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Das Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr kurz COTIF original franzosisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires englisch Convention concerning International Carriage by Rail gehort zu den Rechtsvorschriften fur den internationalen Eisenbahnverkehr und betrifft grenzuberschreitende Beforderungen von Gutern als auch von Personen Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius Zwei von sieben Anhangen des COTIF Anhange A und B regeln das zivilrechtliche Vertragsverhaltnis zwischen den Kunden der Eisenbahnbeforderung einerseits und den Beforderern andererseits Hinsichtlich der Haftung der beteiligten Bahnen sind die Regelungen zwingend die Beforderer konnen jedoch ihre Haftung erweitern Das COTIF Regime gilt mit Einschrankungen europaweit und im angrenzenden asiatisch afrikanischen Mittelmeerraum bis in den mittleren Osten gegenwartig Juli 2012 fur 50 1 Staaten 2 Die EU ist dem COTIF mit Wirkung vom 1 Juli 2011 beigetreten Das Abkommen ist in deutscher englischer und franzosischer Sprache abgefasst bei Zweifeln ist die franzosische Fassung massgeblich vgl Art 45 COTIF Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Umfang 2 1 Personen CIV Anhang A 2 2 Guter CIM Anhang B 2 3 Gefahrgut RID Anhang C 1999 2 4 Wagen CUV Anhang D 1999 2 5 Eisenbahninfrastruktur CUI Anhang E 1999 2 6 Technische Normen und Vorschriften APTU Anhang F 1999 2 7 Technische Zulassung ATMF Anhang G 1999 3 Geltung 3 1 Europa 3 1 1 EU 3 1 2 Deutschland 3 1 3 Osterreich 3 1 4 Schweiz 3 2 Weitere Lander 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1893 trat das erste Internationale Ubereinkommen uber den Eisenbahn Frachtverkehr IUG spater CIM genannt 1 Berner Ubereinkommen in Kraft das mit dem Office central des transports internationaux par chemins de fer a Berne OCTI ein erstes europaisches Zentralamt hatte siehe Internationales Uebereinkommen uber den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14 Oktober 1890 Durch das neue Ubereinkommen COTIF 1980 wurde die Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF L Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires 3 gegrundet Die Organisation wurde ins Leben gerufen um die Regelungen fur den internationalen Frachtverkehr auf der Schiene zu vereinheitlichen und ihn dadurch zu vereinfachen und beschleunigen Die OTIF gibt zudem die Zeitschrift fur den internationalen Eisenbahnverkehr heraus 4 Die Schwerpunkte der Tatigkeit der OTIF sind das internationale Eisenbahnbeforderungsrecht Personenverkehr und Guterverkehr die Beforderung gefahrlicher Guter Vertrage uber die Verwendung von Wagen der Vertrag uber die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur die Validierung technischer Normen und die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften fur Eisenbahnmaterial die Beseitigung von Hindernissen beim Grenzubertritt im internationalen Eisenbahnverkehr die Mitwirkung an der Ausarbeitung anderer internationaler Ubereinkommen betreffend den Eisenbahnverkehr Das Ubereinkommen COTIF wurde in Bern am 9 Mai 1980 unterzeichnet und ist am 1 Mai 1985 in Kraft getreten 2 Berner Ubereinkommen Mit dem Protokoll von Vilnius von 1999 ist das COTIF 1999 am 1 Juli 2006 in Kraft getreten 5 Umfang BearbeitenPersonen CIV Anhang A Bearbeiten Abschluss und Durchfuhrung des Beforderungsvertrags sowie die Haftung der Beforderer im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr sind in den Einheitlichen Rechtsvorschriften fur den Vertrag uber die internationale Eisenbahnbeforderung von Personen CIV geregelt Regles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des voyageurs Mit der Anderung des COTIF 1999 wurde auch die bis dahin bestehende Beforderungspflicht auf internationalen Eisenbahnlinien beziehungsweise strecken aufgegeben Es gilt auch nicht mehr dass die internationalen Tarife die Verbindungen bestimmen fur die internationale Fahrausweise ausgegeben werden Sofern Beforderer als aufeinander folgende Beforderer zusammenarbeiten treffen sie Vereinbarungen uber die Preisberechnung und Aufteilung des Beforderungspreises untereinander Im Anhang CIV werden auch verbindliche Haftungsregelungen Gefahrdungshaftung Mindesthaftungsbetrage Haftungshochstgrenzen teilweise unter Ruckgriff auf das erganzend heran zu ziehende Landesrecht bei Verletzungen oder Tod der Reisenden bzw bei Beschadigung oder Verlust des mitreisenden Gepacks sowie fur Verspatungen getroffen Die Rechtsvorschriften CIV mit Ausnahme einiger weniger Artikel bilden den Anhang I zur Verordnung EG Nr 1371 2007 des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 23 Oktober 2007 uber die Rechte und Pflichten der Fahrgaste im Eisenbahnverkehr Fahrgastrechteverordnung Guter CIM Anhang B Bearbeiten Abschluss und Durchfuhrung des Frachtvertrags sowie die Haftung der Beforderer im internationalen Eisenbahnguterverkehr sind in den Einheitlichen Rechtsvorschriften fur den Vertrag uber die internationale Eisenbahnbeforderung von Gutern Regles uniformes concernant le Contrat de transport international ferroviaire des marchandises geregelt Diese legen den Inhalt des Frachtbriefs fest Auch Ganzzuge konnen im CIM Regime verkehren Im Anhang CIM werden auch verbindliche Haftungsregelungen Gefahrdungshaftung bzw teilweise Haftung fur vermutetes Verschulden Haftungshochstgrenzen bei Beschadigung oder Verlust des beforderten Gutes sowie fur Verspatungen getroffen Gefahrgut RID Anhang C 1999 Bearbeiten Das Reglement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses RID Anhang C regelt den Transport von Gefahrgut deutsch Regelung zur Ordnung fur die internationale Eisenbahnbeforderung gefahrlicher Guter 6 Das RID selbst besteht nur aus wenigen Artikeln jedoch ist vor allem die umfangreiche technische Anlage von Bedeutung Die Regelungen entsprechen inhaltlich weitgehend dem Europaischen Ubereinkommen uber die internationale Beforderung gefahrlicher Guter auf der Strasse ADR Die Anlage zur RID ist zugleich Anlage zur EU Richtlinie 96 49 EWG Rahmenrichtlinie zur Eisenbahnbeforderung gefahrlicher Guter Zur Vereinfachung der Arbeit und Abstimmung hat die COTIF einen RID Fachausschuss als Organ der COTIF gebildet siehe Artikel 13 1 d des COTIF 1999 Alle Mitgliedstaaten haben das Recht Vertreter zu den Tagungen des RID Fachausschusses zu entsenden die in der Regel einmal jahrlich stattfinden Der RID Fachausschuss ist nur dann beschlussfahig wenn ein Drittel der Mitgliedstaaten vertreten ist siehe Artikel 18 2 COTIF 1999 Der RID Fachausschuss entscheidet uber Antrage auf Anderung der Ordnung fur die internationale Eisenbahnbeforderung gefahrlicher Guter RID siehe Artikel 33 5 COTIF 1999 Im Einverstandnis mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten kann das Sekretariat der OTIF Nichtmitgliedstaaten und internationale Organisationen und Verbanden die fur Beforderungsfragen zustandig sind zu den Tagungen einladen siehe Artikel 16 5 COTIF 1999 Die Arbeitssprachen sind Deutsch Englisch und Franzosisch 7 Wagen CUV Anhang D 1999 Bearbeiten Die Regles uniformes concernant les contrats d utilisation de vehicules en trafic international ferroviaire CUV deutsch Einheitliche Rechtsvorschriften fur Vertrage uber die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr enthalten eine dispositive Regelung der Haftung fur Schaden an und Verlust von Fahrzeugen die als Beforderungsmittel verwendet und nicht etwa als rollendes Gut befordert werden Die Regelung unterscheidet nicht zwischen Privatwagen bahneigenen oder sonstigen Wagen Eisenbahninfrastruktur CUI Anhang E 1999 Bearbeiten Die Regles uniformes concernant le contrat d utilisation de l infrastructure en trafic international ferroviaire CUI Einheitliche Rechtsvorschriften fur den Vertrag uber die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr umfassen Regelungen des zivilrechtlichen Vertragsverhaltnisses fur den Umgang mit Schienenwegen und festen Anlagen soweit sie fur den Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen und fur die Verkehrssicherheit notwendig sind Technische Normen und Vorschriften APTU Anhang F 1999 Bearbeiten Die Regles uniformes concernant la validation de normes techniques et l adoption de prescriptions techniques uniformes applicables au materiel ferroviaire destine a etre utilise en trafic international APTU dt Einheitliche Rechtsvorschriften fur die Verbindlicherklarung technischer Normen und fur die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften fur Eisenbahnmaterial das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist legen das Verfahren fest nach dem technische Normen und einheitliche technische Vorschriften fur Eisenbahnmaterial fur verbindlich erklart bzw angenommen werden Technische Zulassung ATMF Anhang G 1999 Bearbeiten Die Regles uniformes concernant l admission technique de materiel ferroviaire utilise en trafic international ATMF Einheitliche Rechtsvorschriften fur die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial das im internationalen Verkehr verwendet wird regeln die technische Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen und sonstigem Eisenbahnmaterial Geltung BearbeitenEuropa Bearbeiten Die meisten Staaten Europas auch der Nicht EU Mitglieder sind Mitglieder der OTIF EU Bearbeiten Der EU Verkehrsministerrat hat am 16 Juni 2011 dem Beitritt der EU zur zwischenstaatlichen Organisation fur den Internationalen Eisenbahnverkehr OTIF zugestimmt 8 Zwischen der OTIF und der EU wurde aufgrund dessen am 23 Juni 2011 eine entsprechende zeitlich unbeschrankte Vereinbarung in Kraft gesetzt Die EU kann zwar kein Mitglied des Verwaltungsausschusses der OTIF werden Sie zahlt auch keine Haushalts Beitrage an die OTIF jedoch hat die EU das Recht an allen Gremien und Sitzungen der OTIF teilzunehmen Soweit die EU dieses Recht wahrnimmt konnen an ihrer Stelle die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU nicht mehr gesondert daran teilnehmen die Stimmenzahl der EU entspricht dabei der Summe der Stimmanteile ihrer Mitgliedstaaten 9 Die Anhange E CUI F APTU und G ATMF zum COTIF 1999 enthalten jedoch Vorschriften betreffend Gegenstande die auch durch das Recht der Europaischen Union geregelt werden die inhaltliche Abgrenzung zueinander ist bis heute nicht in allen Teilen verbindlich gelost Deutschland Bearbeiten Deutschland hat das COTIF 1999 ratifiziert Dessen Bestimmungen sind so seit dem 1 Juli 2006 auch in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden Eine Erklarung gemass Artikel 42 COTIF betreffend die Nichtanwendung des Anhangs E nicht erwahnt in BGBl 2002 II S 2140 2142 sowie der Anhange F und G BGBl 2014 II S 1275 hat Deutschland inzwischen zuruckgezogen Osterreich Bearbeiten Auch Osterreich hat COTIF 1999 mit 1 Juli 2006 ubernommen Neben dem Art 42 COTIF CUI APTU ATMF hat es insbesondere Vorbehalte gegen die Art 2 1 CIV und Art 2 1 CUI jeweils Anwendungsbereich angemeldet Mit dem Beitritt der EU zum COTIF ist die Erklarung Osterreichs betreffend die Nichtanwendung der Anhange E F und G hinfallig geworden Schweiz Bearbeiten In der Schweiz ist COTIF 1999 vollinhaltlich gultig Weitere Lander Bearbeiten Die OTIF hat 45 Mitgliedsstaaten Jordanien ist assoziiertes Mitglied 2 Literatur BearbeitenHartenstein Olaf Reuschle Fabian Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2015 Verlag Carl Heymanns Kap 12 Internationaler Schienentransport nur zum Gutertransport Koller Ingo Transportrecht Kommentar 11 Aufl Munchen 2023 Verlag C H Beck u a Kommentierung der COTIF CIM Munchner Kommentar zum HGB Bd 7 Transportrecht 5 Aufl 2023 Beck Verlag Munchen Anm mit Kommentierung der ADSp 2017 CMR MU CMNI COTIF und des neuen dt Seehandelsrechts Wolfgang Kunz Eisenbahnrecht Systematische Sammlung mit Kommentierungen der deutschen europaischen und internationalen Vorschriften NOMOS Baden Baden 58 ErgLfg 2023 Kunz Das neue Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr TranspR 2005 S 329 Railion Deutschland AG ehem DB Cargo AG Hrsg Vorschriften fur die Beforderung gefahrlicher Guter mit der Eisenbahn GGVSE und RID Loseblattwerk TUV Media GmbH ehemals TUV Verlag Koln ISBN 978 3 8249 0793 9 Thomas Wieske Transportrecht schnell erfasst 4 Auflage Springer Berlin Heidelberg 2019 Weblinks BearbeitenBeitritt zur Zwischenstaatlichen Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr OTIF Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 21 Mai 2007 abgerufen am 7 Marz 2021 COTIF 3 Juni 1999 Protokoll von Vilnius in Kraft ab 1 Juli 2006 otif org COTIF im schweizerischen Bundesrecht admin chEinzelnachweise Bearbeiten Allerdings ruhten im April 2011 beim Irak und dem Libanon die Mitgliedschaften Georgien trat zum 1 Mai 2012 als 47 Mitglied bei Jordanien ist assoziiertes Mitglied der OTIF es wendet das COTIF nicht an a b Liste der Mitgliedstaaten auf den Seiten der OTIF Memento vom 24 Mai 2011 im Internet Archive OTIF Zwischenstaatliche Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr Informationen zur Zeitschrift fur den internationalen Eisenbahnverkehr und Archiv alterer Ausgaben als pdf Dateien auf den Seiten der OTIF Memento vom 12 August 2016 im Internet Archive Freise Neue Entwicklungen im Eisenbahnrecht anlasslich des Inkrafttretens des Ubereinkommens COTIF 1999 transpr 2007 45 veroffentlicht u a auf der Internet Seite der Dt Gesellschaft fur Transportrecht e V Memento vom 30 Juni 2007 im Internet Archive PDF 125 kB Fur die Einbeziehung in bundesdeutsches Recht vgl zuletzt 17 RID Anderungsverordnung mit Wirkung zum 1 Januar 2013 BGBl 2012 II S 1338 Informationen zum Fachausschuss RID der COTIF auf der Internetseite der OTIF Memento vom 13 Marz 2015 im Internet Archive vgl nur Pressemitteilung des BMVBS Nr 129 2011 vom 16 Juni 2011 Memento vom 25 Juni 2011 im Internet Archive Vereinbarung zwischen der Zwischenstaatlichen Organisation fur den internationalen Eisenbahnverkehr und der Europaischen Union vom 23 Juni 2011 uber den Beitritt der Europaischen Union zum Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF vom 9 Mai 1980 in der Fassung des Anderungsprotokolls von Vilnius vom 3 Juni 1999 PDF Die Vereinbarung ist am 23 Februar 2013 auch im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlicht worden ABl L Nr 51 S 8 10 Online Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubereinkommen uber den internationalen Eisenbahnverkehr amp oldid 234661049