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Die Richtlinie 2004 42 EG Decopaint Richtlinie regelt die Emissionen fluchtiger organischer Verbindungen aus Spritzanlagen und begrenzt dadurch die Verwendung losemittelhaltiger Lacksysteme weil nur durch die Mitverwendung von wasserverdunnbaren Beschichtungssystemen die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden konnen Gemeinsam mit der Richtlinie 1999 13 EG regelt sie den Eintrag fluchtiger organischer Verbindungen in die Umwelt Richtlinie 2004 42 EGTitel Richtlinie 2004 42 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 April 2004 uber die Begrenzung der Emissionen fluchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Losemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Anderung der Richtlinie 1999 13 EGBezeichnung nicht amtlich Decopaint RichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie UmweltrechtGrundlage Artikel 95 EGVVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 30 April 2004Letzte Anderung durch Richtlinie 2010 79 EUIn nationales Rechtumzusetzen bis 30 Oktober 2005Umgesetzt durch DeutschlandLosemittelhaltige Farben und Lack VerordnungFundstelle ABl L 143 30 April 2004 S 87 96Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Osterreich 2 Deutschland 3 Andere Lander 4 Ausnahmen 5 Kennzeichnung 6 Verwendung 7 WeblinksOsterreich BearbeitenVOC Anlagen Verordnung BGBl II Nr 301 2002 und Losemittel Verordnung 2005 BGBl II Nr 398 2005 In Osterreich traten Emissionsbeschrankungen ab einem Losemittelverbrauch von 500 kg pro Jahr 2004 in Kraft Deutschland Bearbeiten31 BImSchV BGBl 2001 I S 2180 ChemVOC FarbV BGBl 2004 I S 3508 In Deutschland begannen die Beschrankungen ab 5000 kg am 1 Januar 2013 Andere Lander BearbeitenIn den ubrigen EU Landern begannen die Beschrankungen ab 15 000 kg am 1 November 2007 Anlagen unter diesen Schwellenwerten unterliegen nicht der VOC Richtlinie Die Decopaint Richtlinie begrenzt die Losemittelemission durch die Beschrankung des Losemittelgehalts im Produkt selbst und gilt fur die Beschichtung von Bauprodukten wie z B Holzfassaden Treppen Fenstern Turen etc Sie ist am 1 Januar 2007 in Kraft getreten Ausnahmen BearbeitenSpruhlacke Mineralische Putze Kleber Spachtel Dichtstoffe Fugenversiegelungsmaterialien Abbeizer nicht filmbildende Produkte wie Reinigungsmittel Ole und Wachse Hydrophobierungsmittel Verdunnungen und Holzschutzimpragnierungen Nicht erfasst und nicht geregelt ist die Beschichtung von Mobeln Flugzeugen und Flugzeugeinrichtungen Schiffen und Schiffseinrichtungen Schienenfahrzeugen Waggons und Einrichtungen derselben Spielzeug Maschinen und Brucken schwerer Korrosionsschutz Kennzeichnung BearbeitenDamit der Kunde erkennen kann ob das von ihm gekaufte Produkt der Decopaint Richtlinie entspricht sind die Gruppe zu der das Produkt laut Decopaint Richtlinie gehort sowie der Losemittelgehalt ausgedruckt als VOC Wert in Gramm pro Liter auf dem Gebinde angegeben sowie der hochstzulassige Grenzwert Verwendung BearbeitenDie Verwendung von Produkten die mehr Losemittel enthalten als laut Decopaint Richtlinie zulassig ist mit Behordenbescheinigung nur noch erlaubt fur die Beschichtung von historischen Gebauden und Oldtimer Fahrzeugen und die Verarbeitung in Spritzanlagen die der VOC Richtlinie unterliegen Diese Ausnahme gilt deshalb weil in diesen Anlagen ja die Losemittelemission durch harte Grenzwerte ohnehin beschrankt wird In Osterreich werden Betriebe zwar von der VOC Richtlinie erst ab 500 kg erfasst doch mussen auch kleinere Anlagen gewerberechtlich genehmigt werden und mussen Emissionsgrenzwerte einhalten Aus diesem Grund durfen in allen Spritzkabinen Lacke mit einem hoheren Losemittelgehalt als vorgeschrieben verwendet werden Anders ist die Situation in Deutschland und den ubrigen EU Landern Da wie bereits angefuhrt die VOC Richtlinie in Deutschland fur Spritzanlagen erst ab einem Losemittelverbrauch von 5 000 kg und in den ubrigen EU Landern erst ab 15 000 kg gilt mussen Betriebe die weniger Losemittel verwenden als angefuhrt zur Beschichtung von Bauprodukten wie z B Fenster und Turen Treppenstufen etc Wasserlacke verwendet werden Eine ahnliche Regelung gilt in Italien Wie bereits erwahnt gilt diese Regelung nur fur die Beschichtung von Bauprodukten weil die Beschichtung von Mobel generell von der Decopaint Richtlinie ausgenommen ist Weblinks BearbeitenRichtlinie 2004 42 EG Decopaint Richtlinie abgerufen am 9 Juni 2010 Begrenzung von Emissionen fluchtiger organischer Verbindungen VOC Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 9 Juni 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2004 42 EG amp oldid 225481339