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Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien wurde am 12 Oktober 1968 1 Kabinett Kiesinger unterzeichnet und fuhrte zum Beginn einer jugoslawischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet Gemass dem Anwerbeabkommen wurde jugoslawischen Staatsburgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendelander zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenuber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen 2 Ahnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland seit 1955 auch mit anderen Staaten Nach dem Abkommen mit Jugoslawien wurden keine weiteren mehr geschlossen 1973 wurde vom Kabinett Brandt I die Anwerbung angesichts der Olkrise gestoppt 1 Weblinks BearbeitenDeutsche Welle Jugoslawische Gastarbeiter in Deutschland 12 Januar 2013Belege Bearbeiten a b https www zeitklicks de top menu zeitstrahl navigation topnav jahr 1968 anwerbeabkommen mit jugoslawien Heike Knortz Diplomatische Tauschgeschafte Gastarbeiter in der westdeutschen Diplomatie und Beschaftigungspolitik 1953 1973 Bohlau Verlag Koln 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien amp oldid 235189002