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Das Amtsgericht Crossen war ein preussisches Amtsgericht mit Sitz in Crossen Provinz Brandenburg Geschichte BearbeitenAb 1849 war das konigliche Kreisgericht Crossen das zustandige Gericht Ubergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a d Oder als Appellationsgericht Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes Landes und Amtsgerichte gebildet Das koniglich preussische Amtsgericht Crossen wurde mit Wirkung zum 1 Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Guben im Bezirk des Kammergerichtes gebildet Der Sitz des Gerichts war die Stadt Crossen Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Crossen Oder ohne die Teile die den Amtsgerichten Schwiebus Sommerfeld und Zullichau zugeordnet waren 1 Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen Das Amtsgericht war damit ein mittelgrosses Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Gerichtstage wurden in Bobersberg gehalten 2 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Crossen unter polnische Verwaltung gestellt Damit endete die Geschichte des Amtsgerichtes Crossen Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5 Juli 1879 GS Nr 30 S 417 Digitalisat Carl Pfafferoth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880 S 396 onlineAmtsgerichte im Landgerichtsbezirk Guben Crossen Forst Furstenberg Guben Pforten Schwiebus Sommerfeld Sorau Triebel Zullichau Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsgericht Crossen amp oldid 228379748