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Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz uberfuhrte die Regelungen zur Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum aus dem Kontrollratsgesetz Nr 18 in Bundesrecht Grundgesetzlich wurde das Kontrollratsgesetz Nr 18 bis zum Inkrafttreten des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes durch die Sondervorschrift des Art 117 Abs 2 GG legitimiert welche Einschrankungen des Grundrechts auf Freizugigkeit im Bundesgebiet bis zur Bewaltigung der Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg zuliess 1 BasisdatenTitel WohnraumbewirtschaftungsgesetzAbkurzung WBewG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie WohnungswesenErlassen am 31 Marz 1953 BGBl I S 97 Inkrafttreten am 1 Juli 1953Ausserkrafttreten 31 Dezember 1968 BGBl I S 389 BGBl I S 1251 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wurde durch die Bundesregierung als Entwurf eines Wohnraummangelgesetzes 2 in das parlamentarische Verfahren eingebracht Im Rahmen der Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag wurde der Titel in Entwurf eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes 3 geandert Das Gesetz wurde im Zuge eines Vermittlungsverfahrens 4 5 geandert Das Gesetz stellte den gesamten Wohnraum der Bundesrepublik Deutschland unter Zwangsbewirtschaftung durch die ortlichen Wohnungsamter ausgenommen waren offentlich geforderte Wohnungen sowie Wohnungen die ohne offentliche Darlehen oder Zuschusse geschaffen und zwischen dem 21 Juni 1948 Wahrungsreform und 31 Dezember 1949 bezugsfertig geworden waren 1 3 Die Wohnungsamter konnten Wohnungssuchende in leerstehende Wohnungen einweisen aber auch in Wohnungen fremder Personen sofern diese nach Einschatzung des Wohnungsamtes unterbelegt waren 10 Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzuglich den Wohnungsamtern zu melden 7 Die Einweisung begrundete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentumer und dem Wohnungssuchenden 15 16 Es galt ein Zweckentfremdungsverbot 21 sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen 22 Wohnungsamter konnten auch gegen den Willen des Eigentumers Wohnungen modernisieren d h mit zeitgemassen Sanitar und Versorgungseinrichtungen ausstatten 23 Weisungen der Wohnungsamter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden 27 Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz konkretisierte auch den Kundigungsschutz der in dem nach 1949 weiter geltenden Mieterschutzgesetz MSchG 6 geregelt war 28 Bei einer Kundigung konnte der Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen falls ihm kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte 30 31 Mit dem Gesetz uber den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und uber ein soziales Miet und Wohnrecht vom 23 Juni 1960 7 wurde es den Landern freigestellt die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum fur bestimmte Landkreise und kreisfreie Stadte aufzuheben Spatestens am 31 Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit aufgehoben werden Der Termin liess sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Stadte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachtraglich auf den 31 Dezember 1967 fur bestimmte namentlich genannte Stadte Hamburg Bonn Freiburg im Breisgau Munchen Landkreis Bonn Landkreis Gottingen Landkreis Munchen sowie fur das Land Berlin auf den 31 Dezember 1968 verschoben Der Mietenstopp und das Kundigungsverbot wurden zeitgleich mit Einfuhrung des Wohngeldes als Sozialleistung aufgehoben lediglich fur Berlin galten aufgrund der Besonderheiten des ortlichen Wohnungsmarktes Ausnahmeregelungen die Mieten blieben dort noch bis 1973 eingefroren Bis dahin galten Ubergangsregelungen nach den Bundesmietengesetzen Literatur BearbeitenBjorn Egner Wohnungspolitik seit 1945 in Aus Politik und Zeitgeschichte Nr 20 21 5 Mai 2014 S 13 19 Hubert Heinelt Bjorn Egner Wohnungspolitik von der Wohnraumzwangsbewirtschaftung zur Wohnungsmarktpolitik In Manfred G Schmidt Reimut Zohlnhofer Hrsg Regieren in der Bundesrepublik Deutschland Innen und Aussenpolitik seit 1949 Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2006 ISBN 978 3 531 14344 6 S 203 220 Hermann Roquette Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz Mohr Siebeck Tubingen 1953 Einzelnachweise Bearbeiten Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II Mit ebook Lehrbuch Entscheidungen Gesetzestexte C F Muller GmbH 2019 ISBN 978 3 8114 9157 1 google de abgerufen am 16 Juli 2020 Deutscher Bundestag Drucksache 1 2158 Deutscher Bundestag Drucksache 1 3822 Deutscher Bundestag Drucksache 1 3984 Deutscher Bundestag Drucksache 1 4025 Gesetz uber Mieterschutz und Mieteinigungsamter vom 1 Juni 1923 RGBl I S 353 Mieterschutzgesetz in der Fassung vom 15 Dezember 1942 RGBl I S 712 Wohnungstausch in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Mietrechtliche Regelungen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Dokumentation vom 4 August 2016 S 3 BGH Urteil vom 19 September 2018 VIII ZR 231 17 Rdnr 29 ff zum Mieterschutzgesetz BGBl I S 389Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wohnraumbewirtschaftungsgesetz amp oldid 227478538