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Das osterreichische Berufsausbildungsgesetz BAG regelt den betrieblichen Teil der Lehrausbildung Es enthalt die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen die fur die berufliche Ausbildung in der Lehre erlassen wurden BasisdatenTitel BerufsausbildungsgesetzAbkurzung BAGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstelle BGBl Nr 142 1969Datum des Gesetzes 26 Marz 1969Letzte Anderung BGBl I Nr 18 2020Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Lehrling Lehrberechtigte Ausbilder 2 Lehrberufe 3 Ausbildungsvorschriften 4 Integrative Berufsausbildung 5 Pflichten des Lehrberechtigten 6 Pflichten des Lehrlings 7 Das Lehrverhaltnis 7 1 Der Lehrvertrag 7 2 Vorzeitige Auflosung des Lehrverhaltnisses 7 3 Lehrlingsentschadigung 8 Lehre 2010 8 1 Vorteile fur Jugendliche 8 2 Vorteile fur die Wirtschaft 9 WeblinksLehrling Lehrberechtigte Ausbilder BearbeitenLehrlinge sind Personen die auf Grund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angefuhrten Lehrberufes durch einen Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden Der Lehrberechtigte im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine naturliche Person oder eine juristische Person sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes Ist der Lehrberechtigte Inhaber eines Gewerbes ist ein Nachweis zur Befahigung zur Ausbildung von Lehrlingen vorzuweisen Der Lehrberechtigte hat die Moglichkeit einen Ausbilder mit der Ausbildung von Lehrlingen zu betrauen sofern dieser die Anforderungen zur Lehrlingsausbildung erfullt und sich im Lehrbetrieb entsprechend betatigt Werden in einem Betrieb erstmals Lehrlinge in einem bestimmten Lehrberuf ausgebildet hat die Lehrlingsstelle festzustellen ob die Voraussetzungen fur diesen Lehrberuf vorliegen Lehrberufe BearbeitenLehrberufe sind jene Tatigkeiten die alle oder einzelne Teile der Bestimmungen der Gewerbeordnung entsprechen sowie geeignet sind im Wirtschaftsleben den Gegenstand eines Berufes zu bilden und deren sachgemasse Erlernung mindestens zwei Jahre erfordert In der Regel betragt die Dauer der Lehrzeit drei Jahre und darf innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis hochstens vier Jahren nur in ganzen oder halben Jahren festgesetzt werden Massgebend fur die Festsetzung der Dauer der Lehrzeit eines Lehrberufes sind der Schwierigkeitsgrad der Ausbildung der zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die Anforderungen die die Berufsausubung stellt Werden gleichzeitig zwei Lehrberufe ausgeubt betragt die Dauer der Gesamtlehrzeit die Halfte der Gesamtdauer der beiden festgesetzten Lehrzeiten vermehrt um ein Jahr Jedoch darf die gesamte Lehrzeit vier Jahre nicht uberschreiten Werden verwandte Lehrberufe erlernt ist die Dauer gegenseitig anrechenbar Ausbildungsvorschriften BearbeitenDas Bundesministerium fur Wirtschaft Familie und Jugend hat fur jeden Lehrberuf Ausbildungsvorschriften festgelegt welche Berufsbilder zu enthalten haben Diese Berufsbilder sind entsprechend den dem Lehrberuf eigentumlichen Arbeiten und den zur Ausubung dieser Tatigkeit erforderlichen Hilfsverrichtungen festgelegt und sind nach Lehrjahren gegliedert Die Ausbildungsvorschriften konnen fur bestimmte Lehrberufe zusatzliche Schwerpunkte enthalten Ein modularer Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul einem Hauptmodul und zumindest einem Spezialmodul Hier hat das Grundmodul die Fertigkeiten und Kenntnisse zu enthalten die den dem Lehrberuf eigentumlichen Tatigkeiten und Arbeiten entsprechen Zur Sicherung einer sachgemassen Ausbildung von Lehrlingen mussen folgende Verhaltniszahlen eingehalten werden Eine fachlich einschlagig ausgebildete Person fur zwei Lehrlinge und fur jede weitere fachlich einschlagig ausgebildete Person je ein weiterer Lehrling Weiter muss auf je funf Lehrlinge zumindest ein Ausbilder der nicht ausschliesslich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist und auf je 15 Lehrlinge zumindest ein Ausbilder der ausschliesslich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist entfallen Integrative Berufsausbildung BearbeitenZur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit personlichen Vermittlungshindernissen besteht die Moglichkeit am Beginn oder im Laufe des Lehrverhaltnisses im Lehrvertrag eine langere Lehrzeit zu vereinbaren Allerdings kann die Lehrzeit um hochstens ein Jahr in Ausnahmefallen um bis zu zwei Jahre verlangert werden Im Ausbildungsvertrag kann fur Personen mit personlichen Vermittlungshindernissen eine Teilqualifikation festgelegt werden Fur diese Form der Ausbildung kommen Personen in Betracht die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhaltnis als Lehrling vermitteln konnte und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft Personen die am Ende der Pflichtschule sonderpadagogischen Forderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden oder ohne Hauptschulabschluss bzw mit negativem Hauptschulabschluss oder Personen von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmassnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhaltnis angenommen werden muss dass fur sie aus ausschliesslich in der Person gelegenen Grunden in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann Im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung ist das Ausbildungsverhaltnis durch die Berufsausbildungsassistenz zu begleiten und zu unterstutzen Pflichten des Lehrberechtigten BearbeitenDer Lehrberechtigte hat fur die Ausbildung des Lehrlings zu sorgen und ihn unter Bedachtnahme auf die Ausbildungsvorschriften des Lehrberufes selbst zu unterweisen oder durch geeignete Personen unterweisen zu lassen Der Lehrberechtigte hat den Lehrling nur zu solchen Tatigkeiten heranzuziehen die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und dem Lehrling durfen keine Aufgaben zugewiesen werden die seine Krafte ubersteigen Der Lehrberechtigte hat den Lehrling zur ordnungsgemassen Erfullung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem Verhalten anzuleiten Der Lehrberechtigte muss die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte des Lehrlings von wichtigen Vorkommnissen die die Ausbildung des minderjahrigen Lehrlings betreffen in Kenntnis setzen Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling der zum Besuch der Berufsschule verpflichtet ist die zum Schulbesuch erforderliche Zeit freizugeben und ihn zum regelmassigen Schulbesuch anzuhalten und ihm die zur Ablegung der Lehrabschlussprufung und der in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprufungen erforderliche Zeit freizugeben Pflichten des Lehrlings BearbeitenDer Lehrling hat sich zu bemuhen die fur die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben und die ihm im Rahmen der Ausbildung ubertragenen Aufgaben ordnungsgemass zu erfullen Der Lehrling hat die Pflicht Geschafts und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit den ihm anvertrauten Werkstoffen Werkzeugen und Geraten sorgsam umzugehen Der Lehrling muss im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung den Lehrberechtigten oder den Ausbilder ohne Verzug verstandigen oder verstandigen lassen Der Lehrling muss dem Lehrberechtigten unverzuglich nach Erhalt das Zeugnis der Berufsschule vorlegen Das Lehrverhaltnis BearbeitenDurch den Eintritt des Lehrlings in die fachliche Ausbildung und Verwendung wird das Lehrverhaltnis begrundet Der Lehrvertrag Bearbeiten Der Lehrvertrag wird unter Bedachtnahme auf den Zweck der Ausbildung in einem in der Lehrberufsliste angefuhrten Lehrberuf zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling schriftlich abgeschlossen Ist der Lehrling noch minderjahrig bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Lehrlings Ausserdem muss der Lehrling uber Pflichten und Gesetze informiert werden Vorzeitige Auflosung des Lehrverhaltnisses Bearbeiten Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling kann wahrend der ersten drei Monate das Lehrverhaltnis jederzeit einseitig auflosen Daruber hinaus muss eine vorzeitige Auflosung des Lehrverhaltnisses einvernehmlich erfolgen Begeht der Lehrling Diebstahl verletzt trotz wiederholter Ermahnung die Schulpflicht verrat er Geschafts oder Betriebsgeheimnisse verlasst er unbefugt seinen Lehrplatz oder wird der Lehrling unfahig den Lehrberuf weiter zu erlernen hat der Lehrberechtigte das Recht das Lehrverhaltnis vorzeitig aufzulosen Kann der Lehrling ohne Schaden fur seine Gesundheit das Lehrverhaltnis nicht fortsetzen oder verletzt der Lehrberechtigte groblich seine Pflichten hat auch der Lehrling das Recht das Lehrverhaltnis vorzeitig aufzulosen Lehrlingsentschadigung Bearbeiten Die Hohe der Lehrlingsentschadigung regelt die kollektive Rechtsgestaltung Andernfalls richtet sich die Hohe nach der Vereinbarung im Lehrvertrag Hier gebuhrt jedenfalls die fur gleiche verwandte oder ahnliche Lehrberufe geltende Lehrlingsentschadigung Die Lehrlingsentschadigung ist auch fur die Dauer der Berufsschule und der Lehrabschlussprufung weiterzuzahlen Ist der Lehrling durch Krankheit verhindert hat der Lehrberechtigte bis zur Dauer von vier Wochen die volle Lehrlingsentschadigung und bis zur Dauer von weiteren zwei Wochen den Unterschiedsbetrag zwischen der vollen Lehrlingsentschadigung und dem Krankengeld zu gewahren Lehre 2010 BearbeitenZiel der BAG Novelle ist es unter anderem eine Reihe Modellehrberufe einzufuhren und die Anzahl der Basisberufe deutlich zu reduzieren Dadurch soll die Ubersichtlichkeit wesentlich erhoht werden Durch entsprechende Bereitschaft seitens der Wirtschaft konnten weitere Modullehrberufe geschaffen werden Die Definition von berufsbereichsubergreifenden Spezialmodulen hatte den Vorteil dass diese ausgehend von zahlreichen Hauptmodulen besucht werden konnten Bei Lehrberufen bei denen die Definition von Spezialmodulen nicht sinnvoll erscheint ware die Umwandlung in Schwerpunktlehrberufe uberlegenswert Momentan gibt es eine Reihe von Lehrberufen in denen bereits seit Jahren keine Lehrlinge mehr ausgebildet werden Durch Auflosung dieser Lehrberufe konnte die Ubersichtlichkeit der Lehrberufslandschaft erhoht werden Vorteile fur Jugendliche Bearbeiten flexiblere Gestaltung der Ausbildung durch verbesserte und erhohte Kombinationsmoglichkeiten aufgrund der modularisierten Struktur leichtere Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen Verbesserung der Ubersichtlichkeit des Lehrberufsangebotes durch eine Reduktion der Anzahl der derzeit bestehenden Lehrberufe Vorteile fur die Wirtschaft Bearbeiten bessere Moglichkeiten zur Schaffung spezialisierter Lehrausbildungen nach einer breiten Basisausbildung flexiblere Gestaltung der Ausbildung durch verbesserte und erhohte Kombinationsmoglichkeit aufgrund der modularisierten Struktur Ermoglichung der Ausbildung fur eine grossere Anzahl von Unternehmen verbesserte Anpassung der Ausbildung an Branchenbedurfnisse Weblinks BearbeitenGesetzliche Bestimmungen Berufsausbildungsgesetz Abgerufen am 15 November 2009 Berufsausbildungsgesetz in Osterreich PDF 401 kB Abgerufen am 15 November 2009 Modularisierung der Lehrlingsausbildung PDF 2 7 MB Abgerufen am 9 Februar 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berufsausbildungsgesetz amp oldid 198037869