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Zur Bebaubarkeit eines Baugrundstucks mit einem Gebaude oder einer baulichen Anlage bedarf es verschiedener praktischer wie rechtlicher Voraussetzungen Der Baugrund muss tragfahig und standfest sein und ausserhalb eines ausgewiesenen Uberschwemmungsgebiets liegen Die Erschliessung des Grundstucks muss gegeben oder baurechtlich zulassig sein Dazu gehoren Eine Zugangs oder Zufahrtsmoglichkeit 1 Je nach Art der Bebauung eine Zugangs oder Zufahrtsmoglichkeit fur die Feuerwehr entsprechend der geltenden Bauordnung 2 Versorgungs und Entsorgungsleitungen bzw Hausanschlusse zur Energieversorgung d h insbesondere der Elektrizitatsversorgung gegebenenfalls auch der Versorgung mit Erdgas oder Fernwarme zur Trinkwasserversorgung zur Abwasserentsorgung gegebenenfalls zur Telekommunikation Rechtliche Voraussetzungen BearbeitenGrundlegend ist die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit eines Bauvorhabens Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben 3 handelt entscheidet letztlich eine positiv beschiediene Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung uber die Zulassigkeit einer Bebauung Fussnoten Bearbeiten siehe 4 Bebauung der Grundstucke mit Gebauden der Musterbauordnung siehe 5 Zugange und Zufahrten auf den Grundstucken der Musterbauordnung siehe 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben Beseitigung von Anlagen und 62 Genehmigungsfreistellung der Musterbauordnung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bebaubarkeit amp oldid 209157722