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Baurecht bezeichnet allgemein die Rechtsordnung des Bauens siehe Bauwesen Begriffe privates Baurecht die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumassnahme BeteiligtenNationales Baurecht Deutschland die deutschen Rechtsnormen die das Bauen betreffen offentliches Baurecht Deutschland als Teil derselben in Osterreich die Rechtsmaterie zum Bauwesen Landesebene siehe Baugesetze und Bauordnungen Osterreich offentliches Baurecht Osterreich regelt u a die Bebaubarkeit von Grundstucken Baurecht Osterreich speziell ein Recht Niessbrauch zur Bebauung eines fremden Grundstucks in der Schweiz die Rechtsmaterie zum Bauwesen Kantons und Gemeindeebene siehe Baugesetze und Bauordnungen Schweiz Baurecht Schweiz die Dienstbarkeit auf Errichtung und Beibehaltung eines Bauwerks auf oder unter fremder Bodenflachesowie Baurecht Zeitschrift eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum BaurechtBaurecht ist der Familienname folgender Personen Dietmar Baurecht 1973 osterreichischer Politiker SPO Siehe auch Offentliches Baurecht Baugesetz Bauordnung Erbbaurecht BauvertragDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baurecht amp oldid 226949064