 Mill Euro und 50 5 Mill Euro jahrlich sowie Effizienzsteigerungen festgehalten 9 Arzte und Arztekammer bemangelten Fehler in der Einfuhrungsphase der e card Allerdings war ein uberwiegender Teil der Fehlermeldungen wie Kontrollen ergaben auf die Exaktheit des neuen Systems zuruckzufuhren weil das e card System die Versicherungsanspruche on line tagfertig anzeigte wahrend die fruheren Anspruchsbelege ein bis dreimonatige Gultigkeitsdauern aufwiesen und Veranderungen wie Wegfall des Versicherungsschutzes innerhalb dieser Zeitraume nicht berucksichtigt werden konnten Den Gefahren die aus kurzfristig entstehenden Versicherungslucken z B durch Meldeverzogerungen bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit auftraten wurde durch grosszugige Toleranzfristen Schutzfristen bis zu sechs Monaten bei Studenten teilweise auch noch langer Rechnung getragen Ein weiterer Teil der Kritik aus der Arzteschaft war von betriebswirtschaftlichen Motiven befurchteter Mehraufwand getragen was durch die Rechtslage unterstutzt wurde verpflichtender Vertragsabschluss mit der Sozialversicherung Dazu schloss sich der Rechnungshof 10 der Meinung des Hauptverbandes an dass es fur die Aufrechterhaltung eines auf Dauer funktionierenden Gesundheitswesens fur die Gesamtbevolkerung notwendig sein wird statt betriebswirtschaftlicher Uberlegungen von Arzten eher volkswirtschaftliche Uberlegungen hinsichtlich der Allgemeinvertraglichkeit einschlagiger Rechtsnormen anzustellen Das Vertragspartnerrecht ware hinsichtlich der Vergabe der Leistungsvertrage fur Vertragsarzte nach Auffassung des Rechnungshofes dort einzugrenzen wo es gesundheitspolitische Entwicklungen behindert Sozialhilfeempfanger erhielten anfangs keine e card Das hing damit zusammen dass fur diese Personengruppe in Osterreich nicht die Krankenversicherungstrager Krankenkassen sondern die Lander und Gemeinden zustandig sind und finanzielle Fragen noch offen waren 11 Seit September 2010 sind auch Sozialhilfebezieher Bezieher von bedarfsorientierter Mindestsicherung in das e card System einbezogen Ob Anspruche geltend gemacht werden konnen hangt allerdings von einer Anmeldung des jeweiligen Sozialhilfetragers ab und kann von der Krankenversicherung nicht beeinflusst werden 12 Im Janner 2006 wurde eine Klagsdrohung gegen den Hauptverband der osterreichischen Sozialversicherungstrager den Herausgeber der e cards bekannt Diese Klage wurde nicht eingebracht 13 Auch von verschiedenen Seiten eingebrachte Strafanzeigen blieben ohne Effekt Im Marz 2007 beendete die Staatsanwaltschaft Wien die Vorerhebungen es wurden keine weiteren Verfahrensschritte eingeleitet Eine tatsachlich eingebrachte Klage wurde vom Handelsgericht Wien mit Urteil vom 30 September 2009 Geschaftszahl 43 Cg 102 07h 24 rechtskraftig abgewiesen 14 Zusatzanwendungen ausserhalb des Gesundheitsbereiches Bearbeiten Neben den Anwendungen im Gesundheitsbereich konnte die e card bis Ende 2019 zur Burgerkarte aufgerustet werden Dafur wurden teilweise in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Chipkartenlesegeraten Werbeaktionen im Rahmen offentlicher Veranstaltungen Messen usw durchgefuhrt Weitere privatwirtschaftliche und offentliche Anwendungen sind in gesetzlichem Rahmen auch ausserhalb der Sozialversicherung moglich fur die Verwendung der e card sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Ersatz des Mehraufwandes Zahlungen an den Hauptverband der osterreichischen Sozialversicherungstrager zu leisten Kartentausch Bearbeiten Da die Karten auch gleichzeitig die europaische Krankenversichertenkarten darstellen und diese ein gesetzliches Ablaufdatum aufweisen mussen sie durch die Sozialversicherungstrager getauscht werden Die haufigste Gultigkeitsdauer betragt funf Jahre und gilt fur Arbeitnehmer und mitversicherte Gatten Fur Pensionisten ist eine Gultigkeit von zehn Jahren vorgesehen Erstmals wurden im Laufe des Jahres 2010 ca 4 Millionen Karten ausgetauscht Bestrebungen auch ein Foto auf der Karte gegen Missbrauch zu speichern wurden auch bei dieser Version aus Kostengrunden nicht berucksichtigt die Karten sind jedoch fur die Aufbringung von Fotos vorbereitet Dabei wurde angegeben dass sich die Kartenkosten durch die Aufbringung von Fotos um 23 Cent somit bei ohne Kinder usw 6 Millionen Personen um 1 38 Mio erhohen wurden bereits vorhandene Fotos ohne deren Beschaffungsaufwand vorausgesetzt 15 Ab 1 Janner 2020 ist auf allen ab diesem Zeitpunkt an Personen die das 14 Lebensjahr vollendet haben neu ausgegebenen oder ausgetauschten e cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen das den Karteninhaber erkennbar zeigt Bis 31 Dezember 2023 sind alle e cards auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist auszutauschen 31a Abs 8 ASVG 16 Trivia BearbeitenIm osterreichischen Tatort Pumpen decken Eisner und Fellner einen Sozialversicherungsbetrug mit e cards auf Literatur BearbeitenWalter M Bugnar Das Infrastruktur Projekt e card System der osterreichischen Sozialversicherung In SozSi 2004 S 488 492 Heinz Otter Die e card als Burgerkarte In SozSi 2004 S 499 501 Reinhard Posch Anwendungsmoglichkeiten der e card und Vorstellungen der Bundesregierung zur Einfuhrung der Burgerkarte In SozSi 2004 S 501 504 Heinz Otter Die e card im internationalen Vergleich In SozSi 2005 S 69 71 Martin Hochreiter Das e card Rechenzentrum In SozSi 2005 S 72 73 Weblinks BearbeitenInformationsseite zur e card der Sozialversicherungs Chipkarten Betriebs und Errichtungsgesellschaft m b H SVC Informationsseite der Sozialversicherungs Chipkarten Betriebs und Errichtungsgesellschaft m b H SVC allgemeine Website der osterreichischen Sozialversicherung Europaische Krankenversicherungskarte E Card wird zehn Jahre altEinzelnachweise Bearbeiten 56 Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ASVG osterreichisches Bundesgesetzblatt I Nr 172 1999 beschlossen im Nationalrat am 16 Juli 1999 Seither mehrfach geandert Versionen siehe www sozdok at Richtlinie 99 93 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Dezember 1999 uber gemeinschaftliche Rahmenbedingungen fur elektronische Signaturen In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften L 13 19 Janner 2000 Zahlen zur e card siehe Parlamentarische Anfragebeantwortung PDF 1 9 MB Nr 268 vom 20 Marz 2007 Josef Souhrada Datenschutz und e card In osterreichische Fachzeitschrift Soziale Sicherheit 2005 S 194 auch Fussnote 97 Parlamentarische Anfragebeantwortung Nr 5322 AB PDF 44 kB vom 15 Juli 2010 Parlamentarische Anfragebeantwortungen Nr 5322 AB vom 15 Juli 2010 und Nr 152 AB vom 15 Janner 2009 PDF 242 kB Bericht S 49 PDF 790 kB an den Nationalrat In der parlamentarischen Anfragebeantwortung PDF 1 2 MB Nr 3918 vom 13 April 2006 welcher auch eine eingehende Darstellung des Projekt in seinem zeitlichen Ablauf und seinen Rahmenbedingungen angeschlossen war Rechnungshof Positionen Verwaltungsreform Vorschlage des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Burokratieabbau Reihe 2007 1 Herausgegeben vom Rechnungshof im August 2007 Keine ISBN frei zuganglich PDF 4 1 MB Seite 51 In seinem Bericht auf S 74 des Originals S 80 des verlinkten pdf Dazu siehe die parlamentarische Anfragebeantwortung PDF 1 9 MB Nr 268 der Gesundheitsministerin vom 20 Marz 2007 Frage 22 Verordnung des Bundesministers fur soziale Verwaltung vom 28 November 1969 uber die Durchfuhrung der Krankenversicherung fur die gemass 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen in der Fassung der Novelle im osterreichischen BGBl II Nr 262 2010 kundgemacht 18 August 2010 1 Z 20 In Kraft ab 1 September 2010 Zur Finanzierung siehe 75a ASVG in der Fassung des Sozialversicherungs Anderungsgesetzes 2010 BGBl I Nr 63 2010 Seite 3 Zu ihren Hintergrunden siehe die parlamentarische Anfragebeantwortung Nr 3917 ebenfalls vom 13 April 2006 und die anderen bei den Literaturangaben zitierten parlamentarischen Dokumente zum Programmdirektor Urteilstext bei www sozdok at ExpertInnensuche Entscheidungen parl Anfrage Suche mit 43 Cg 102 07h 24 800 000 E Cards werden in Wien getauscht auf ORF vom 18 Mai 2010 und Parlamentarische Anfragebeantwortung Nr 152 AB vom 15 Janner 2009 PDF 242 kB Art 1 Z 1a BGBl I Nr 125 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title E card Chipkarte amp oldid 236294863