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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Abrufleistung ist ein Unterfall der Leistung im Zivilrecht wobei der Glaubiger die Leistung vom Schuldner auf Abruf verlangen kann Dies kommt grundsatzlich im Werkvertragsrecht bei denen Bauleistungen nach der VOB vereinbart sind vor In 5 Nr 2 VOB B ist dieser Abruf ausdrucklich geregelt Jedoch bedeutet dies nicht dass die Leistung auf Abruf auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden kann 1 Das Unterlassen des Abrufs der Leistungen berechtigt daher zur Kundigung nach 9 VOB B Einzelnachweise Bearbeiten OLG Dusseldorf Urteil vom 20 Februar 2009 Az I 22 U 135 08 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abrufleistung amp oldid 185798997