Correctio fraterna (lat. für brüderliche Zurechtweisung) ist in der christlichen Theologie der lateinische Begriff für die Pflicht zur geschwisterlichen Zurechtweisung, um Mitchristen auf Verfehlungen und Sünde aufmerksam zu machen.
Weitere Einzelheiten Bearbeiten
Biblisch vorgezeichnet ist eine graduelle Abstufung (vgl. Mt 18,15–17 EU):
- Gespräch unter vier Augen,
- Gespräch vor Zeugen,
- Gespräch innerhalb der Gemeinde,
- Ausschluss aus der Gemeinde.
Der lateinische Begriff geht vermutlich auf die Regel des hl. Benedikt von Nursia zurück.
Die brüderliche Zurechtweisung ist eine wichtige Verfahrensrichtlinie im Kirchenrecht geworden und als solche Teil des Katholischen Erwachsenenkatechismus, aber auch in der protestantischen Theologie präsent. Auch in Freikirchen wird die brüderliche Zurechtweisung nach den biblisch vorgezeichneten Verfahrenszügen praktiziert.
Zitate Bearbeiten
Aus der Regula Benedicti, Kap. 23:
Papst Benedikt XVI. mahnte im Jahr 2005 zur Übung der Correctio fraterna:
Weblinks Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Josef Ernst: Brüderliche Zurechtweisung. I. Biblisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 715 f.
- Johannes Gründel: Brüderliche Zurechtweisung. II. Theologisch-ethisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 716–717.
Anmerkungen Bearbeiten
- „Der Auftrag der Pastoren ... ist, das Wort Gottes zur Lehre, zur Ermahnung, zur Zurechtweisung und zum Tadel öffentlich und den einzelnen zu verkündigen, die Sakramente zu verwalten und zusammen mit den Ältesten (und Ratsbeauftragten) die brüderliche Zurechtweisung durchzuführen.“ (Jean Calvin, Ordonnances ecclésiastiques, [1561], I.2.4.) Zitiert nach [1].
- [2]
- Betrachtung von Papst Benedikt XVI. am 3. Oktober 2005