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Das Dubliner Ubereinkommen DU ist ein volkerrechtlicher Vertrag der bestimmt welcher Staat fur die Prufung eines in einem Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zustandig ist Formal ist das Ubereinkommen weiterhin gultig wird jedoch faktisch nicht mehr angewendet Es wurde im Rahmen des Gemeinsamen Europaischen Asylsystems zuerst durch die Dublin II Verordnung und dann durch die Dublin III Verordnung ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Ursprungliche Ziele 3 Faktisches Ausserkrafttreten 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Dubliner Ubereinkommen wurde am 15 Juni 1990 von Belgien Danemark Deutschland Frankreich Griechenland Irland Italien Luxemburg Niederlande Portugal Spanien und dem Vereinigten Konigreich unterzeichnet Es trat fur diese Staaten am 1 September 1997 in Kraft 1 Spater beigetreten sind Osterreich und Schweden 1 Oktober 1997 Finnland 1 Januar 1998 2 und Tschechien 1 August 2005 3 Die Mitgliedstaaten des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens SDU vereinbarten im Bonner Protokoll vom 26 April 1994 4 dass mit dem Inkrafttreten des Dubliner Ubereinkommens die Artikel 28 bis 38 SDU uber die Zustandigkeit fur die Behandlung von Asylbegehren keine Anwendung mehr finden Das SDU von 1990 regelte wegen des Wegfalls der Binnengrenzkontrollen erstmals welcher Staat fur die Durchfuhrung des Asylverfahrens zustandig ist Ursprungliche Ziele BearbeitenMit dem Dubliner Ubereinkommen sollte zum einen erreicht werden dass jedem Auslander der auf dem Gebiet der Vertragsstaaten einen Asylantrag stellt die Durchfuhrung eines Asylverfahrens garantiert wird Zum anderen sollte sichergestellt werden dass immer genau ein Vertragsstaat fur die inhaltliche Prufung eines Asylantrags zustandig ist Zur Bestimmung der Zustandigkeit legt das Dublin Abkommen eine Prufreihenfolge fest Hat der Asylbewerber einen Familienangehorigen dem ein Vertragsstaat die Fluchtlingseigenschaft zuerkannt hat so ist auf Wunsch des Betroffenen dieser Staat zustandig Hat ein Vertragsstaat dem Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erteilt so ist in der Regel dieser Staat zustandig Reist eine asylsuchende Person ohne Visum in einen Vertragsstaat ein so ist der Staat zustandig in den sie nachweislich zuerst eingereist ist es sei denn sie hielt sich bereits mindestens sechs Monate in einem anderen Vertragsstaat auf Daruber hinaus hat jeder Vertragsstaat das Recht selbst einen Asylantrag zu prufen auch wenn er eigentlich nicht zustandig ware Durch die Bestimmung einer eindeutigen Zustandigkeit sollte verhindert werden dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten betreiben kann Fur den dafur notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC das ein europaisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrucke von Asylbewerbern ist Mit der Umsetzung des DU verbunden ist auch der Austausch von Mitarbeitern mit den Asylbehorden einzelner Vertragsstaaten Ziel des Einsatzes dieses Liaisonpersonals ist es die Organisationsablaufe der nationalen Asylverfahren gegenseitig kennenzulernen die Moglichkeiten der gegenseitigen Unterstutzung zu nutzen das gegenseitige Verstandnis zu fordern und die Zusammenarbeit zu erleichtern Faktisches Ausserkrafttreten BearbeitenDas Dubliner Ubereinkommen ist als volkerrechtlicher Vertrag formal weiter gultig wird aber inzwischen von europaischem Recht uberlagert und nicht mehr angewendet Am 1 Marz 2003 trat die Dublin II Verordnung als Nachfolgeregelung des Dubliner Ubereinkommens in Kraft Seit 1 Januar 2014 gilt die Dublin III Verordnung als weitere Nachfolgeregelung Mit ihr ist der Anwenderkreis der Dublin Regeln auf weitere EU Mitgliedstaaten und uber Zusatzabkommen auch auf Island Liechtenstein Norwegen und die Schweiz ausgedehnt worden Da Volkervertragsrecht nicht von europaischem Recht aufgehoben werden kann bestimmt Artikel 24 Abs 1 der Dublin II Verordnung dass diese das Dubliner Ubereinkommen ersetzt Die Dublin III Verordnung enthalt keinen vergleichbaren Passus mehr gleichwohl ist die Nichtanwendung des Dubliner Ubereinkommens unter den Anwenderstaaten unstreitig Weblinks BearbeitenAuthentischer Text des Dubliner Ubereinkommens im deutschen Bundesgesetzblatt BGBl 1994 II S 791 792 Nachrichtlicher Text des Dubliner Ubereinkommens In Amtsblatt der Europaischen Union Einzelnachweise Bearbeiten BGBl 1997 II S 1452 BGBl 1998 II S 62 BGBl 2005 II S 1099 BGBl 1995 II S 738 Normdaten Werk GND 4652309 1 lobid OGND AKS Anmerkung Ansetzungsform GND Dubliner Ubereinkommen 1990 Juni 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dubliner Ubereinkommen amp oldid 227469661