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Die Abstiftung ist ein Sonderfall der Anstiftung Die Besonderheit der Abstiftung ist dass der Tater bereits fest entschlossen war ein qualifiziertes Delikt zu begehen und der Abstifter ihn dazu bewegt lediglich ein leichteres Delikt gleichen Typs Grunddelikt zu begehen 1 Beispiel T ist fest entschlossen den O zu berauben und dabei ein Messer mitzufuhren die Verwirklichung wurde einen schweren Raub i S d 250 I Nr 1 lit a StGB und damit eine Qualifikation des Raubes darstellen A uberredet ihn dazu das Messer nicht mitzunehmen es lage bei der Verwirklichung nur ein einfacher Raub i S d 249 I StGB und damit nur das Grunddelikt vor Im Hinblick auf die Strafbarkeit des Abstifters ist zu unterscheiden gibt der Tater durch die Einwirkung des Abstifters sein strafbares Vorhaben vollstandig auf so fehlt es schon an der vorsatzlichen Haupttat i S d 26 StGB Damit muss aufgrund der Akzessorietat zwischen Teilnahme und Haupttat auch der Abstifter straflos sein und eine Anstiftung scheidet aus wird der Tater vom Abstifter uberredet nicht wie ursprunglich vom Tater beabsichtigt das schwerere Delikt sondern nur das leichtere Delikt zu verwirklichen beispielsweise statt eines Diebstahls mit Waffen nur einen einfachen Diebstahl so bleibt der Abstiftende nach dem Grundsatz der Risikoverringerung regelmassig straflos Je nach vertretener Ansicht kann aber eine psychische Beihilfe vorliegen 1 die aber gem 34 StGB gerechtfertigt 2 sein kann Freilich lehnt die herrschende Meinung schon die Tatbestandlichkeit der psychischen Beihilfe mangels objektiver Zurechnung ab 2 Stellt man die Erhohung des Begehungsrisikos durch eine psychische Beihilfe der Abmilderung der Gefahrlichkeit des Delikts gegenuber so musse erstere zurucktreten 2 Die Abstiftung ist allein schon wegen der sehr unterschiedlichen rechtlichen Folgen streng von der Aufstiftung zu unterscheiden Uberredet der Teilnehmer den Haupttater anstelle der geplanten Tat eine ganzlich andere etwa Diebstahl anstelle einer Korperverletzung zu begehen liegt eine sogenannte Umstiftung vor Dieser Fall ist wie eine herkommliche Anstiftung zu behandeln Siehe auch BearbeitenOmnimodo facturusEinzelnachweise Bearbeiten a b Johannes Wessels Werner Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil 40 Auflage Munchen 2010 Rn 571 m w N a b c Kudlich Hans Falle zum Strafrecht Allgemeiner Teil 3 Auflage Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5650 9 S 212 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abstiftung amp oldid 231610101