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Als Besondere Gefechtshandlungen werden im deutschen Heer militarische Handlungen bezeichnet die im Rahmen aller Operationsarten moglich sind und die zu einem Gefecht uberleiten konnen Sie sind zwischen den Gefechtsarten und den Allgemeinen Aufgaben im Einsatz eine eigenstandige Gattung die bei der Fuhrung im Gefecht und der Truppenausbildung zu berucksichtigen sind Besondere Gefechtshandlungen sind Begegnungsgefecht Ablosung einer Truppe die am Feind steht durch eine neue Truppe die ggf deren Aufgabe ubernimmt Losen vom Feind Aufnahme von eigenen ausweichenden Kraften durch eigene Truppen Uberwachen von Raumen um mit weitraumig eingesetzten Kraften und Mitteln Informationen uber das Geschehen in Gebieten zu erhalten Schutz ruckwartiger Raume Verteidigung Entsatz und Ausbruch eingeschlossener Krafte Vorschriften und historische Entwicklung BearbeitenIn der Truppenfuhrungsvorschrift Heeresdienstvorschrift 100 100 TF G des Heeres ist den Besonderen Gefechtshandlungen ein eigener Teil vorbehalten in dem die wesentlichen Charakteristika und grundlegenden Vorschriften fur die Bewaltigung solcher Lagen und Auftrage gegeben werden Da sie den Allgemeinen Aufgaben im Einsatz und den Gefechtsarten in der Haufigkeit des Vorkommens nachgeordnet sind schliesst die Vorschrift mit ihrer Darstellung Fur das preussische und deutsche Heer bis 1918 galt die Felddienst Ordnung Dienstvorschrift Exerzierregelement Nr 267 der Vorlaufer der Truppenfuhrungsvorschriften Dort sind jedoch noch keine Besonderen Gefechtshandlungen aufgefuhrt Fur die Wehrmacht wurden die entsprechenden Anweisungen in der Truppenfuhrungsvorschrift Heeresdienstvorschrift 300 1 Truppenfuhrung T F gemacht Der Begriff der Besonderen Gefechtshandlung war jedoch noch nicht in Gebrauch Das Begegnungsgefecht war im Abschnitt VI geregelt Angriff das Losen vom Feind und die Aufnahme im Abschnitt IX Abbrechen des Gefechts Ruckzug geregelt Das Uberwachen von Raumen war Abschnitt III Aufklarung zugeordnet wahrend es fur die Ablosung von Truppen keine vorschriftlichen Regelungen gab Dagegen wurden als Gefechte unter besonderen Verhaltnissen das Gefecht bei Dunkelheit und Nebel Ortsgefecht Waldgefecht Uberwinden von und Abwehr an Flussen und anderen Gewassern Gefecht im Gebirge Gefecht in Engen Grenzschutz und Kleiner Krieg i a Partisanenkampf im Abschnitt XI behandelt Die Wehrmacht stutzte sich damit weitgehend auf die von General Hans von Seeckt fur die Reichswehr herausgegebene Heeresdienstvorschrift 487 Fuhrung und Gefecht der verbundenen Waffen F u G von 1924 Dort hatte das Begegnungsgefecht gemeinsam mit den Angriffsverfahren den Abschnitt VI fur sich Die Ablosung war in Kapitel X Verteidigung geregelt Als Gefechte unter besonderen Verhaltnissen kannte die F u G das Hinhaltende Gefecht Orts und Waldgefecht Gefecht bei Dunkelheit und Nebel Gefecht um Engen und Flussubergange Gefecht im Gebirge und den Minenkrieg Fur die Bundeswehr wurden die entsprechenden Regelungen in eigenstandigen Vorschriften zusammengefasst wodurch die Truppenfuhrungsvorschrift entlastet werden konnte Quellen BearbeitenHeeresdienstvorschrift 100 100 Fuhrung im Gefecht TF G Verschlusssache Nur fur den Dienstgebrauch nicht offentlich Bonn 1962 1974 1998 Neuausgaben und standige Fortschreibung ab 2007 Heeresdienstvorschrift 100 100 Truppenfuhrung von Landstreitkraften TF Heeresdienstvorschrift 100 900 Fuhrungsbegriffe Heeresdienstvorschrift 300 1 Truppenfuhrung T F Berlin 1936 Heeresdienstvorschrift 487 Fuhrung und Gefecht der verbundenen Waffen F u G Berlin 1924 Dienstvorschrift Exerzierregelement Nr 267 Felddienst Ordnung F O Mittler amp Sohn Berlin 1908 1 Einzelnachweise Bearbeiten Karteikarte im Landesarchiv Baden Wurttemberg Abgerufen am 22 August 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besondere Gefechtshandlung amp oldid 236654519