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Dieser Artikel behandelt den Tatbestand des schweizerischen Strafrechts zum korrespondierenden Tatbestand des deutschen Rechts siehe Missbrauch von Scheck und Kreditkarten Der Check und Kreditkartenmissbrauch ist ein Straftatbestand des schweizerischen Strafrechts Er zahlt zu den betrugsahnlichen Vermogensdelikten und bezweckt den Schutz des Vermogens der Aussteller von Check und Kreditkarten Der Straftatbestand ist in Artikel 148 StGB normiert und lautet wie folgt 1 Wer obschon er zahlungsunfahig oder zahlungsunwillig ist eine ihm vom Aussteller uberlassene Check oder Kreditkarte oder ein gleichartiges Zahlungsinstrument verwendet um vermogenswerte Leistungen zu erlangen und den Aussteller dadurch am Vermogen schadigt wird sofern dieser und das Vertragsunternehmen die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen haben mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe bestraft 2 Handelt der Tater gewerbsmassig so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessatzen bestraft Weblinks BearbeitenArt 148 Schweizerisches Strafgesetzbuch Check und Kreditkartenmissbrauch Universitat Zurich Lehrstuhl fur Strafrecht und Strafprozessrecht Check und Kreditkartenmissbrauch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Check und Kreditkartenmissbrauch amp oldid 188295192