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Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland wurde am 30 Marz 1960 unterzeichnet Kabinett Adenauer III und fuhrte zum Beginn einer griechischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet Gemass dem Anwerbeabkommen wurde griechischen Staatsburgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt Die Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland wurden auf Initiative der Entsendelander zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenuber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen 1 Ahnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten Turkei Italien Jugoslawien Marokko Portugal Spanien und Tunesien Weblinks BearbeitenMigrationsmuseum Rheinland Pfalz Sonderausstellung 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland GriechenlandBelege Bearbeiten Heike Knortz Diplomatische Tauschgeschafte Gastarbeiter in der westdeutschen Diplomatie und Beschaftigungspolitik 1953 1973 Bohlau Verlag Koln 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland amp oldid 215759899