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In Bezug auf das Verhaltnis zwischen Ehen und eingetragenen Partnerschaften haben manche Verfassungsrechtler ein Abstandsgebot postuliert In Deutschland wurde dies vom Artikel 6 des Grundgesetzes abgeleitet der einen besonderen Schutz der Ehe vorschreibt Demnach schlossen manche Rechtsgelehrte das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft durfe nicht mit den gleichen Rechten wie eine Ehe ausgestattet sein 1 Die Theorie eines vermeintlichen Abstandgebots wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom 17 Juli 2002 verneint da die Lebenspartnerschaft ein Institut sei das sich an Personen wendet die miteinander keine Ehe eingehen konnen 2 Dennoch taucht der Begriff immer wieder im politischen Diskurs auf 3 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7 Juli 2009 4 erneut festgestellt dass ein Abstandsgebot nicht existiert und ferner dass Art 3 GG Gleichstellungsgebot auch bei eingetragenen Lebenspartnern anzuwenden ist Weblinks BearbeitenAntwort der rheinland pfalzischen Landesregierung PDF 8 kB auf eine kleine Anfrage des Abg Reiner Marz Abstandsgebot zur Ehe Einzelnachweise Bearbeiten So auch das Innenministerium Rheinland Pfalz in der Antwort auf eine kleine Anfrage zum Schutz der Ehe PDF 7 kB https www bundesverfassungsgericht de SharedDocs Entscheidungen DE 2002 07 fs20020717 1bvf000101 html Plenarprotokoll des Landtags Rheinland Pfalz PDF 659 kB S 4251 Redebeitrag von Abg Kohnle Gros der Abstand zur Ehe muss gewahrt bleiben Das gebietet schon Artikel 6 des Grundgesetzes https www bundesverfassungsgericht de entscheidungen rs20090707 1bvr116407 html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abstandsgebot Ehe amp oldid 214319268