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Die Richtlinie 2008 98 EG vom 19 November 2008 uber Abfalle inoffiziell Abfallrahmenrichtlinie macht als Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft den Mitgliedsstaaten Vorgaben fur politische Massnahmen zum Ubergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere fur ihre Abfallgesetzgebung Damit sollen zum Schutze von Umwelt und menschlicher Gesundheit die schadlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfallen vermieden oder verringert die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert und so auch die langfristige Wettbewerbsfahigkeit der EU abgesichert werden 4 Richtlinie 2008 98 EGTitel Richtlinie 2008 98 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 November 2008 uber Abfalle und zur Aufhebung bestimmter RichtlinienBezeichnung nicht amtlich Abfallrahmenrichtlinie 1 2 Geltungsbereich EWRRechtsmaterie Abfallrecht UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 175 Absatz 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 19 November 2008Veroffentlichungsdatum 22 November 2008 3 Inkrafttreten 12 Dezember 2008 3 Letzte Anderung durch Richtlinie EU 2018 851 3 Inkrafttreten derletzten Anderung 4 Juli 2018In nationales Rechtumzusetzen bis 12 Dezember 2010 3 Umgesetzt durch DeutschlandKreislaufwirtschaftsgesetzFundstelle ABl L 312 22 November 2008 S 3 30Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 1 1 Anderungsrichtlinie EU 2018 851 2 Definitionen und Geltungsbereich 3 Abfallhierarchie 3 1 Abfallvermeidung 3 2 Wiederverwendung und Recycling 3 3 Abfallbeseitigung 4 Abfallbewirtschaftung 5 Nationale Umsetzung in Deutschland 6 Weitere relevante EU Richtlinien zum Abfallrecht 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenSie ersetzt die vorige Abfallrahmenrichtlinie die seit 1975 gultige Richtlinie 75 442 EWG mit ihrer kurz gultigen Neufassung durch die Richtlinie 2006 12 EG sowie die Richtlinien 75 439 EWG uber die Altolbeseitigung und 91 689 EWG uber gefahrliche Abfalle die sie zum 12 Dezember 2010 aufgehoben hat Eine neue Abfallrahmenrichtlinie war unter anderem notig um bislang in der Praxis umstrittene Schlusselbegriffe wie Abfall und Nebenprodukte Verwertung und Beseitigung bzw Abfalle zur Verwertung Abfalle zur Beseitigung zu klaren und die Abfallverwertung zu starken siehe Erwagungsgrund 8 Die Einbeziehung von Festlegungen zur Altolbeseitigung und uber die Einstufung gefahrlicher Abfalle sollte zur Vereinfachung und Vereinheitlichung beitragen Erwagungsgrunde 43 und 44 Anderungsrichtlinie EU 2018 851 Bearbeiten Weitere Ziele hin zur Kreislaufwirtschaft setzt die Richtlinie EU 2018 851 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 Mai 2018 zur Anderung der Abfallrahmenrichtlinie die die Mitgliedstaaten bis 5 Juli 2020 durch entsprechende Rechts und Verwaltungsvorschriften umzusetzen haben 5 So verlangt sie etwa Massnahmen zur stufenweisen Steigerung der Recyclingquote bei Siedlungsabfallen auf 55 Gewichtsprozent bis 2025 und 65 bis 2035 das getrennte Sammeln auch von Textilien bis 1 Januar 2025 und den selektiven Abbruch von Bauten und verscharfte die Regeln unter denen vom seit 2015 geltenden Grundsatz des getrennten Sammelns von mindestens Papier Metall Kunststoffen und Glas abgewichen werden darf Definitionen und Geltungsbereich BearbeitenDie Abfallrahmenrichtlinie definiert fur ihre Zwecke Begriffe wie Abfall gefahrlicher Abfall Bioabfall Vermeidung Wiederverwendung Behandlung Verwertung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling und Beseitigung Die Vorbereitung zur Wiederverwendung umfasst zum Beispiel die Reinigung und Reparatur von Abfallen Recycling stoffliche Verwertung einschliesslich Aufbereitung organischer Materialien ist hoherwertig als energetische Verwertung vor 2010 wurden beide als gleichwertig angesehen Zum Abfallbegriff wird der des Nebenprodukts abgegrenzt und auch das Ende der Abfalleigenschaft ist erklart Fur die Praxis ist das wichtig da Nebenprodukte und Produkte die nicht mehr als Abfall gelten nicht dem oft starker regulierten Abfallrecht unterliegen Nebenprodukte fallen in der Produktion an ohne dass deren Hauptziel darauf gerichtet ist konnen nach Verarbeitung mit normalen industriellen Verfahren verwendet werden und mussen den bestehenden Produktanforderungen sowie Umwelt und Gesundheitsschutzanforderungen genugen Artikel 5 Ein Ende der Abfalleigenschaft ist erreicht wenn nach einem Verwertungsverfahren ein verwendungsfahiges Produkt vorliegt fur das es einen Markt gibt und das die bestehende Anforderungen an das Produkt einhalt 6 Die Richtlinie gilt nicht fur gasformige Ableitungen radioaktive Abfalle ausgesonderte Sprengstoffe Fakalien Abwasser tierische Nebenprodukte es sei denn diese sind zur Verbrennung Lagerung auf einer Deponie oder Verwendung in einer Biogas oder Kompostieranlage bestimmt Korper von Tieren die nicht durch Schlachtung zu Tode gekommen sind und Abfalle aus mineralischen Ressourcen Artikel 2 die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind Im Kollisionsfall tritt sie hinter der Richtlinie EU 2019 904 Einwegkunststoff Richtlinie zuruck Art 2 Abs 2 Richtlinie 2019 904 EU Abfallhierarchie BearbeitenDie Richtlinie baut das Ideal einer Kreislaufwirtschaft vor Augen auf den Grundgedanken folgender Prioritatenrangfolge auf an der sich auch die Mitgliedsstaaten orientieren sollen Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung zum Beispiel energetische Verwertung Beseitigung Abfallvermeidung Bearbeiten Die Mitgliedstaaten konnen Massnahmen erlassen den Herstellern von Erzeugnissen eine erweiterte Verantwortung fur die Vermeidung das Recycling oder die sonstige Verwertung von Abfallen zu ubertragen Artikel 8 Dazu gehort zum Beispiel die Rucknahme von Erzeugnissen und die anschliessende Verwertung der Abfalle die Entwicklung mehrfach verwendbarer oder langlebiger Erzeugnisse sowie die Entwicklung von leicht recyclingfahigen Produkten Bis Ende 2011 muss die Europaische Kommission einen Bericht uber die Entwicklung der Abfallvermeidung und eine Produkt Okodesign Politik vorlegen mit der gegen das Entstehen von Abfallen vorgegangen wird Bis Ende 2014 muss sie Zielvorgaben fur bis 2020 zu erreichende Ziele zur Abfallvermeidung vorlegen Die Mitgliedstaaten mussen bis 12 Dezember 2013 Abfallvermeidungsprogramme erstellen in denen sie Abfallvermeidungsziele festlegen Artikel 29 Beispiele fur Abfallvermeidungsmassnahmen sind in Anhang IV der Richtlinie aufgefuhrt z B Forderung der Entwicklung weniger abfallintensiver Produkte Forderung von Okodesign Forderung anerkannter Umweltmanagementsysteme Auch zur Reduktion und besseren Beherrschbarkeit von Gefahrstoffen im Abfall mussen Lieferanten von Erzeugnissen im Sinne des Chemikalienrechts ab 21 Januar 2021 Informationen uber besonders besorgniserregende Stoffe darin der ECHA zur Verfugung stellen Diese soll dann Abfallbehandlungseinrichtungen und auf Anfrage auch Verbrauchern Zugang zu dieser Datenbank SCIP Datenbank geben 7 Wiederverwendung und Recycling Bearbeiten Die Mitgliedstaaten mussen Massnahmen zur Wiederverwendung von Produkten und zur Forderung eines qualitativ hochwertigen Recyclings ergreifen Die Wiederverwendung kann zum Beispiel durch Reparaturnetze wirtschaftliche Instrumente oder quantitative Ziele gefordert werden das Recycling durch getrennte Sammlung von Abfallen Die getrennte Sammlung zumindest von Papier Metall Kunststoffen und Glas musste bis 2015 in den Mitgliedstaaten eingefuhrt werden falls dies technisch okologisch und okonomisch durchfuhrbar sei 8 Ende 2020 sind bestimmte Recyclingquoten zum Beispiel 50 Gewichtsprozent fur Papier Metall Kunststoffe Glas aus Haushaltsabfallen und ahnlichen Quellen und 70 Prozent fur Bau und Abbruchabfalle zu erreichen und fur die nachsten Jahre ist deren Steigerung das Ziel Auch die getrennte Sammlung von Bioabfallen zum Zweck der Kompostierung und Vergarung soll von den Mitgliedstaaten gefordert werden Artikel 22 Verwertungsverfahren sind in Anhang II der Richtlinie aufgefuhrt z B Ruckgewinnung von Metallen oder deren Verbindungen Regeneration von Sauren und Basen erneute Olraffination oder Verwendung als Brennstoff wobei die Energieeffizienz der Verbrennungsanlage daruber entscheidet ob diese Abfallverbrennung energetische Verwertung oder Beseitigung ist 9 Abfallbeseitigung Bearbeiten Abfalle die nicht wiederverwertet stofflich energetisch oder anders verwertet werden konnen mussen Verfahren der unbedenklichen Beseitigung unterzogen werden also ohne Gefahrdung der menschlichen Gesundheit und ohne Schadigung der Umwelt 10 Eine nicht abschliessende Liste mit Beseitigungsverfahren enthalt Anhang I der Richtlinie so etwa die Ablagerung z B in einer Deponie die Dauerlagerung z B Lagerung von Behaltern in einem Bergwerk oder das Verbrennen Abfallbewirtschaftung BearbeitenVerantwortlich fur die Abfallverwertung oder beseitigung ist der Abfallerzeuger besitzer der sie durch ein privates oder offentliches Unternehmen durchfuhren lassen kann oder muss es sei denn die Verantwortung ist von den Mitgliedstaaten im Einzelfall anders festgelegt worden Artikel 15 Die Kosten tragt gemass dem Verursacherprinzip immer der Erzeuger oder Besitzer Artikel 14 Mitgliedstaaten mussen Regelungen treffen dass gewerbsmassig eingesammelte Abfalle nur in Abfallbehandlungsanlagen geliefert werden die die Anforderungen des Gesundheits und Umweltschutzes einhalten Artikel 15 Besondere Massnahmen sind bei der Bewirtschaftung gefahrlicher Abfalle zu erfullen Uberwachung Verbot der Vermischung Kennzeichnung Artikel 17 19 Altol muss ebenfalls getrennt gesammelt werden Artikel 21 Anlagen und Unternehmen die Abfalle verwerten oder beseitigen mussen registriert werden und brauchen in den meisten Fallen eine Genehmigung Artikel 25 26 Die Anlagen mussen regelmassig durch die zustandigen Behorden inspiziert werden Artikel 34 Nationale Umsetzung in Deutschland BearbeitenIn Deutschland dienen vor allem Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der Umsetzung der Richtlinie Zur Bestimmung gefahrlichen Abfalls verweist etwa die Abfallverzeichnisverordnung AVV auf ihren Anhang III 11 Der Regelung der durch die Richtlinie vorgegebenen Getrenntsammlung von Altol dient die Altolverordnung Weitere relevante EU Richtlinien zum Abfallrecht BearbeitenDie Abfallrahmenrichtlinie wird durch eine Reihe weiterer Richtlinien erganzt unter anderem durch Richtlinie 1999 31 EG des Rates vom 26 April 1999 uber Abfalldeponien Richtlinie 94 62 EG uber Verpackungen und Verpackungsabfalle Richtlinie 2006 66 EG uber Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren Richtlinie 2000 53 EG uber Altfahrzeuge Richtlinie 2012 19 EU uber Elektro und Elektronik AltgerateLiteratur BearbeitenGunter Dehoust Dirk Jepsen Florian Knappe und Henning Wilts Oko Institut Freiburg Inhaltliche Umsetzung von Art 29 der Richtlinie 2008 98 EG Wissenschaftlich technische Grundlagen fur ein bundesweites Abfallvermeidungsprogramm Hrsg Umweltbundesamt UBA Juni 2013 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2006 12 EG Text der Abfallrahmenrichtlinie 2006 12 EG von 2006 Richtlinie EU 2018 851 des Europaischen Parlaments und des Rates von Mai 2018 Guidance on the interpretation of key provisions of Directive 2008 98 EC on waste PDF 581 kB veroffentlicht am 21 Juni 2012 Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Lander Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU Juli 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2008 98 EG uber Abfalle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien BMU Gesetze und Verordnungen Abgerufen am 6 Juli 2020 Abfallrecht Umweltbundesamt 3 Juni 2013 abgerufen am 6 Juli 2020 a b c d Richtlinie 2008 98 EG Informationen zu Dokument Artikel 1 Zitat daraus Art 2 der Richtlinie EU 2018 851 zur Frist Artikel 6 Damit wurde die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofes ubernommen Artikel 9 Abs 1 Buchstabe i Abs 2 der Richtlinie 2008 98 EG die verweist auf die REACH Verordnung Die Datenbank existiert bislang nur als Prototyp Stand 2 Juli 2020 Artikel 11 Abs 1 S 3 der Grundfassung mit Verweis auf den fur die praktische Umsetzung gewichtigen Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit inzwischen andere Gewichtung im Regel Ausnahmeverhaltnis indem dieser Vorbehalt in Art 10 Abs 2 so nicht mehr steht aber Ausnahmen gestattet werden konnen bei unverhaltnismassig hohen wirtschaftlichen Kosten nach einer Abwagung mit den Umwelt und Gesundheitskosten und den Moglichkeiten zur Verbesserung von Effizienz und Verkaufserlosen unter Berucksichtigung der Leitgedanken des Verursacherprinzips und der erweiterten Herstellerverantwortung Art 10 Abs 3 d der 2018 geanderten Fassung siehe Fussnote 8 zu Anhang II mit Berechnungsformel zur Energieeffizienz und Unterscheidung nach Alt und Neuanlagen siehe auch Beseitigungsverfahren gemass Anlage I D 10 oder D 11 Die Anhange entsprechen den Anlagen 1 und 2 des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Energieeffizienz s Anlage 2 Fn 1 Artikel 12 und 13 Definition des Begriffs Beseitigung in Art 3 Ziff 19 3 Abs 2 AVV Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2008 98 EG amp oldid 237284148