www.wikidata.de-de.nina.az
Der Begriff Akkreditierung lateinisch accredere Glauben schenken wird in verschiedenen Fachgebieten benutzt um den Umstand zu beschreiben dass eine allgemein anerkannte Organisation einer anderen Organisation oder Personen eine spezifische Kompetenz bescheinigt Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Rechtsfragen 3 Akkreditierungsstellen im deutschsprachigen Raum 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenAkkreditierung im hier gemeinten Sinne ist gemass ISO IEC 17011 2018 03 die Bestatigung durch eine dritte Stelle die formal darlegt dass eine Konformitatsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt bestimmte Konformitatsbewertungsaufgaben durchzufuhren Rechtsfragen BearbeitenGesetzliche Regelungen bestehen fur Konformitatsbewertungsstellen z B in Deutschland durch das deutsche Akkreditierungsstellengesetz 1 2 in Osterreich durch das osterreichische Akkreditierungsgesetz 3 und in der Schweiz durch die Akkreditierungs und Bezeichnungsverordnung AkkBV 4 Konformitatsbewertungsstellen sind Organisationen die folgende Dienstleistungen zur Konformitatsbewertung bereitstellen Probenahme Prufung Kalibrierung Inspektion Zertifizierung von Managementsystemen Zertifizierung von Personen Personenzertifizierung im Sinne eines Qualifikationsnachweises und Zertifizierung von Produkten Eine Zertifizierungsstelle ist akkreditiert wenn eine Akkreditierungsstelle formell bestatigt dass die Zertifizierungsstelle die in der z B Normen ISO IEC 17021 ISO IEC 17024 und ISO IEC 17065 aufgefuhrten Voraussetzungen zur Durchfuhrung von Bewertungen von Managementsystemen zum Beispiel Qualitatsmanagement oder Umweltmanagement Produkten oder Personen erfullt Ein Pruf bzw Kalibrierlaboratorium ist akkreditiert wenn es die z B Anforderungen der Norm ISO IEC 17025 erfullt Hierzu wird das Labor durch Begutachter einer unabhangigen Akkreditierungsstelle welche die Norm ISO IEC 17011 erfullt begutachtet und durch Uberwachungsbegutachtungen in Intervallen von ein bis eineinhalb Jahren uberwacht Eine Inspektionsstelle ist akkreditiert wenn sie die Anforderungen der Norm z B ISO IEC 17020 erfullt und eine Akkreditierungsstelle dies formell bestatigt Akkreditierungsstellen im deutschsprachigen Raum BearbeitenIn Deutschland ist seit dem 1 Januar 2010 ausschliesslich die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS fur die Erteilung und Aufrechterhaltung von Akkreditierungen zustandig Die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle erfolgte nach der Vorgabe der Verordnung EG Nr 765 2008 und nach Massgabe des deutschen Akkreditierungsstellengesetzes Gesellschafter der DAkkS sind zu gleichen Teilen die Bundesrepublik Deutschland die Bundeslander und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie BDI vertretene Wirtschaft 5 In der Schweiz obliegen die Akkreditierungstatigkeiten der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS 6 In Osterreich ist Akkreditierung Austria als nationale osterreichische Akkreditierungsstelle des Bundesministeriums fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fur die Erteilung und Aufrechterhaltung von Akkreditierungen zustandig Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Akkreditierung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Osterreichische Akkreditierungsstelle Bundesministerium fur Wissenschaft Forschung und Wirtschaft Schweizerische Akkreditierungsstelle SASLiteratur BearbeitenJoachim Bloehs Torben Frank Akkreditierungsrecht VO EG Nr 765 2008 Akkreditierungsstellengesetz Verordnung uber die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols der Akkreditierungsstelle Kommentar Munchen C H BECK 2015 ISBN 978 3 406 65049 9 Wolfgang Tiede Christoph Ryczewski Maximilian Yang Einfuhrung in das Akkreditierungsrecht Deutschlands in Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht NVwZ 2012 S 1212 1216 Einzelnachweise Bearbeiten Akkreditierungsstellengesetz AkkStelleG vom 31 Juli 2009 BGBl I S 2625 Tiede Ryczewski Yang Einfuhrung in das Akkreditierungsrecht Deutschlands in Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht NVwZ 2012 S 1212 1216 Osterreichisches Akkreditierungsgesetz AkkG Schweizer Akkreditierungs und Bezeichnungsverordnung Abgerufen am 30 Marz 2016 Internetseite der Dakks Memento des Originals vom 21 Januar 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dakks de Internetseite der SAS Abgerufen am 30 Marz 2016 Normdaten Sachbegriff GND 4274903 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Akkreditierung Wirtschaft amp oldid 234358055