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Die Wiener Konvention uber die Staatennachfolge in Vertrage WKRSV vom 23 August 1978 ist ein 1996 in Kraft getretener volkerrechtlicher Vertrag der Regeln dazu enthalt was im Falle einer Staatennachfolge mit bereits bestehenden volkerrechtlichen Vertragen geschehen soll Inhaltsverzeichnis 1 Bezeichnung 2 Bedeutung und praktische Relevanz 3 Weblinks und Literatur 4 EinzelnachweiseBezeichnung BearbeitenDa Deutsch nicht zu den Sprachen zahlt in denen der Vertrag offiziell existiert und es auch keine amtliche deutsche Ubersetzung gibt finden sich verschiedene Bezeichnungen aus den Kombinationen von Wiener Konvention Wiener Ubereinkommen uber die betreffend die Staatennachfolge Staatensukzession in volkerrechtliche Vertrage in Vertrage Wahrend sich Konvention naher an dem englischen Titel Vienna Convention on Succession of States in Respect of Treaties orientiert sind Staatennachfolge und Staatensukzession gleichwertige Ubersetzungen aufgrund der im Englischen im Gegensatz zum Deutschen bestehenden sprachlichen Unterscheidung zwischen contracts und treaties schliesslich trifft in volkerrechtliche Vertrage den eindeutigen Wortsinn Bedeutung und praktische Relevanz BearbeitenDas Recht der Staatennachfolge ist ein in vielen Punkten umstrittenes Volkerrechtsgebiet Das Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage lasst ausdrucklich Fragen unberuhrt die sich hinsichtlich eines Vertrags aus der Nachfolge von Staaten ergeben konnen Art 73 WVK Bis heute ist die Wiener Konvention uber die Staatennachfolge in volkerrechtliche Vertrage die einzige in Kraft getretene Kodifizierung zum Recht der Staatennachfolge bislang nicht genugend Vertragsstaaten fanden sich fur das Inkrafttreten der Wiener Konvention uber die Staatennachfolge in Staatsvermogen archive und schulden Mit dem Vertrag wurden teilweise auch vom Volkergewohnheitsrecht abweichende Regelungen kodifiziert So ist etwa die Kontinuitat volkervertraglicher Pflichten der Grundsatz nur bei neuerlich unabhangigen also dekolonisierten Staaten soll das clean slate beziehungsweise Tabula rasa Prinzip gelten Die Akzeptanz und praktische Relevanz des Vertrags ist daher gering geblieben in vielen Fallen vereinbaren die betroffenen Staaten individuelle Regelungen 2023 war die Konvention nur von 23 Staaten ratifiziert weitere 14 hatten sie unterzeichnet Darunter befand sich kein Staat in Westeuropa ausser dem Heiligen Stuhl in Nordamerika in Fernost oder in Ozeanien 1 Die Deutsche Demokratische Republik war Vertragspartei die Bundesrepublik Deutschland ist es nicht Weblinks und Literatur BearbeitenDer Vertragstext ist auf der Seite der Vereinten Nationen abrufbar Vienna Convention on succession of States in respect of treatiesFerner findet sich der Text unter anderem in folgenden Veroffentlichungen ILM Bd 17 1978 S 1488 ff AVR Bd 18 1979 S 226 bis 244 ZaoRV Bd 39 1979 S 279 bis 300 mit Konferenzbericht und Besprechung Digitalisat PDF 3 0 MB Einzelnachweise Bearbeiten Vienna Convention on succession of States in respect of treaties In United Nation Treaty Collection Vereinte Nationen 22 Januar 2012 abgerufen am 23 Januar 2012 englisch Liste der Vertragsparteien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wiener Konvention uber die Staatennachfolge in Vertrage amp oldid 238530418