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Ein Ausforschungsbeweis ist ein Beweisantrag der darauf abzielt durch die beantragte Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen die einen genaueren Vortrag oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermoglichen Dazu erfolgt ein Beweisantritt fur unsubstantiierte Behauptungen oder Vermutungen d h die Behauptungen die angeblich bewiesen werden konnen werden sehr vage unbestimmt und allgemein gehalten Zivilrecht in Deutschland BearbeitenDer Ausforschungsbeweis ist im deutschen Zivilprozess in der Regel unzulassig Es gilt der Verhandlungsgrundsatz im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz der zum Beispiel im Strafprozess gilt womit es Aufgabe der Parteien ist den Tatsachenstoff in den Rechtsstreit einzufuhren vorzutragen siehe auch Parteivortrag Der Richter ist grundsatzlich an diesen Vortrag gebunden und darf auch wenn der Vortrag unwahrscheinlich klingt keine eigenen Ermittlungen anstellen Er hat allein anhand des Parteivortrags zu prufen ob die Voraussetzungen der fur den Fall relevanten Rechtsvorschriften erfullt sind Dazu muss der Vortrag konkret genug sein um uberhaupt den Ruckschluss auf das Vorliegen dieser Voraussetzungen Tatbestandsmerkmale zuzulassen Beispiel Der Klager behauptet der Beklagte schulde ihm 100 Dies habe man so vereinbart Hierfur tritt er Beweis an durch Zeugnis seiner Ehefrau Rechtliche Voraussetzung fur einen Anspruch des Klagers ist eine vertragliche Regelung zwischen den Parteien Die Behauptung so vereinbart ist zu unbestimmt um auf das Vorliegen einer solchen vertraglichen Regelung schliessen zu konnen Denn sie umschreibt lediglich das Tatbestandsmerkmal Vertrag mit anderen Worten anstatt anschaulich zu machen wie der Vertrag konkret zustande gekommen sein soll In diesem Fall spricht man von unsubstantiiertem Vortrag Es droht dem Klager den Rechtsstreit zu verlieren Der Beweisantritt dient offensichtlich dazu dem Klager durch die Vernehmung des Zeugen erst das konkrete Tatsachenmaterial zu verschaffen aus welchem sich die angebliche Vereinbarung ergibt Es ist jedoch Sache des Klagers dieses in den Prozess einzufuhren und nicht Sache des Gerichts dieses durch eine Beweisaufnahme zu erforschen auszuforschen Daher darf es nicht Zweck der Beweisaufnahme sein den Parteien die Erkenntnisquellen zu erschliessen aufgrund deren sie Tatsachen vortragen konnten Mithin sind eine hierauf gerichtete Beweisaufnahme und damit auch der Ausforschungsbeweis unzulassig Im genannten Beispiel musste der Klager also konkret schildern wann wo und unter welchen naheren Umstanden die Vereinbarung getroffen worden sein soll also etwa Ich habe mich am 10 April 2005 bei mir zu Hause mit dem Beklagten getroffen Dort haben wir uber unser gemeinsames Projekt XY gesprochen Unter anderem kamen wir auf die Bezahlung zu sprechen wegen der ich ja auch einige Tage zuvor den der Klageschrift beigefugten Brief an den Beklagten gerichtet hatte Der Beklagte schlug mir bei unserem Treffen vor noch 100 an mich zu zahlen Weil ich dringend auf das Geld angewiesen bin erklarte ich mich damit einverstanden In diesem Fall dient der Beweisantritt durch Zeugnis der Ehefrau nicht mehr dazu dem Klager konkretes Tatsachenmaterial zu verschaffen sondern dazu die Richtigkeit der konkret behaupteten Tatsachen fur den Richter nachprufbar zu machen Anderes Beispiel K hat bei Firma V eine Ware bestellt V verklagt K auf Zahlung des Kaufpreises Gemass den Beweisregeln im Zivilprozess muss K beweisen dass er gezahlt hat Er kann sich nicht darauf berufen der Beweis fur seine Zahlung sei auch durch Beibringung der Buchhaltungsunterlagen des V zu erbringen weil V zur Vorhaltung solcher Daten verpflichtet sei Vielfach vor allem wenn es um innere Tatsachen wie Absichten oder Vorstellungen einer Person geht ist der Ausforschungsbeweis nur schwer vom zulassigen Beweisantrag abzugrenzen Wenn der Klager beispielsweise behauptet der Beklagte habe ihn arglistig getauscht wird er oftmals nicht mehr als eine vage Behauptung aufstellen konnen Naturgemass kann er uber die Gedanken und Vorstellungen des Beklagten nichts Naheres wissen und sagen Als Kriterien zur oft schwierigen Abgrenzung zwischen unzulassiger Ausforschung und zulassigem Beweisantrag konnen die Substantiiertheit des Vortrags einerseits und das Aus der Luft Gegriffen Sein des Vortrags andererseits dienen Im Zweifel muss der Beweisfuhrer darlegen wie er zu der aufgestellten Behauptung kommt also zum Beispiel aus welcher Quelle die Behauptung stammt So kann das Gericht Anhaltspunkte dafur gewinnen ob der Beweisantritt dem Nachweis einer echten Behauptung oder einer verbotenen Ausforschung dient Der Richter muss den Klager auf den unzulassigen Beweisantritt hinweisen und falls der Klager seinen Vortrag nicht nachbessert im Urteil begrunden warum er den Beweisantrag ubergangen hat Steuerrechtliches Verfahrensrecht BearbeitenDer Ausforschungbeweis ist ebenfalls unzulassig Der Beweisantrag muss das konkrete Beweisthema und damit die Tatsachen bezeichnen uber die Beweis erhoben werden soll Das macht der Klager nicht wenn er nur allgemein eine Beweiserhebung beantragt ohne das Beweisthema zu konkretisieren Im Rahmen der richterlichen Hinweispflicht wird der Klager dann um Nachbesserung gebeten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4132890 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausforschungsbeweis amp oldid 181261865