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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Zustandigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe ist ausserst kompliziert weil sie weitestgehend durch Landerrecht bestimmt wird und sich in den einzelnen Bundeslandern teilweise stark unterscheidet Streitigkeiten in Fragen der Zustandigkeit fuhren sehr haufig zu Verfahren vor den Sozialgerichten die nicht selten bis zum Bundessozialgericht betrieben werden Inhaltsverzeichnis 1 Sachliche Zustandigkeit 1 1 Allgemeine Regelung 1 2 Abweichende Regelungen 1 2 1 Baden Wurttemberg 1 2 2 Bayern 1 2 3 Berlin 1 2 4 Brandenburg 1 2 5 Bremen 1 2 6 Hessen 1 2 7 Niedersachsen 1 2 8 Nordrhein Westfalen 1 2 9 Rheinland Pfalz 1 2 10 Saarland 1 2 11 Sachsen 1 2 12 Sachsen Anhalt 1 2 13 Schleswig Holstein 1 2 14 Thuringen 2 Ortliche Zustandigkeit 3 Einzelnachweise 4 WeblinksSachliche Zustandigkeit BearbeitenAllgemeine Regelung Bearbeiten Die Sozialhilfe wird von ortlichen und uberortlichen Tragern geleistet Ortliche Trager der Sozialhilfe sind im Allgemeinen die Landkreise und kreisfreien Stadte Der uberortliche Trager der Sozialhilfe wird von den einzelnen Landern bestimmt 3 SGB XII Es sind dies 1 Baden Wurttemberg Kommunalverband fur Jugend und Soziales Baden WurttembergBayern die sieben Bezirke des Landes 2 Berlin Senatsverwaltung fur Gesundheit Pflege und GleichstellungBrandenburg Landesamt fur Soziales und Versorgung des Landes BrandenburgBremen Senator in fur Soziales Jugend Frauen Integration und Sport BremenHamburg Behorde fur Arbeit Soziales Familie und Integration Amt fur Soziales und IntegrationHessen Landeswohlfahrtsverband HessenMecklenburg Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Stadte des Landes 3 Niedersachsen Niedersachsisches Landesamt fur Soziales Jugend und FamilieNordrhein Westfalen Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen LippeRheinland Pfalz Landesamt fur Soziales Jugend und Versorgung Rheinland PfalzSaarland Landesamt fur Soziales SaarlandSachsen Kommunaler Sozialverband SachsenSachsen Anhalt Sozialagentur Sachsen AnhaltSchleswig Holstein Ministerium fur Soziales Gesundheit Jugend Familie und Senioren des Landes Schleswig HolsteinThuringen Thuringer Landesverwaltungsamt SozialesSachlich zustandig ist grundsatzlich der ortliche Trager sofern nicht der uberortliche Trager sachlich zustandig ist Soweit Landesrecht nichts abweichendes bestimmt ist der uberortliche Trager sachlich zustandig fur die Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen die Hilfe zur Pflege die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Blindenhilfe Sind Leistungsbezieher nach diesen Rechtsgrundlagen stationar untergebracht ist der uberortliche Trager auch sachlich zustandig fur alle anderen Leistungen der Sozialhilfe 97 SGB XII Die Lander konnen regeln dass die Landkreise einzelne Aufgaben der Sozialhilfe auf die Gemeinden ubertragen konnen sodass diese in eigenem Namen entscheiden konnen der Landkreis bleibt zustandige Widerspruchsbehorde Hiervon hat etwa das Land Rheinland Pfalz fur die Geldleistungen der Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Gebrauch gemacht Ebenso ist geregelt dass der uberortliche Trager einzelne Aufgaben auf die Landkreise und die Gemeinden ubertragen kann auch hier bleibt der uberortliche Trager zustandige Widerspruchsbehorde 99 SGB XII Das Landesrecht regelt meist auch dass der Landkreis oder die Gemeinde vorlaufig Leistungen erbringen muss wenn es Streit um die sachliche Zustandigkeit gibt Das Bundesrecht sieht dies ausdrucklich nur bei Streit um die ortliche Zustandigkeit vor Abweichende Regelungen Bearbeiten Baden Wurttemberg Bearbeiten Es ist grundsatzlich immer der ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ubernimmt keinerlei Aufgaben im Rahmen der Leistungserbringung Bayern Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur 4 Leistungen der Hilfe zur Pflege die Blindenhilfe Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen an teilstationar und stationar untergebrachte Leistungsbezieher oder Bezieher von Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenn zugleich die vorgenannten Leistungen oder der Eingliederungshilfe erbracht werden und nicht ausschliesslich teilstationar Berlin Bearbeiten Zustandig fur samtliche Leistungen der Sozialhilfe sind die einzelnen Bezirke des Landes Berlin Brandenburg Bearbeiten Es ist grundsatzlich immer der ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig ausser bei der Sozialhilfe fur Deutsche im Ausland Bremen Bearbeiten Zustandig fur samtliche Leistungen der Sozialhilfe sind die Stadte Bremen und Bremerhaven Hessen Bearbeiten Es gelten die allgemeinen Regelungen zur sachlichen Zustandigkeit abweichend davon ist der ortliche Trager der Sozialhilfe sachlich zustandig fur Leistungen der Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ausserhalb eines Heimes oder einer betreuten Wohngruppe es sei denn es handelt sich um Nichtsesshafte im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes die teilstationare oder stationare Unterbringung von Leistungsbeziehern die das 65 Lebensjahr vollendet haben ausser bei Obdachlosen oder Bewohner eines Behindertenwohnheims die dort bereits vor Vollendung des 65 Lebensjahres untergebracht waren den Besuch eines heilpadagogischen KindergartensIst der Leistungsbezieher gleichzeitig dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gilt folgendes Bei teilstationarer Unterbringung in einem Behindertenwohnheim ist der ortliche Trager der Sozialhilfe insgesamt zustandig Bei vollstationarer Unterbringung in einem Behindertenwohnheim ist der uberortliche Trager der Sozialhilfe insgesamt zustandig Bei vollstationarer Unterbringung in einem Pflegeheim ist der uberortliche Trager der Sozialhilfe insgesamt zustandig wenn die Person das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet hat Niedersachsen Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur die teilstationare oder stationare Unterbringung von behinderten und pflegebedurftigen Menschen Hilfen zum Besuch einer Hochschule im Rahmen der Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen die Blindenhilfe die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten fur die Unterbringung von Obdachlosen und fur Nichtsesshafte in letzterem Fall einschliesslich der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt die Sozialhilfe fur Deutsche im AuslandAuch bei teilstationarer Unterbringung ist der uberortliche Sozialhilfetrager zugleich fur alle anderen Leistungen der Sozialhilfe sachlich zustandig Die Zustandigkeit des uberortlichen Sozialhilfetragers endet grundsatzlich mit Vollendung des 60 Lebensjahres Fur den Besuch von Privatschulen ist abweichend davon der ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig ausser es handelt sich um geistig seelisch oder sinnesbehinderte Menschen Nordrhein Westfalen Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur die teilstationare oder stationare Unterbringung von behinderten Menschen bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres im Falle einer Beschaftigung in einer Werkstatt fur behinderte Menschen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Unterbringung in einer Wohngruppe oder ein ambulant betreutes Wohnen sowie die ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst fur erwachsene Menschen bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres Hilfen zum Besuch einer Hochschule im Rahmen der Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen die Versorgung mit Prothesen und anderen Hilfsmitteln im Sinne des 47 SGB IX ab einem Preis von 180 Euro die Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres die Blindenhilfe die Unterbringung von Kindern in einer PflegefamilieHat ein behinderter Mensch vor Vollendung des 65 Lebensjahres mindestens zwolf Monate ununterbrochen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten bleibt die Zustandigkeit des uberortlichen Tragers der Sozialhilfe auch nach Erreichen der Altersgrenze erhalten Rheinland Pfalz Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur die Sozialhilfe fur Deutsche im Ausland die teilstationare oder stationare Unterbringung von Leistungsbeziehern dies gilt auch bei Zwangseinweisung nach dem Psychisch Kranken Gesetz die Versorgung mit Prothesen und anderen Hilfsmitteln im Sinne des 47 SGB IX die Blindenhilfe Leistungen der Sozialhilfe an Nichtsesshafte im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes Hilfen zum Besuch einer Hochschule im Rahmen der Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen Pflege und Behandlungsleistungen fur KrebskrankeSaarland Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur die Sozialhilfe fur Deutsche im Ausland Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten die teilstationare oder stationare Unterbringung von pflegebedurftigen Leistungsbeziehern bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres Blindenhilfe Zwangseingewiesene nach dem Psychisch Kranken GesetzSachsen Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist sachlich zustandig fur die teilstationare oder stationare Unterbringung von erwachsenen Leistungsbeziehern bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres ausserhalb eines Krankenhauses Leistungen im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens Hilfen zum Besuch einer Hochschule im Rahmen der Eingliederungshilfe fur behinderte Menschen die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs nach der Kraftfahrzeughilfe Verordnung die Unterbringung in einem Krankenhaus ab dem 61 TagSachsen Anhalt Bearbeiten Es gelten die allgemeinen Regelungen zur sachlichen Zustandigkeit Abweichend davon ist fur ambulante Leistungen der Hilfe zur Uberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten der ortliche Sozialhilfetrager zustandig Schleswig Holstein Bearbeiten Der uberortliche Trager der Sozialhilfe ist einzig und allein fur die Unterbringung von Obdachlosen zustandig In allen anderen Fallen ist der ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig Thuringen Bearbeiten Es ist grundsatzlich immer der ortliche Trager der Sozialhilfe zustandig ausser bei der Sozialhilfe fur Deutsche im Ausland Ortliche Zustandigkeit BearbeitenDie ortliche Zustandigkeit ergibt sich allgemein aus dem tatsachlichen Aufenthalt des Leistungsbeziehers Der gewohnliche Aufenthalt spielt in der Sozialhilfe keine Rolle 98 Abs 1 SGB XII Wird Sozialhilfe an stationar untergebrachte Personen geleistet ist hingegen der Trager der Sozialhilfe ortlich zustandig in dessen Bezirk der Leistungsbezieher seinen gewohnlichen Aufenthalt bei Aufnahme in die Einrichtung hat oder in den letzten zwei Monaten vor der Aufnahme gehabt hatte Wird ein Leistungsbezieher erst durch Verlegung in eine andere Einrichtung sozialhilfebedurftig sind diese Regelungen sinngemass auf die erste Einrichtung in die der Leistungsbezieher untergebracht war anzuwenden Steht nach vier Wochen die ortliche Zustandigkeit nicht fest oder ist ein gewohnlicher Aufenthalt nicht zu ermitteln oder liegt ein Eilfall vor hat der nach der allgemeinen Regelung ortlich zustandige Trager der Sozialhilfe Leistungen vorlaufig zu erbringen dieser kann sich die Kosten vom tatsachlich ortlich zustandigen Trager der Sozialhilfe nach 106 SGB XII erstatten lassen Ist ein gewohnlicher Aufenthalt immer noch nicht feststellbar hat der uberortliche Trager der Sozialhilfe die Kosten zu erstatten sofern ein ortlicher Trager der Sozialhilfe sachlich zustandig war Die Verlegung in eine an ein Heim angeschlossene Wohngruppe oder ein Urlaub aus dem Heim beendet die stationare Unterbringung nicht Wird ein Kind in einer stationaren Einrichtung geboren erbt es den gewohnlichen Aufenthalt der Mutter 98 Abs 2 SGB XII In einer stationaren Einrichtung oder in einem Gefangnis oder in einer Einrichtung des Massregelvollzugs kann ein Leistungsbezieher grundsatzlich keinen gewohnlichen Aufenthalt begrunden sodass in diesen Fallen der letzte gewohnliche Aufenthalt bestehen bleibt 109 SGB XII Aus diesen Regelungen folgt die sogenannte Einrichtungskette Solange ein Leistungsbezieher lediglich von einer stationaren Unterbringung zur nachsten wechselt bleibt es bei der Zustandigkeit des letzten Sozialhilfetragers vor Aufnahme in die erste Einrichtung Dies kann dazu fuhren dass bei langen Einrichtungsketten Nachforschungen zum Aufenthalt bis auf Jahrzehnte zuruck durchzufuhren sind da nach der Rechtsprechung ggfs auch auf einen Aufenthalt vor Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 1962 alte Bundeslander 1991 neue Bundeslander zuruckzugreifen ist 5 Lange strittig war indes die Handhabung der ortlichen Zustandigkeit bei sogenannten gemischten Einrichtungsketten zwischen stationaren und ambulanten Einrichtungen Das Bundessozialgericht entschied sich im Jahr 2018 gegen die Existenz dieser gemischten Einrichtungsketten mit der Folge dass ein Wechsel aus einer stationaren in eine ambulante Einrichtung die Zustandigkeit des Sozialhilfetragers am Ort der stationaren Einrichtung begrundet und zwar auch fur zukunftige stationare Unterbringungen 6 Wird ein Leistungsbezieher aus einer stationaren Einrichtung entlassen und bezieht sie innerhalb des Bezirks des fur die Einrichtung zustandigen ortlichen Tragers der Sozialhilfe innerhalb eines Monats Leistungen der Sozialhilfe hat dieser einen Erstattungsanspruch gegen den zuletzt vor Aufnahme in die Einrichtung ortlich zustandigen Trager fur bis zu zwei Jahre Werden fur einen Zeitraum von zwei Monaten Leistungen nicht erbracht weil der Leistungsbezieher den Bezirk verlasst oder erneut stationar untergebracht wird oder die Hilfebedurftigkeit entfallt entfallt der Erstattungsanspruch 106 Abs 3 SGB XII Wird ein Leistungsbezieher in einer Wohngruppe untergebracht oder erhalt er Hilfen im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens ist der Trager der Sozialhilfe ortlich zustandig der zuletzt vor Eintreten dieser Leistungen ortlich zustandig war oder es gewesen ware Diese Regelung existierte zu Zeiten des Bundessozialhilfegesetzes noch nicht war der Leistungsbezieher zum 1 Januar 2005 bereits ambulant betreut und ergab sich dadurch die ortliche Zustandigkeit des Tragers der Sozialhilfe am aktuellen Wohnort bleibt diese Zustandigkeit weiter bis zur Beendigung der Hilfe bestehen 98 Abs 5 SGB XII Einzelnachweise Bearbeiten LWL Mitglieder BAGuS Landschaftsverband Westfalen Lippe abgerufen am 23 August 2017 Art 80 AGSG Bayern 2 AG SGB XII M V AGSG Art 82 Sachliche Zustandigkeit der uberortlichen Trager der Sozialhilfe Burgerservice Abgerufen am 12 April 2022 BVerwG Urteil vom 15 Juni 1998 AZ 5 C 30 97 BSG Urteil vom 5 Juli 2018 AZ B 8 SO 32 16 RWeblinks BearbeitenAusfuhrungsgesetze zum SGB XII der LanderBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zustandigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe amp oldid 226570417