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Die Allgemeine Hypotheken Ordnung fur die gesamten Koniglichen Staaten war die Rechtsgrundlage fur die Anlage und Fuhrung der Grundbucher im Konigreich Preussen Sie wurde am 20 Dezember 1783 erlassen und fand mit der preussischen Grundbuchordnung vom 5 Mai 1872 ihre Erledigung Zugrunde lag der Grundsatz Quod non est in actis non est in mundo Was nicht in den Akten ist existiert nicht in der Welt Sie bezog sich zunachst nur auf die koniglichen Amtsdorfer und galt nicht fur Adlige und Stadtguter Es wurden erstmals Grund und Hypothekenakten eingefuhrt die beim Gericht dem Domainen Justiz Amt in den Akten oft abgekurzt als DJA gefuhrt und hinterlegt wurden Um 1808 wurden solche Akten auch fur die adligen Guter und deren Pachter vorgeschrieben Dieses Gericht hiess im Laufe seiner Historie von 1808 1849 Land und Stadtgericht 1849 1879 Kreisgericht ab 1879 Amtsgericht Landkontrakte Kaufvertrage und Erbrezesse wurden ausgehandelt und aufgesetzt in Anwesenheit von zwei Landgeschworenen die vom Gericht eingesetzt waren und den Besitz in immobiliarer wie mobiliarer Hinsicht mit den zugehorigen Pertinentien taxirten bewerteten 1783 84 wurde bei jedem Erbpachter ein Gerichtsprotokoll aufgenommen zur Feststellung der Erbbesitzverhaltnisse Dabei wurden festgestellt Lage Grenzen und Pertinentien Zubehor zum Grundbesitz in Form von Rechten und Sachen mit Nennung der Nachbarn Besitzer und dessen titulus possessonis unter Vorlage der Kauf oder Erbkontrakte Diese Kontrakte wurden als copia vidimata beglaubigte Abschrift bei den Beilageakten gefuhrt und geben oft Auskunft uber Jahrzehnte der Vergangenheit vor 1783 Wert des Grundstucks oft aufgrund des Versicherungswertes der Feuer Societaet Schulden und Real Verbindlichkeiten Onera einschl Vormundschaften Nach Aufnahme des Protokolls durch den Actuarius Gerichtsschreiber wurde dem Hof eine Akten Nummer zugeteilt die der Besitzer binnen 8 Tagen bei Strafe anzuschaffen und uber seiner Haustur anzuschlagen hatte Diese Nummer war anfangs identisch mit der Nummer in der Praestations Tabelle Literatur BearbeitenAdalbert Goertz Zur Einrichtung der Grund und Hypothekenakten 1783 in Altpreussische Geschlechterkunde Hamburg 2006 Band 36 S 265 278 Adalbert Goertz Aus den Grund und Hypothekenakten von Neuenburg Kreis Schwetz Westpreussen in Ostdeutsche Familienkunde Degener Verlag 2001 Band 16 S 26 34 63 70 85 95 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Hypotheken Ordnung fur die gesamten Koniglichen Staaten amp oldid 239308535