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Das Amtsgericht Neudamm war ein preussisches Amtsgericht mit Sitz in Neudamm Provinz Brandenburg Geschichte BearbeitenSeit 1849 bestanden in Preussen Kreisgerichte Das Kreisgericht Crossen war dem Appellationsgericht Frankfurt a d Oder nachgeordnet In Neudamm bestand eine Zweigstelle Gerichtskommission des Kreisgerichts Crossen Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte 1879 aufgehoben Das koniglich preussische Amtsgericht Neudamm wurde mit Wirkung zum 1 Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Landsberg a W im Bezirk des Kammergerichtes gebildet Der Sitz des Gerichts war die Stadt Neudamm Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Konigsberg Nm den Stadtbezirk Neudamm und die Amtsbezirke Barfelde Damm Darrmietzel Wittstock Rabern Zicher Forst und Zicher Batzlow 1 Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk 2 1945 wurde der Sprengel des Gerichtes unter polnische Verwaltung gestellt Das Amtsgericht Neudamm musste entsprechend seine Tatigkeit einstellen Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5 Juli 1879 GS Nr 30 S 421 Digitalisat Carl Pfafferoth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880 S 396 onlineAmtsgerichte im Landgerichtsbezirk Landsberg a W Arnswalde Barwalde Berlinchen Kustrin Driesen Friedeberg N M Konigsberg in der Neumark Landsberg a W Lippehne Neudamm Neuwedell Reetz Soldin Woldenberg Zehden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsgericht Neudamm amp oldid 228500054