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Als Abgabenteilungsgesetz bezeichnete man in der osterreichischen Ersten Republik jene Gesetze die auf der Basis des Finanz Verfassungsgesetzes in einfachgesetzlicher Regelung die konkrete Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Landern regelten Finanzverfassungsgesetz und Abgabenteilungsgesetz BGBl 125 1922 wurden am 3 Marz 1922 im osterreichischen Nationalrat beschlossen Der gefundene Kompromiss entsprach einerseits dem Interesse der Sozialdemokratie eine steuerliche Unterwerfung der Gemeinden unter die Lander zu verhindern andererseits eroffnete er die Moglichkeit das Abgabenteilungsgesetz mit einfacher Mehrheit zu andern Damit behielt sich die nichtsozialistische Parlamentsmehrheit die Kontrolle uber die eigentliche Mittelverteilung vor Nachdem Wien zugleich Gemeinde und Bundesland im ersten Abgabenteilungsgesetz noch eine bevorzugte Stellung innehatte und auch im Wege des Steuererfindungsrechtes des Bundeslandes Wien der verfassungsgesetzliche Spielraum fur die Steuerpolitik Hugo Breitners und damit fur das Experiment des Roten Wien gegeben war wurde ab 1929 die Abgabenteilung mehrfach zulasten der Bundeshauptstadt novelliert In der zweiten Republik wurde 1948 ein neues Finanz Verfassungsgesetz F VG und ein darauf basierendes Finanzausgleichsgesetz FAG geschaffen Der Name des letzteren war neu es war aber de facto eine Fortsetzung des Abgabenteilungsgesetzes Literatur BearbeitenKlaus Berchtold Verfassungsgeschichte der Republik Osterreich Wien 1992 Bertram Huttner Der Finanzausgleich Grundlagen Entwicklung Finanzausgleich 2001 In Helfried Bauer Hg Finanzausgleich 2001 Wien 2001 S 23 160 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abgabenteilungsgesetz amp oldid 180035576