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Die Aufstiftung auch als Hochstiftung bezeichnet 1 ist ein Unterfall der Anstiftung die nach 26 StGB strafbar ist Die Besonderheit der Aufstiftung ist dass der Tater bereits entschlossen war ein Delikt Grunddelikt zu begehen und der Anstifter ihn lediglich dazu bewegt ein schwereres Delikt des gleichen Typs Qualifikation zu begehen 2 Beispiel Der Tater war fest entschlossen das Opfer mit einem Faustschlag zu verletzen Der Anstifter uberredet ihn jedoch ein Messer zu benutzen In diesem Fall war der Tater bereits zu einer einfachen Korperverletzung nach 223 Abs 1 StGB entschlossen Das Delikt zu dem er aufgestiftet wurde stellt jedoch eine gefahrliche Korperverletzung nach 224 Abs 1 Nr 2 StGB dar Problematisch ist dass der Tater nicht wegen einer Anstiftung zu 223 Abs 1 StGB bestraft wurde Es wird angefuhrt die reine Differenz zu der der Anstifter anstiftet sei selbst nicht strafbar Deswegen ist umstritten ob er hier wegen einer Anstiftung zu 224 StGB zu belangen ist Von der Rechtsprechung wird diese Frage bejaht Die herrschende Lehre hingegen verneint dies sondern sieht in der Aufstiftung eine psychische Beihilfe 1 Die Aufstiftung ist allein schon wegen der sehr unterschiedlichen rechtlichen Folgen streng von der Abstiftung zu unterscheiden Siehe auch BearbeitenOmnimodo facturusLiteratur BearbeitenHerbert Trondle Thomas Fischer Strafgesetzbuch 26 Rn 3 m w N strittig Einzelnachweise Bearbeiten a b Johannes Wessels Werner Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil 40 Auflage Munchen 2010 Rn 571 m w N BGH Urteil v 3 Juni 1964 Az BGH 2 StR 14 64 BGHSt 19 339 Memento vom 10 Februar 2013 im Webarchiv archive today Johannes Wessels Werner Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil 40 Auflage Munchen 2010 Rn 571 m w N Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufstiftung amp oldid 218853882