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Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik wurde am 7 Oktober 1965 unterzeichnet 1 Kabinett Erhard I und fuhrte trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre sogenanntes Rotationsprinzip zum Beginn einer tunesischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet Ahnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten Turkei Griechenland Italien Jugoslawien Marokko Portugal und Spanien Inhalt BearbeitenDas Anwerbeabkommen mit Tunesien enthielt von Anfang an im Gegensatz zu den Anwerbeabkommen mit den westlichen Landern einige Besonderheiten die auch fur die Abkommen mit Marokko und der Turkei galten 2 eine Anwerbung war ausschliesslich fur Unverheiratete vorgesehen ein Familiennachzug bzw die Familienzusammenfuhrung wurde im Abkommen explizit ausgeschlossen eine Gesundheitsprufung und eine Eignungsuntersuchung fur die anzunehmende Arbeit eine Obergrenze fur den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben eine Verlangerung ausgeschlossenEinzelnachweise Bearbeiten https www zeitklicks de top menu zeitstrahl navigation topnav jahr 1965 anwerbeabkommen mit tunesien Davy Ulrike Hg Die Integration von Einwanderern rechtliche Regelungen im europaischen Vergleich S 340ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien amp oldid 231785609