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Die Biergartenverordnung von 1812 des bayerischen Konigs Max I Joseph gilt als Geburtsurkunde des bayerischen Biergartens Urschrift des Reskripts vom 4 Januar 1812In der Verordnung heisst es Seine Majestat der Konig bewilligen dass die hiesigen Bierbrauer auf ihren eigenen Merzenkellern in den Monaten Juni Juli August und September selbst gebrautes Merzenbier in minuto verschleissen verkaufen und ihre Gaste dortselbst mit Bier u Brod bedienen Das Abreichen von Speisen und andern Getranken bleibt ihnen aber ausdrucklich verboten Durch diese Verordnung loste der von Wirten angerufene Konig einen Streit zwischen Gastwirten und Bierbrauern nachdem erstere den Ausschank direkt aus dem Bierkeller als Konkurrenz ansahen Die Regelung war eine klare Trennung zwischen den Brauern ohne Speisen und den Wirten die das gesamte Speisenangebot fuhren durften Zugleich entstand die bayerische Tradition eigene Speisen in den Biergarten mitzubringen Literatur BearbeitenKarl Gattinger Biergarten in Bayern Baudenkmaler fur die Sommermonate In Bayerisches Landesamt fur Denkmalpflege Hrsg Denkmalpflege Informationen Nr 160 Marz 2015 S 35 38 Online Ausgabe Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Biergartenverordnung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Biergartenverordnung von 1812 amp oldid 229912071