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Die Offentliche Ehrbarkeit honestas publica ist ein Begriff des katholischen Kirchenrechts Im katholischen Eherecht stellt das Fehlen der offentlichen Ehrbarkeit ein Ehehindernis dar Es macht eine dennoch geschlossene Ehe kirchenrechtlich nichtig Begriffsbestimmung BearbeitenDas Ehehindernis der offentlichen Ehrbarkeit besteht zwischen einem Mann bzw einer Frau und den nachsten Verwandten eines fruheren Partners Es hat seinen Ursprung in einem fruheren offentlichen Konkubinat d h einer fruheren faktisch eheahnlichen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau die keine kirchenrechtlich gultige Ehe war Die Hauptanwendungsfalle betreffen eine rein nach staatlichem Zivilrecht geschlossene Ehe die vom Kirchenrecht nicht als Ehe anerkannt wird Das Ehehindernis greift dann wenn ein Mann oder eine Frau mit einem Blutsverwandten ersten Grades eines fruheren Partners eine Ehe eingehen will und zwar selbst dann wenn die fruhere Beziehung keine kirchenrechtlich gultige Ehe dargestellt hat can 1093 CIC Obwohl die beiden Verlobten in diesem Fall kirchenrechtlich weder miteinander verwandt noch verschwagert sind versagt ihnen das Kirchenrecht die Eingehung einer Ehe Das Ehehindernis der offentlichen Ehrbarkeit fusst damit auf einer Quasi Schwagerschaft Bereits das romische Recht kannte dieses Ehehindernis Das Ehehindernis erganzt das Verbot der Eheschliessung zwischen verschwagerten Personen Dispens BearbeitenMit der Erteilung einer Dispens durch den Ortsordinarius can 1078 1 kann eine Ehe dennoch gultig geschlossen werden In der Praxis hat das Ehehindernis so gut wie keine Bedeutung Auf keinen Fall fallt nach heute gangiger kirchlicher Rechtsprechung ein blosses voreheliches Zusammenleben der Partner unter diesen Tatbestand Volltext BearbeitenCodex Iuris Canonici 1983 Can 1093 Impedimentum publicae honestatis oritur ex matrimonio invalido post instauratam vitam communem aut ex notorio vel publico concubinatu et nuptias dirimit in primo gradu lineae rectae inter virum et consanguineas mulieris ac vice versa Inoffizielle deutsche Ubersetzung Can 1093 Das Hindernis der offentlichen Ehrbarkeit entsteht aus einer ungultigen Ehe nach Aufnahme des gemeinsamen Lebens oder aus einem offenkundigen oder offentlichen Konkubinat das Hindernis macht die Ehe nichtig im ersten Grad der geraden Linie zwischen dem Mann und den Blutsverwandten der Frau und umgekehrt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentliche Ehrbarkeit amp oldid 218885786