www.wikidata.de-de.nina.az
Annullierung von lat annullare fur nichtig erklaren bezeichnet die Nichtigmachung eines Rechtsgeschafts Rechtsakts oder Rechtsverhaltnisses ex tunc von Anfang an siehe UnwirksamkeitSiehe auch Rucktritt Zivilrecht Aufhebung Verwaltungsakt Abrogation Islam die Annullierung einer Buchung siehe Stornierung die Streichung eines Fluges siehe Fluggastrechte Rechte bei Annullierung die Eheannullierung im staatlichen Recht siehe Nichtigerklarung Ehe und Aufhebung Ehe die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht siehe Ehenichtigkeit Kirchenrecht Dies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Annullierung amp oldid 216897128