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Die Durchleitung von Wasser und Abwasser ist ein Tatbestand des deutschen Wasserrechts Er regelt die zwangsweise Duldung des Durchleitens von Wasser und Abwasser durch den Eigentumer bzw Nutzungsberechtigten eines Grundstucks auf der Grundlage eines offentlich rechtlichen Verwaltungsaktes Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Tatbestandsvoraussetzungen 3 Verfahren 4 Entschadigung 5 Ahnliche Regelungen 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlage Bearbeiten 93 Wasserhaushaltsgesetz ermachtigt die Verwaltungsbehorde Wasserbehorde einen Eigentumer bzw Nutzungsberechtigten eines Grundstuckes durch Erlass einer Duldungsverfugung zu verpflichten das Durchleiten von Wasser und Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden soweit dies zur Entwasserung oder Bewasserung von Grundstucken zur Wasserversorgung zur Abwasserbeseitigung zum Betrieb einer Stauanlage oder zum Schutz vor oder zum Ausgleich von Beeintrachtigungen des Natur oder Wasserhaushalts durch Wassermangel erforderlich ist Tatbestandsvoraussetzungen BearbeitenNach 93 Satz 2 i V 92 Satz 2 WHG ist der Erlass der Duldungsverfugung nur zulassig wenn das Vorhaben anders nicht ebenso zweckmassig oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchgefuhrt werden kann und der von dem Vorhaben zu erwartende Nutzen erheblich grosser als der Nachteil des Betroffenen ist Verfahren BearbeitenDie Behorde wird auf Antrag tatig Antragsteller ist in der Regel derjenige der die Durchleitung begehrt Mit dem Antrag ist die Notwendigkeit der Leitungsfuhrung bzw der konkrete Mehraufwand alternativer Leitungsfuhrungen durch den Antragsteller nachzuweisen Auch ist zu belegen dass eine Alternative durch ein zivilrechtliches Leitungsrecht z B in Form der Eintragung einer Grunddienstbarkeit nicht besteht bzw dass uber ein solches keine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden konnte 1 Entschadigung BearbeitenSoweit die Duldungs oder Gestattungsverpflichtung das Eigentum unzumutbar beschranken ist hierfur gemass 95 WHG eine Entschadigung zu leisten Verfahren und Hohe der Entschadigung richten sich nach 96ff WHG Ahnliche Regelungen BearbeitenEine weitere Rechtsgrundlage fur die Duldungspflicht findet sich in 8 AVBWasserV Durchleitungsrecht Schweiz NotwegerechtEinzelnachweise Bearbeiten VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 19 November 2013 3 S 1525 13Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Durchleitung von Wasser und Abwasser amp oldid 209662955