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Im Jahr 1886 schlossen das Britische Empire und das Deutsche Reich zwei Abkommen uber die Abgrenzung ihrer Interessenspharen im westlichen Pazifik Der Titel der beiden Abkommen lautet Erklarung betreffend die Abgrenzung der Deutschen und Englischen Machtsphare im Westlichen Stillen Ocean 6 April 1886 Declaration between the Governments of Great Britain and the German Empire relating to the Demarcation of the British and German Spheres of Influence in the Western Pacific englisch Erklarung betreffend die gegenseitige Handels und Verkehrsfreiheit in den deutschen und englischen Besitzungen und Schutzgebieten im Westlichen Stillen Ocean 10 April 1886 Declaration between the Governments of Great Britain and the German Empire relating to the Reciprocal Freedom of Trade and Commerce in the British and German Possessions and Protectorates in the Western Pacific englisch Inhaltsverzeichnis 1 Verhandlungen und Inhalt 2 Folgen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVerhandlungen und Inhalt BearbeitenIm letzten Viertel des 19 Jahrhunderts wurden deutsche und franzosische Handelsunternehmen verstarkt im westlichen Pazifik aktiv und machten den dort bereits ansassigen Briten Niederlandern und Spaniern Konkurrenz Artikel in der deutschen Presse uber eine mogliche Annexion Neuguineas beunruhigten zudem australische Politiker 1 Grossbritannien und Deutschland wollten zwar die Interessen ihrer in diesem Gebiet aktiven Staatsburger schutzen betrachteten den westpazifischen Raum aber als peripher und wollten daruber keinen Konflikt riskieren Deshalb kamen sie 1885 uberein die Abgrenzung ihrer Interessenspharen im Westpazifik vertraglich zu regeln Die Verhandlungen hieruber wurden von den Regierungsbeauftragten Krauel fur Deutschland und Thurston 2 fur Grossbritannien gefuhrt Die Abgrenzung des Vertragsgebiets erwies sich wegen Anspruchen der USA auf Samoa und Frankreichs auf den Neuen Hebriden zunachst als nicht einfach Nachdem Samoa Tonga und Niue als neutral definiert und Gebiete unter der Kontrolle dritter Kolonialmachte ausgenommen wurden kam es zu einer Einigung und die Abkommen konnten von dem Staatssekretar des Auswartigen Amts Graf Herbert von Bismarck und dem britischen Botschafter Sir Edward Malet unterschrieben werden Die Einigung definierte eine Linie von 8 50 sudliche Breite 159 50 ostliche Lange bis 6 nordliche Breite 173 30 ostliche Lange als Grenze der deutschen und britischen Einflusssphare Nordlich und westlich davon sollte deutscher sudlich und ostlich davon britischer Einfluss vorherrschen Deutschlands wichtigste Forderung war die Kontrolle uber die Nordlichen Salomoneninseln Bougainville Choiseul und Ysabel die an das Schutzgebiet Kaiser Wilhelms Land grenzten Staatssekretar Bismarck forderte in einer Note vom 30 Juni 1885 den britischen Botschafter dazu auf die Grenzlinie so nach Osten zu verlegen dass auch Nauru damals Pleasant Island genannt zum deutschen Einflussbereich gehorte Er begrundete dies mit der falschen Behauptung auf Nauru seien nur deutsche Handelsfirmen tatig dort gab es aber auch eine britische und eine neuseelandische Firma Die britische Seite mass der Kontrolle uber Nauru aber scheinbar keine Bedeutung bei und willigte in die Grenzlinie ostlich der Insel ein 3 In den Abmachungen verpflichteten sich Deutschland und Grossbritannien in der jeweils anderen Einflusssphare weder Gebietserweiterungen noch Schutzherrschaften anzunehmen und schon vorhandenen Kolonialbesitz an die andere Macht abzutreten In der Vereinbarung uber Handels und Gewerbefreiheit wurde Reise Niederlassungs und Unternehmensfreiheit sowie Meistbegunstigung im Handel fur Burger beider Staaten im Vertragsgebiet vereinbart Rechtlich sollten Burger des anderen Staates den eigenen gleichgestellt werden es sollte die gleiche Freiheit des religiosen Bekenntnisses gelten Strittige Anspruche auf Land die aus der Zeit vor der Proklamierung der Kolonialherrschaft von Burgern eines der beiden Staaten im Gebiet des anderen herruhrten sollten von einer gemischt besetzten Kommission entschieden werden auf Antrag des Anspruchstellers aber von der zustandigen Behorde vor Ort Beide Staaten verpflichteten sich keine Straflinge in den Westpazifik zu bringen oder Strafkolonien anzulegen Auf Kolonien mit voll funktionsfahigen Regierungen und gesetzgebenden Korperschaften fanden die Abkommen keine Anwendung Geltungsbereich des Abkommens war der Bereich des Pazifiks zwischen dem 15 Grad Nordlicher Breite und dem 30 Grad Sudlicher Breite sowie dem 165 Langengrad westlich und dem 130 Langengrad ostlich Die Demarkationslinie verlief vom Mitra Felsen an der Nordostkuste Neuguineas bei 8 Grad sudlicher Breite der Grenze zwischen dem deutschen und dem britischen Gebiet Neuguineas entlang folgender Punkte A 8 Sudlicher Breite 154 Ostlicher Lange B 7 15 Sudlicher Breite 155 25 Ostlicher Lange C 7 15 Sudlicher Breite 155 35 Ostlicher Lange D 7 25 Sudlicher Breite 156 40 Ostlicher Lange E 8 50 Sudlicher Breite 159 50 Ostlicher Lange F 6 Nordlicher Breite 173 30 Ostlicher Lange G 15 Nordlicher Breite 173 30 Ostlicher Lange 4 Folgen BearbeitenDie Gilbert und Ellice Inseln und die Salomonen wurden anschliessend britische Kolonien 5 Deutschland ubernahm die Herrschaft uber die Karolinen die Marianen Nauru und Bougainville Wahrend die britische Kolonialherrschaft beide Weltkriege uberdauerte und erst in den 1970er Jahren endete endete die deutsche im Jahr 1920 In der Folge wurden die Karolinen und Marshallinseln als Treuhandgebiete des Volkerbunds von Japan nach 1945 als UNO Treuhandgebiete von den USA verwaltet Gegen den Willen von Australiern und Briten die Nauru annektieren wollten setzte US Prasident Wilson durch dass auch diese Insel als Volkerbundmandat verwaltet wurde das 1945 auf die Vereinten Nationen uberging Bei den Verhandlungen uber die Unabhangigkeit der Insel konnte sich der spatere Staatschef Naurus Hammer DeRoburt erfolgreich auf den Artikel 76 der UNO Charta berufen der fur die Treuhandgebiete die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts zur Pflicht der UNO machte Nauru wurde 1968 unabhangig 6 Literatur BearbeitenFabricius Wilhelm Nauru 1888 1900 Dargestellt an Hand von Aktenstucken der Kolonialabteilung des Auswartigen Amts aus den Bestanden des Deutschen Zentralarchivs in Potsdam Ubersetzt und herausgegeben von Dymphna Clark und Stewart Firth publiziert von Division of Pacific and Asian History Research School of Pacific Studies Australian National University Canberra 1992 ISBN 0 7315 1367 3 Luc Folliet Nauru Die verwustete Insel Wie der Kapitalismus das reichste Land der Erde zerstorte Verlag Klaus Wagenbach Berlin 2011 ISBN 978 3 8031 2654 2Einzelnachweise Bearbeiten Faksimile eines Artikels des Sydney Morning Herald vom 7 Februar 1883 die Zeitung publiziert eine summarische Ubersetzung eines Artikels der Augsburger Allgemeine vom 27 November 1882 Biographie bei Wikisource Thurston John Bates DNB00 Leslie Stephen Dictionary of National Biography 1885 1900 Vol 56 London Elder Smith amp Co 1898 Fabricius 1991 S 5 8 Fabricius 1991 S 130 137 Kiribati and Tuvalu Gilbert and Ellice Islands Protectorates Jane Resture 28 September 2008 Folliet S 35 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Britisch deutsche Erklarungen uber den westlichen Pazifik amp oldid 222287882