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Ein Befreiungsanspruch auch Freistellungsanspruch ist das Recht von einem anderen Befreiung von einer Verbindlichkeit zu verlangen Der Inhaber eines Befreiungsanspruchs der Befreiungsglaubiger ist einer Verbindlichkeit ausgesetzt In der Regel handelt es sich dabei um eine Verbindlichkeit gegenuber einem Dritten Drittglaubiger so dass regelmassig drei Personen beteiligt sind der Befreiungsglaubiger der Befreiungsschuldner der Drittglaubiger Ein Befreiungsanspruch kann aus vielerlei und vollig unterschiedlichen Schuldverhaltnissen entstehen So kann nach 257 Satz 1 BGB der Aufwendungsersatzberechtigte Befreiung von einer Verbindlichkeit verlangen wenn er diese zu dem Zweck eingeht welcher ihn dazu berechtigt Aufwendungsersatz zu verlangen Die prozessuale Durchsetzung eines Befreiungsanspruches erfolgt in den meisten Fallen mittels einer Leistungsklage Die Vollstreckung eines Freistellungsurteils richtet sich nach den Vorschriften fur eine vertretbare Handlung 887 ZPO Inhaltsverzeichnis 1 Beispiel 2 Befreiungsanspruche aus anderen Schuldverhaltnissen 3 Wesen des Befreiungsanspruchs 4 LiteraturBeispiel BearbeitenJemand lasst das Auto des Nachbarn ohne dessen Kenntnis abschleppen um es vor Hochwasser zu schutzen Geschaftsfuhrung ohne Auftrag Gemass 683 BGB kann er von dem Nachbarn verlangen dass dieser ihm die hierdurch entstandenen Aufwendungen ersetzt Sofern er die Forderung des von ihm beauftragen Abschleppunternehmers Drittglaubiger ausgleicht kann er folglich von seinem Nachbarn Zahlung des aufgewendeten Betrags an sich verlangen Solange die Forderung des Abschleppunternehmers nicht ausgeglichen ist kann er noch keine Zahlung verlangen Er kann vielmehr von dem Nachbarn nach 257 Satz 1 BGB die Befreiung Freistellung von der eingegangenen Verbindlichkeit verlangen In der Regel wird der Nachbar zu diesem Zweck die Forderung unmittelbar an den Abschleppunternehmer bezahlen es bleibt jedoch dem Nachbarn uberlassen wie er die Freistellung bewirken will So kann er beispielsweise auch mit dem Unternehmer uber den Erlass der Forderung oder die Verrechnung mit einer dem Nachbarn gegen den Unternehmer zustehenden Forderung verhandeln Befreiungsanspruche aus anderen Schuldverhaltnissen BearbeitenAuch unabhangig von Aufwendungsersatzanspruchen konnen Befreiungsanspruche begrundet werden So konnen diese bei Ausscheiden eines Gesellschafters 738 Abs 1 Satz 2 BGB oder unter bestimmten Bedingungen als Anspruch des Burgen auf Befreiung von der Burgschaft 775 Abs 2 BGB entstehen oder bei Schadenersatzanspruchen aus dem Grundsatz der Naturalrestitution 249 Abs 1 BGB folgen Ein praktisch wichtiger Anwendungsfall ist auch die Haftpflichtversicherung 106 VVG Wesen des Befreiungsanspruchs BearbeitenDer besondere Leistungsinhalt Befreiung von einer Verbindlichkeit unterscheidet einen Befreiungsanspruch damit von anderen Anspruchen Er dient vor allem dazu bereits einen drohenden Verlust im Aktivvermogen des Befreiungsglaubigers abzuwenden Der Befreiungsanspruch ist auf Naturalherstellung gerichtet und damit einem Zahlungsanspruch nicht gleichartig zumal der Befreiungsschuldner den Befreiungserfolg wie erlautert auch anders als durch Zahlung an den Dritten herbeifuhren kann Literatur BearbeitenGeorg Bischoff Der Befreiungsanspruch materielle und prozessuale Probleme In ZZP Bd 120 2007 S 237 251 Niels Danylak Moglichkeiten der Inanspruchnahme des Freistellungsschuldners durch den Freistellungsglaubiger bei Zwangsvollstreckungsversuchen des Hauptglaubigers In ZVI 2019 S 254 259 Walter Gerhardt Der Befreiungsanspruch zugleich ein Beitrag zum arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch Schwartz Verlag 1966 Gerald Gormer Die Durchsetzung von Befreiungsanspruchen im zivilprozessualen Erkenntnis und Vollstreckungsverfahren Europaische Hochschulschriften 2 Bd 1232 Peter Lang Verlag Frankfurt M 1992 ISBN 3 631 44872 4 zugl Dissertation Frankfurt M 1992 Gerald Gormer Die Sicherheitsleistung des Befreiungsschuldners In NJW Bd 65 2012 Heft 5 S 263 265 ISSN 0341 1915Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Befreiungsanspruch amp oldid 206234252