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Das AETR Abkommen frz Accord Europeen sur les Transports Routiers deutsch Europaisches Ubereinkommen uber die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschaftigten Fahrpersonals englisch European Agreement concerning the work of crews of vehicles engaged in international Road Transport bestimmt grenzubergreifend die Lenk und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr Lkw und Bus Die englische und die franzosische Sprachfassung des Ubereinkommens sind gleichermassen verbindlich Zustandig fur das Ubereinkommen ist der Binnenausschuss der Wirtschaftskommission fur Europa UNECE Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Inhalte Abweichungen zur VO EG 561 2006 3 Neuerungen 2010 4 Erganzende Anmerkungen 5 Einzelnachweise 6 Quellen 7 Siehe auch 8 LiteraturGeltungsbereich BearbeitenMitgliedsstaaten des AETR sind alle EU Staaten sowie Albanien Andorra Armenien Aserbaidschan Bosnien und Herzegowina Georgien Kasachstan Liechtenstein Nordmazedonien Moldawien Monaco Montenegro Norwegen die Russische Foderation San Marino Schweiz Serbien Tadschikistan Turkei Turkmenistan Ukraine Usbekistan und Belarus Deutschland ist seit 1976 Mitglied des Abkommens Fur Deutschland gilt wie fur alle EU Staaten bezuglich der Lenk und Ruhezeiten vorrangig die EG Verordnung 561 2006 sowie erganzend die Fahrpersonalverordnung FPersV und das Arbeitszeitgesetz ArbZG Details dazu unter Lenk und Ruhezeiten Jedoch enthalt 21a ArbZG folgenden Vorbehalt Die Vorschriften der VO EG 561 2006 und des AETR bleiben unberuhrt Inhalte Abweichungen zur VO EG 561 2006 BearbeitenDas AETR findet grundsatzlich nur im grenzuberschreitenden Verkehr Anwendung Die 6 AETR Anderung gleicht das AETR in weiten Teilen an die VO EG 561 2006 an ubernimmt sie aber nicht Naheres zu den Inhalten der VO EG 561 2006 unter Lenk und Ruhezeiten vgl auch unten unter Neuerungen Die Anderung bedurfte in allen Mitgliedstaaten dann noch der Umsetzung in nationales Recht Die Bundesrepublik Deutschland hat die 4 5 und 6 Anderung des AETR per Gesetz am 9 November 2011 beschlossen BGBl II S 1095 Abweichungen zur VO EG 561 2006 Mehrfahrerbesatzungen werden von der Verpflichtung befreit innerhalb von zwei Wochen mindestens zwei regulare oder eine regulare und eine reduzierte wochentliche Ruhezeit einzulegen 1 Neuerungen 2010 BearbeitenNachdem auch Finnland und die Niederlande den vereinbarten Anderungen formell zustimmten trat die 6 Anderung zum AETR Abkommen am 20 September 2010 in Kraft Seither gilt die modifizierte 12 Tage Regelung der VO EG 561 2006 auch im Europaverkehr Die wochentliche Hochstlenkzeit wurde wie auch in der VO EG 561 2006 auf 56 Stunden festgesetzt 2 Zudem wurde damit der Einbau des digitalen Tachographen auch in den AETR Mitgliedstaaten ausserhalb der EU Pflicht 3 Erganzende Anmerkungen BearbeitenDie Zulassigkeit der Bestimmung innerhalb der EU bzw die Kompetenz der EU zum Abschluss entsprechender volkerrechtlicher Vertrage auch ohne ausdruckliche gesetzliche Grundlage in den europaischen Vertragen wird als AETR Doktrin bezeichnet Einzelnachweise Bearbeiten Christoph Rang Lenk und Ruhezeiten im Strassenverkehr Fahrpersonalrecht 19 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 574 23013 4 Kap 2 AETR I B Anpassung des AETR an die EU Regelung S 77 Modifizierte 12 Tage Regelung auch im AETR Verkehr Omnibus Revue vom 21 Juli 2010 mit spaterer Aktualisierung EU Sozialregeln fur Lkw Fahrer gelten jetzt auch in 22 Nachbarlandern verkehrsrundschau de vom 24 September 2010 Memento vom 27 Februar 2011 im Internet Archive Quellen BearbeitenUbersicht uber den Stand des Ubereinkommens und die Mitglieder auf den Internet Seiten der Wirtschaftskommission fur Europa ECE Ubersicht uber den Gesetzesstand und die Mitglieder des Abkommens bei beck onlineSiehe auch BearbeitenLenk und RuhezeitenLiteratur BearbeitenChristoph Rang Lenk und Ruhezeiten im Strassenverkehr Fahrpersonalrecht 24 Auflage 2018 Heinrich Vogel Munchen 2018 ISBN 978 3 574 60203 0Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title AETR Abkommen amp oldid 225336818