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Konvenienzehe von lateinisch conveniens ubereinstimmend angemessen passend Ubereinkunft auch Vernunftehe oder Zweckehe bezeichnet eine Ehe die von den Eheleuten nicht aus einer gegenseitigen emotionalen Bindung zueinander eingegangen wird sondern beiden bestimmte soziale oder finanzielle Vorteile verschafft Darin unterscheidet sich die Zweckehe von der Liebesheirat bei der bspw die soziale Herkunft oder das Vermogen bei der Partnerwahl nur nachrangie Bedeutung haben 1 Im burgerlichen Zeitalter spielte der gesellschaftliche Stand bei der standesgemassen Heirat eine wichtige Rolle eine unstandesgemasse Ehe Mesalliance hatte oft weitreichende gesellschaftliche Folgen Eine Konvenienzehe wurde entweder aus eigener bewusster Rucksicht auf die Konventionen geschlossen Oft wurde aber auch von Familien eine solche Heirat arrangiert wobei es sich nicht unbedingt um eine Zwangsheirat handeln musste Heute wird die altmodische Bezeichnung Konvenienzehe nur noch selten gebraucht und bezeichnet dann meist eine Vernunftehe bei der die Partner aus eigenem Willen die Ehe nicht aus wechselseitiger Zuneigung sondern zum Zweck einer besonderen privaten Vereinbarung eingehen beispielsweise um Homosexualitat vor der Familie oder der Gesellschaft zu verbergen Verallgemeinernd wird der Begriff auch verwendet um das Eingehen einer Partnerschaft zwischen Gruppen wie politischen Parteien mit einem gemeinsamen Ziel oder zum wechselseitigen Vorteil zu beschreiben Siehe auch BearbeitenIsogamie Heirat innerhalb derselben Schicht Einzelnachweis Bearbeiten Konvenienz In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 10 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 53 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konvenienzehe amp oldid 232693422