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Das Amtsgericht Reppen war ein preussisches Amtsgericht mit Sitz in Reppen Provinz Brandenburg Geschichte BearbeitenAb 1849 war das konigliche Kreisgericht Zielenzig das zustandige Eingangsgericht In Reppen war eine Zweigstelle Gerichtskommission eingerichtet Ubergeordnet war das Kammergericht als Appellationsgericht Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes Landes und Amtsgerichte gebildet Das koniglich preussische Amtsgericht Reppen wurde mit Wirkung zum 1 Oktober 1879 als eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Frankfurt Oder im Bezirk des Kammergerichtes gebildet Der Sitz des Gerichts war die Stadt Reppen Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Weststernberg ohne die Teile die den Amtsgerichten Custrin Drossen Frankfurt Oder und Furstenberg zugeordnet waren 1 Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen Das Amtsgericht war damit ein mittelgrosses Amtsgericht im Landgerichtsbezirk 2 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland ostlich der Oder Neisse Grenze darunter der Sprengel des Amtsgerichts Reppen unter polnische Verwaltung gestellt Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Reppen Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5 Juli 1879 GS Nr 30 S 417 Digitalisat Carl Pfafferoth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880 S 396 onlineAmtsgerichte im Landgerichtsbezirk Frankfurt Oder Bad Freienwalde Oder Bernau bei Berlin Eberswalde Frankfurt Oder Furstenwalde Spree StrausbergEhemalige Amtsgerichte Beeskow Drossen Eisenhuttenstadt Markisch Buchholz Muncheberg Reppen Schwedt Oder Seelow Sonnenburg Storkow Zielenzig Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsgericht Reppen amp oldid 228265807