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Die auswartige Gewalt eines Staates betrifft den volkerrechtlichen Bereich seiner auswartigen Beziehungen Ein Unterfall der auswartigen Gewalt war seinerzeit die Kolonialgewalt Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zur Aussenpolitik 2 Die auswartige Gewalt im System der Gewaltenteilung 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAbgrenzung zur Aussenpolitik BearbeitenWahrend die Aussenpolitik den gesamten Bereich der internationalen Beziehungen betrifft ist die auswartige Gewalt lediglich derjenige Teilbereich der sich auf der Ebene des Volkerrechts abspielt Die auswartige Gewalt im System der Gewaltenteilung BearbeitenIm System der Gewaltenteilung ist die auswartige Gewalt keine eigenstandige Staatsgewalt wie die Legislative Exekutive und Judikative Vielmehr sind die drei klassischen Gewalten nach innen gerichtet wahrend die Kompetenzen der nach aussen gerichteten auswartigen Gewalt sich auf die Trager der drei Gewalten verteilt In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland kann es hierbei nicht nur zur Kompetenzaufteilung auf die verschiedenen Staatsorgane kommen sondern sofern der Gesamtstaat seinen Gliedstaaten Volkerrechtssubjektivitat verliehen hat auch zu verschiedenen Verbandskompetenzen 1 Literatur BearbeitenUlrich Fastenrath Kompetenzverteilung im Bereich der auswartigen Gewalt Munchen 1986 Gunnar Folke Schuppert Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der auswartigen Gewalt Baden Baden 1973 Dietmar Seidel Der Bundesprasident als Trager der auswartigen Gewalt Berlin 1972 Einzelnachweise Bearbeiten Naher dazu Demokratische Legitimation der Tatigkeit internationaler Organisationen PDF 899 kB S 13 mit weiteren Nachweisen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auswartige Gewalt amp oldid 228606830