www.wikidata.de-de.nina.az
Als offentliches Baurecht werden in Osterreich Regelungen verstanden die beim Bau eines Gebaudes der Wahrung offentlicher Interessen dienen Es besteht ein enger inhaltlicher Zusammenhang zum Raumplanungs und Raumordnungsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Kompetenz 2 Bauverfahren 2 1 Anwendungsbereich 2 2 Arten von Bauvorhaben 2 2 1 Anzeigepflichtige Vorhaben 2 2 2 Bewilligungsfreie Vorhaben 2 2 3 Bewilligungspflichtige Vorhaben 2 3 Zustandigkeit 2 4 Bauansuchen 2 5 Bauverhandlung 2 6 Entscheidung der Behorde 2 7 Weitere Schritte 3 LiteraturKompetenz BearbeitenGemass Artikel 15 Abs 1 B VG ist das Bauwesen eine Angelegenheit der Bundeslander in Gesetzgebung und Vollziehung Es bestehen daher von Land zu Land verschiedene Bauvorschriften Hauptartikel Baugesetze und Bauordnungen Osterreich Bauverfahren BearbeitenAnwendungsbereich Bearbeiten Bestimmte Gebaude sind vom Anwendungsbereich ausgenommen wie etwa Militarische Anlagen 3 Z 3 Stmk BauG 1 Abs 3 Z 4 Oo BauO 1 Abs 3 lit b TBO Wasserrechtliche Anlagen 3 Z 6 Stmk BauG 1 Abs 3 Z 2 Oo BauO 1 Abs 3 lit e TBO Energieanlagen 3 Z 7 Stmk BauG 1 Abs 3 Z 5 Oo BauO Arten von Bauvorhaben Bearbeiten Man unterscheidet zwischen Anzeigepflichtige Vorhaben Bearbeiten Diese Gebaude mussen bei der Behorde nur angezeigt werden Die Behorde genehmigt das Vorhaben Dazu zahlen etwa Neu Zu oder Umbau von Nebengebauden Schutzdacher bis zu einer bestimmten Flache Stutzmauern bis zu einer bestimmten Hohe die Veranderung der Hohenlage des Gelandes 25 Z 8 Oo BauO 20 Z 4 Stmk BauG Bewilligungsfreie Vorhaben Bearbeiten Pergolen Wasserbecken bis zu einer bestimmten Tiefe und FlacheBewilligungspflichtige Vorhaben Bearbeiten Bei diesen Vorhaben muss um eine Baubewilligung ersucht werden Dazu zahlen beispielsweise Neu Zu oder Umbau von Gebauden Nutzungsanderungen von GebaudenZustandigkeit Bearbeiten Behorde erster Instanz ist meistens der Burgermeister 2 Abs 1 Stmk BauG 55 Oo BauO 51 TBO Bauansuchen Bearbeiten Um Bewilligung ist bei der zustandigen Behorde schriftlich anzusuchen Folgende Unterlagen sind anzuhangen ein Grundbuchsauszug die Planunterlagen in zwei bis dreifacher Ausfertigung Einreichplan ein Verzeichnis der Nachbargrundstucke und Nachbarn Zustimmungserklarung des Grundeigentumers oder des BauberechtigtenBauverhandlung Bearbeiten Die Baubehorde kann eine mundliche Bauverhandlung durchfuhren Tut sie das so muss sie jedenfalls die Parteien davon verstandigen Entscheidung der Behorde Bearbeiten Die Behorde entscheidet schriftlich mit Bescheid Weitere Schritte Bearbeiten Mit der Ausfuhrung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens darf erst nach dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden Fur den Bau des Gebaudes wird ein Baufuhrer bestellt der der Baubehorde verantwortlich ist Die Baubehorde ist zur Bauaufsicht ermachtigt Ist das Gebaude fertiggestellt erfolgt die Anzeige an die Baubehorde Diese erteilt dann die Benutzungsbewilligung Literatur BearbeitenDietmar Jahnel Baurecht In Bachmann u a Hrsg Besonderes Verwaltungsrecht 8 Auflage Springer Wien New York 2010 ISBN 978 3 7091 0340 1 S 465 497 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentliches Baurecht Osterreich amp oldid 232964435