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Als Anrechnungszeit AZ bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit die in Abgrenzung zu den tatsachlich verbeitragten Beitragszeiten und den sogenannten Berucksichtigungszeiten eine beitragsfreie Zeit ist Sie kann sowohl dem Grunde wie der Hohe nach zu anwartschaftserhohenden Rentenanspruchen fuhren Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Verwaltungsrechtliche Durchfuhrung 3 Gesamtleistungsbewertung 4 Anrechnungszeiten fur Schul Fachhochschul und Hochschulausbildung 4 1 Grunde und Auswirkungen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenFur die Rentenberechnung in Deutschland wird diese in 58 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch SGB VI geregelt Anrechnungszeiten sind Zeiten in denen der Versicherte aus personlichen Grunden an der Beitragszahlung gehindert war Fur folgende Tatsachen konnen nach 58 SGB VI Anrechnungszeiten anerkannt werden Arbeitsunfahigkeit inkl Rehabilitation 58 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB VI Krankheit zwischen dem 17 und 25 Lebensjahr 58 Abs 1 S 1 Nr 1a SGB VI Schwangerschaft Mutterschutz 58 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB VI Arbeitslosigkeit 58 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB VI Ausbildungssuche nach dem 17 Lebensjahr 58 Abs 1 S 1 Nr 3a SGB VI Schul Fachschul und Hochschulbesuch nach dem 17 Lebensjahr 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB VI Rentenbezug vor Vollendung der individuellen Regelaltersgrenze mit gleichzeitiger Zurechnungszeit 58 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB VI Bezug von Burgergeld 58 Abs 1 S 1 Nr 6 SGB VI Ubergangs und Sonderregelungen die nicht mehr das aktuelle Recht abbilden jedoch noch angewendet werden sind in den 252 252a und 253 SGB VI geregelt Zu diesen weiterhin anerkennungsfahigen Zeiten zahlen zum Beispiel die Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II 252 Abs 10 SGB VI oder die Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft im Beitrittsgebiet nach dem 8 Mai 1945 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB VI Verwaltungsrechtliche Durchfuhrung BearbeitenDie Rentenversicherungstrager entscheiden uber die Anerkennung einer Anrechnungszeit durch Verwaltungsakt das heisst durch einen offentlich rechtlichen Bescheid Anrechnungszeiten werden in der Regel von der Krankenkasse bei Arbeitsunfahigkeit Schulbesuch und Schwangerschaft oder von der Agentur fur Arbeit Arbeitslosigkeit und Burgergeld dem Rentenversicherungstrager gemeldet Sollte es sich um andere Anrechnungszeittatbestande handeln oder ist die Meldung nicht durchgefuhrt worden sind die Tatsachen die zu einer Anerkennung der Anrechnungszeit fuhren konnen nachzuweisen Eine Anrechnungszeit kann nicht anerkannt werden wenn wegen des gleichen Tatbestands Sozialleistungen gezahlt werden Dies ist vor allem bei Arbeitsunfahigkeit und bei Arbeitslosigkeit ein haufiger Ausschlussgrund Anrechnungszeiten konnen obwohl der Tatbestand erfullt ist nicht anrechenbar sein Dies ist der Fall wenn bei Arbeitsunfahigkeit Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschaftigung oder Tatigkeit nicht unterbrochen wird Ausnahme Der Tatbestand wird zwischen dem 17 und 25 Lebensjahr zuruckgelegt Unterbrechung liegt auch dann vor wenn zwischen dem Ende der versicherten Beschaftigung oder Tatigkeit und dem Beginn des Anrechnungszeit Tatbestandes eine Lucke von weniger als einem Kalendermonat liegt Es ist moglich eine entsprechend zu grosse Lucke durch sogenannte Uberbruckungstatbestande zu schliessen Dies ist vor allem dann notwendig wenn zwei Anrechnungszeiten aufeinander folgen Als Uberbruckungstatbestand gelten hier alle einfachen Anrechnungszeit Tatbestande oder auch eine Berucksichtigungszeit zum Beispiel wegen Kindererziehung Gesamtleistungsbewertung BearbeitenAnrechnungszeiten konnen sich uber die Gesamtleistungsbewertung rentensteigernd auswirken oder werden selbst bewertet Zudem kann die Anwartschaft fur eine Erwerbsminderungsrente erhalten bleiben Anwartschaftserhaltungszeit Bei der Rentenberechnung werden die Anrechnungszeiten sehr unterschiedlich bewertet Insbesondere werden Fachschulausbildungen anders als sonstige Schul Fachhochschul und Hochschulzeiten bewertet 71 SGB VI Schulbesuch Krankheit und Schwangerschaft Mutterschutz konnen anrechenbar sein wenn sie im Ausland zuruckgelegt wurden Anrechnungszeiten fur Schul Fachhochschul und Hochschulausbildung BearbeitenSeit Anfang der 1990er Jahre hat in Deutschland ein allmahlicher Abbau der Anrechnungszeiten fur Schul Fachhochschul und Hochschulausbildung im Folgenden kurz Ausbildungszeiten genannt bei der Berechnung der Rentenhohe stattgefunden Bei einem Rentenbeginn bis Ende 1991 konnten Ausbildungszeiten ab dem 16 Geburtstag bis zum erfolgreichen Abschluss an einer Universitat oder Fachhochschule angerechnet werden bis insgesamt maximal 13 Jahre sofern mindestens wahrend der Halfte der gesamten Versicherungsdauer Beitrage entrichtet wurden Bei einem Rentenbeginn bis 1996 konnten Ausbildungszeiten bis maximal sieben Jahre rentensteigernd angerechnet werden 1 Bei einem Rentenbeginn ab 2002 war die rentensteigernde Anrechnung von Ausbildungszeiten auf maximal drei Jahre nach dem 17 Lebensjahr begrenzt und sie wurden noch mit bis zu 75 des Durchschnittseinkommens angerechnet 2 Bei einem Rentenbeginn ab 2009 gelten Ausbildungszeiten nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit Ausbildungszeiten ab dem 17 Geburtstag werden fur maximal 8 Jahre 58 SGB VI nur noch als Anrechnungszeit zur Erfullung der Wartezeit von 35 Jahren fur die Altersrente fur schwerbehinderte Menschen und langjahrig Versicherte berucksichtigt Der Besuch einer Fachschule und eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmassnahmen wirken sich rentensteigernd aus 74 SGB VI 3 Grunde und Auswirkungen Bearbeiten Die Einschnitte die vor allem Hochschulabsolventen gegenuber fruher schlechter stellten wurden mit dem Prinzip der Lohn und Beitragsbezogenheit begrundet Im Eckpunktepapier zur Rentenreform von 2003 hiess es vor dem Hintergrund steigender demografischer Belastungen der Alterssicherungssysteme konne es nicht mehr Aufgabe der Versichertengemeinschaft sein Ausbildungszeiten ohne Beitragszahlungen rentenrechtlich auszugleichen 1 Die Reduzierung der Anrechnung von Schul und Hochschulzeiten fur die Rentenhohe in Kombination mit anderen Faktoren wie der Zunahme prekarer Beschaftigungsverhaltnisse und der durch das Alterseinkunftegesetz schrittweise zunehmenden Steuerlast wird als Risiko fur eine zunehmende Altersarmut auch unter Hochschulabsolventen angesehen 2 Siehe auch BearbeitenFreiwillige Beitrage Pflichtbeitragszeit Kindererziehungszeit Zurechnungszeit Deutsche RentenversicherungWeblinks BearbeitenText des Sechsten Buches SozialgesetzbuchEinzelnachweise Bearbeiten a b Berrit Graber Ab 2005 Einbussen fur Neurentner Bundesregierung streicht Anrechnungszeiten fur Ausbildungsjahre Berliner Zeitung www berlinonline de 22 Oktober 2003 archiviert vom Original am 3 November 2015 abgerufen am 7 Februar 2013 a b Berrit Graber Vielen Akademikern droht Altersarmut Focus Online 18 August 2010 abgerufen am 18 August 2010 Marcus Kleinlein Ausbildungszeiten werden fur die Rente geringer bewertet Abgerufen am 14 August 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anrechnungszeit amp oldid 237407342