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Der Ausbilder Lehrlingsausbilder im Lehrbetrieb 1 ist in Osterreich aufgrund der Ausbilderprufung fur die ordnungsgemasse Ausbildung von Lehrlingen im Rahmen der Dualen Ausbildung befahigt Ausbilder ist in vielen Lehrbetrieben kein eigener Beruf Ein Unternehmen ist verpflichtet einen Ausbilder zu bestellen bei juristischen Personen z B AG GesmbH oder einer Personengesellschaft des Handelsrechts OG KG oder wenn Art und Umfang des Unternehmens eine Ausbildung unter Aufsicht des Lehrberechtigten nicht zulassen grosse Anzahl von Lehrlingen oder in Filialbetrieben oder bei Forstbetrieben Bei grosseren Unternehmen gibt es auch hauptberufliche Ausbilder und teilweise auch Ausbildungsleiter Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Fachliche Kompetenz und Fahigkeiten 3 Ausbilderprufung Ausbilderkurs 4 Verhaltniszahl 5 Zulassung von Unternehmen zur Ausbildung von Lehrlingen 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenWichtigste Rechtsgrundlagen fur die Ausbildung von Lehrlingen und die notwendigen Befahigungen von Ausbildern ist das Berufsausbildungsgesetz BAG 2 und die Ausbilderprufungsordnung 3 Fachliche Kompetenz und Fahigkeiten BearbeitenVielfach wird diese Aufgabe des Ausbilders vom Betriebseigentumer selbst ubernommen Der Betriebseigentumer kann jedoch auch geeignete Mitarbeiter des Betriebes damit beauftragen Ausbilder weisen durch die Ausbilderprufung oder einer dementsprechenden gleichgestellten Prufung Kurs die notwendigen fachlichen Kompetenzen berufspadagogisch methodischen und rechtlichen Kenntnisse nach Neben der fachlichen Kompetenz sollten Ausbilder Soziale Kompetenz Fuhrungseigenschaften Durchsetzungsvermogen Konfliktlosungsvermogen Flexibilitat und Geduld vorweisen Ausbilderprufung Ausbilderkurs BearbeitenDie Ausbilderqualifikation ist vielfach ein integriertes Modul bei den Meisterprufungen bzw Befahigungsprufungen Ist eine eigene Ausbilderprufung erforderlich 4 kann diese von Personen ab dem 18 Lebensjahr als mundliche Prufung Fachgesprach abgelegt werden Alternativ kann auch ein Ausbilderkurs im Ausmass von mindestens 40 Wochenstunden mit anschliessender Prufung Fachgesprach absolviert werden Der Ausbilderprufung sind z B folgende Prufungen gleichwertig Richteramtsprufung Notariatsprufung Rechtsanwaltsprufung Ziviltechnikerprufung Fachprufung fur Steuerberater Wirtschaftsprufer und Steuerberater Buchprufer und Steuerberater Lehramtsprufung an einer berufspadagogischen Akademie fur Berufsschulen die Prufung fur den Apothekerberuf die Unternehmerprufung oder die Meisterprufung bzw Befahigungsprufung fur bestimmte Berufe bestimmte Dienstprufungen fur Beamte des Bundes der Lander oder der Gemeinden Dem Ausbilderkurs entsprechen auch die Ausbildungen an einer mindestens zweijahrigen Fachakademie den Werkmeisterschulen oder an den Bauhandwerkerschulen Meisterklassen sofern nachgewiesen wird dass ein Unterricht im Ausmass von mindestens 40 Unterrichtseinheiten in den Bereichen Berufspadagogik Mitarbeiterfuhrung und Kommunikation erteilt wurde Verhaltniszahl BearbeitenAusbilder mussen neben ihren sonstigen Tatigkeiten im Unternehmen in der Lage sein die personliche Aufsicht uber die Ausbildung der Lehrlinge wahrzunehmen Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen ist ein bestimmtes Verhaltnis von Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten Gemass Berufsausbildungsgesetz sind vor der Einstellung eines Lehrlings grundsatzlich diese Verhaltniszahlen zu berucksichtigen je fachlich einschlagig ausgebildete Person zwei Lehrlinge und fur jede weitere fachlich einschlagig ausgebildete Person je ein weiterer Lehrling max funf Lehrlinge pro Ausbilder der nicht ausschliesslich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist oder auf je 15 Lehrlinge zumindest ein ausschliesslich mit Ausbildung betreuter Ausbilder 5 Zulassung von Unternehmen zur Ausbildung von Lehrlingen BearbeitenVor dem erstmaligen Ausbilden von Lehrlingen wird durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer nach Einholung einer Stellungnahme der Arbeiterkammer ein Feststellungsbescheid erlassen Die Ausbildung von Lehrlingen durch Lehrberechtigter ist nur zulassig wenn der Lehrberechtigte zur Ausubung der Tatigkeit befugt ist in welcher der Lehrling ausgebildet werden soll der Lehrberechtigte bzw der Ausbilder die fur die Ausbildung erforderlichen Fachkenntnisse hat der Lehrberechtigte den Ausbilderkurs erfolgreich besucht hat mit Ausnahmen kein Ausbildungsverbot besteht das Unternehmen so eingerichtet ist und so gefuhrt wird dass den Lehrlingen die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden konnen Siehe auch BearbeitenAusbilderLiteratur BearbeitenW Birkholz G Dobler Der Weg zum erfolgreichen Ausbilder 6 Aufl Edewecht Wien 2001 E Crisand H J Rahn Psychologie der Auszubildenden 3 Aufl Hamburg 2012 H P Freytag F Gmel F Grasmeher Der Ausbilder im Betrieb 33 Aufl Kassel 2005 H Gross S Huppe Ausbilden lernen 1 Aufl Cornelsen Berlin 2010 W Kuper H Stein Die Ausbilder Eignung 12 Auflage Hamburg 2007 H J Rahn Kompetenzen von Ausbildungsleitern In Personal 53 Jg 2001 S 106 109 A Ruschel Die Ausbildereignungsprufung 4 Aufl Ludwigshafen 2009 A Ruschel Arbeits und Berufspadagogik fur Ausbilder in Handlungsfeldern Ludwigshafen 1999 Neue Auflage Fruhjahr 2008 R H Schaper R Schreiber W Seyd Der Berufsausbilder 5 Aufl Hamburg 1995 A Eiling H Schlotthauer Handlungsfeld Ausbildung 3 Aufl Hamburg 2006 A Eiling H Schlotthauer Prufungs Check Ausbildereignung 1 Aufl Hamburg 2007 W Kuper A Mendizabal Die Ausbilder Eignung 17 Auflage Hamburg 2011 L Wachter Ausbildung von A bis Z Praxishandbuch fur Ausbilder 1 Aufl Herne 2012Weblinks BearbeitenRechtsgrundlagen der Lehrlingsausbildung PDF 297 kB Online Service der Wirtschaftskammer Oberosterreich Berufsausbildung in Osterreich PDF 422 kB Information des osterreichischen Bundesministeriums fur Wirtschaft Familie und Jugend vom Januar 2012 Einzelnachweise Bearbeiten Lehrberechtigte konnen sein z B Inhaber eines Gewerbes oder sonstige im Berufsausbildungsgesetz BAG genannte Betriebe Einrichtungen und Personen z B Gebietskorperschaften Vereine Arzte Notare Rechtsanwalte BGBl Nr 82 2008 BGBl Nr 852 1995 Lehrberechtigte und Ausbilder die vom 1 Januar 1970 bis 1 Juli 1979 durch mindestens 3 Jahre Lehrlinge ausgebildet haben sind vom Ausbilderkurs jedenfalls befreit Durch einschlagige Ausbildungsvorschriften fur die jeweiligen Lehrberufe konnen auch andere Verhaltniszahlen festgelegt sein und oder es bestehen verschiedene andere Ausnahmen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausbilder Osterreich amp oldid 227099007