www.wikidata.de-de.nina.az
Der Betriebskollektivvertrag BKV wurde in der DDR seit 1951 jahrlich auf der Grundlage des Betriebsplans zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung BGL in allen Betrieben in denen eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen bestanden abgeschlossen Die BKV sollte dazu beitragen die Planaufgaben zu erfullen und gezielt zu uberbieten sowie die Arbeits und Lebensbedingungen der Beschaftigten zu verbessern Der Vertrag sollte in Einheit mit den Betriebsplanen und Wettbewerbsbeschlussen die unmittelbare Teilnahme der Werktatigen an der Leitung und Planung des Betriebes und die Entfaltung ihrer schopferischen Initiativen sichern Die BKV mussten den Rechtsvorschriften entsprechen Festlegungen die dagegen verstiessen waren rechtsunwirksam In den BKV waren konkrete abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen des Betriebsleiters und der BGL sowie arbeitsrechtliche Regelungen entsprechend dem Arbeitsgesetzbuch AGB und anderen Rechtsvorschriften in folgenden Gebieten aufzunehmen Entwicklung und Forderung von Initiativen im sozialistischen Wettbewerb d h Voraussetzungen fur die Ausarbeitung und Realisierung der Wettbewerbsbeschlusse unter Beachtung der Erfordernisse der Intensivierung Formen und Methoden der Wettbewerbsfuhrung wie dem Haushaltsbuch Messe der Meister von Morgen und Leistungsvergleiche Neurerbewegung Rechenschaftslegung des Betriebsleiters und der BGL Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips bei Lohn und Pramie Eingruppierung Einsatz des Lohnfonds Verwendung der Mittel des Pramienfonds Verbesserung der materiellen Arbeitsbedingungen der Beschaftigten und des Inhalts der Arbeit Arbeitsbedingungen Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Sicherung und Entwicklung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Beschaftigten einheitliche Regelung arbeitsrechtlicher und sozialer Fragen im Zusammenhang mit Rationalisierungsmassnahmen Betriebsbegehung Berufsverkehr Arbeiterversorgung Betriebsgesundheitswesen Betreuung der Beschaftigten Betriebliche Erholungseinrichtungen Kinderbetreuung Forderung der allseitigen Bildung der Werktatigen Aus und Weiterbildung Berufsausbildung Erwachsenenbildung Qualifizierung Schulen der sozialistischen Arbeit Entwicklung des geistig kulturellen und sportlichen Lebens Kultur und Bildungsplan Kultur und Sporteinrichtungen Freizeit und Erholungssport Betriebsfestspiele Frauenforderungsplan Mitwirkung an der Leitung und Planung Aus und Weiterbildung Arbeitsbedingungen gesundheitliche Betreuung Verwendung der Mittel des Kultur und Sozialfonds sowie des Leistungsfonds der Betrieb zur Entwicklung der Arbeits und Lebensbedingungen der Beschaftigten Arbeits und Lebensbedingungen Kultur und Sozialfonds Leistungsfonds Als Anlage enthielt der BKV alle sich jahrlich wiederholenden Verpflichtungen und Festlegungen so Regelungen zur Mitwirkung der Beschaftigten an der Ausarbeitung der Plane und BKV Funfjahresplan jahrlicher Volkswirtschaftsplan sozialistischer Wettbewerb Grundsatze zur Organisation und Abhaltung von Leistungsvergleichen Grundsatze und Regelungen zur Arbeit mit dem Haushaltsbuch Regelungen zur Verleihung und Bestatigung der Verteidigung des Ehrentitels Kollektiv der sozialistischen Arbeit Grundsatze und Verfahrensweise zur Verwendung des Pramienfonds Betriebspramienordnung Jahresendpramie Pramienformen Schichtarbeit Regelungen zur Verbesserung der Arbeits und Lebensbedingungen Rationalisierung soziale Betreuung Regelungen uber die Ehrung und Betreuung der Beschaftigten einmalige Unterstutzung Veteranenbetreuung Wehrpflichtige Liste des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs Urlaub Urlaubsliste Liste der Erschwerniszuschlage Betriebsliste Erschwernisse Die Ausarbeitung der BKV war vom Betriebsleiter gemeinsam mit der BGL zu organisieren und mit der Plandiskussion zu verbinden 28 ff AGB Beschluss des Ministerrats und des Bundesvorstands des FDGB uber die Richtlinie zur Arbeit mit dem BKV vom 23 Mai 1985 in GBl I 1985 Nr 14 S 173 Nach umfassender Diskussion war der BKV der Gewerkschaftsmitgliederversammlung bzw der Vertrauensleuteversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen Der Betriebsleiter und BGL sollten die regelmassige Information in den Mitgliederversammlungen der Gewerkschaftsgruppen gewahrleisten und im Zusammenhang mit der Berichterstattung uber die Planerfullung und die Wettbewerbsergebnisse zweimal jahrlich umfassende Rechenschaft uber die Realisierung des BKV in der Gewerkschaftsmitgliederversammlung bzw Vertrauensleuteversammlung ablegen Uber die Erfullung ihrer Verpflichtungen hatte der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter auf Verlangen vor den zustandigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung Rechenschaft zu geben In den Abteilungen grosser VEB konnten auf der Grundlage der aufgeschlusselten Betriebsplane und der BKV Abteilungskollektivvertrage erstellt werden In den staatlichen Organen und Einrichtungen konnten ebenfalls Kollektivvertrage eingerichtet werden Bestanden anfangs noch Privatbetriebe so konnte es in diesen Betriebsvereinbarungen geben Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebskollektivvertrag amp oldid 200091799