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Der so genannte Apfelsaft Paragraph ist eine Vorschrift des deutschen Gaststattengesetzes GastG nach der in Gaststatten mindestens ein alkoholfreies Getrank hochstens genau so teuer wie das billigste alkoholhaltige Getrank sein muss Einer ahnlichen Regelung in Osterreich gemass sind es mindestens zwei Getranke Hierbei ist nicht nur der Preis pro Glas zu vergleichen sondern auch der auf einen Liter hochgerechnete Preis muss die gesetzlichen Anforderungen erfullen Die Regelung soll der effizienten Bekampfung des Alkoholmissbrauchs dienen Sie soll verhindern dass insbesondere jugendliche Gaststattenbesucher ein alkoholisches Getrank bestellen nur weil dieses billiger ist als die angebotenen nichtalkoholischen Getranke obwohl sie eigentlich lieber ein alkoholfreies Getrank trinken wurden 1 Eine ahnliche Regelung existiert in der Schweiz Deutschland BearbeitenDie Regelung ist in 6 GastG Ausschank alkoholfreier Getranke in der Fassung des Gesetzes vom 13 Dezember 2001 BGBl I S 3584 enthalten Sie lautet Ist der Ausschank alkoholischer Getranke gestattet so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getranke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getrank nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getrank Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises fur einen Liter der betreffenden Getranke Die Erlaubnisbehorde kann fur den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen Als Vergleichsgrundlage durfen dabei nicht beliebige Getranke herangezogen werden So waren einige Gaststatten dazu ubergegangen unattraktive dem ublichen Nachfrageverhalten in der jeweiligen Gaststatte nicht angepasste Getranke anzubieten Nach Auffassung des Gesetzgebers stellt sich dies als Versuch einer Umgehung dar und kann zu dem Preisvergleich nicht herangezogen werden 2 So gehoren Milch Kaffee und warmer Tee nicht zu den Getranken die bei dem Preisvergleich berucksichtigt werden durfen Gleiches gilt fur unattraktive Mengen wie z B ein Liter Cola 1 Fur die Kontrollen ist in Deutschland vornehmlich das Ordnungsamt zustandig Regelungen in Osterreich und Schweiz BearbeitenIn keinem der beiden Lander gibt es gleich benannte Vorschriften vom Inhalt her ist jedoch ahnliches geregelt In der Schweiz bestehen der deutschen Norm vergleichbare Regelungen im kantonalen Recht So bestimmt 23 des Gastgewerbegesetzes des Kantons Zurich dass alkoholfuhrende Gastwirtschaften eine Auswahl alkoholfreier Getranke nicht teurer anzubieten haben als das billigste alkoholhaltige Getrank in der gleichen Menge Nach Auffassung des Schweizerischen Bundesgerichtes beeintrachtigt eine solche Bestimmung weder den Grundsatz der Gewerbefreiheit noch den der Verhaltnismassigkeit 3 In Osterreich konnte in vielen Gaststatten eine Anhebung der Preise fur Mineralwasser auf das Niveau der alkoholischen Getranke beobachtet werden Dies genugte zwar der ursprunglichen Vorschrift lasst aber trotzdem den Alkohol gunstiger erscheinen Aus diesem Grund wurde die Vorschrift dahingehend erweitert dass nach 112 Abs 4 der Gewerbeordnung von 1994 nun auch ein zweites alkoholfreies Getrank gleich teuer oder billiger als Alkohol angeboten werden muss Diese Getranke werden oft als Jugendgetrank bezeichnet Siehe auch AlkoholismusQuellen Bearbeiten a b Metzner Gaststattengesetz 6 Aufl 2002 6 Rn 17 Gesetzesbegrundung zur Anderung des 6 Satz 2 GastG BT Drs 14 4937 S 3 PDF 49 kB BGE 109 Ia S 33 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Apfelsaft Paragraph amp oldid 218591457