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Eine widerrechtliche Drohung ist allgemein gesprochen jedwede Drohung die in der jeweiligen massgeblichen Rechtsordnung als rechtswidrig gilt Im deutschen Zivilrecht berechtigt sie unter den Voraussetzungen von 123 124 BGB zur Anfechtung von Willenserklarungen das heisst eine Willenserklarung ist gultig jedoch vernichtbar wenn das durch die widerrechtliche Drohung zur Abgabe der Willenserklarung bestimmte Rechtssubjekt innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist gegenuber dem Anfechtungsgegner die Anfechtung erklart Die Anfechtung wegen einer widerrechtlichen Drohung ist in 123 Abs 1 2 Alt BGB geregelt Eine vorrangige Spezialregelung enthalten die 1314 Abs 2 Nr 3 4 1315 Abs 1 Nr 4 1317 BGB Aufhebung der Ehe 1 Wie bei der Anfechtung wegen einer arglistigen Tauschung geht es bei der Anfechtung wegen einer widerrechtlichen Drohung um den Schutz der Willensfreiheit bei Abgabe von Willenserklarungen jeder Art 2 Besonderheit im Vergleich zu den anderen Tatbestanden die zur Anfechtung aus Inhalts Erklarungs Eigenschafts und Ubermittlungsirrtum beziehungsweise arglistige Tauschung berechtigen ist dass bei der widerrechtlichen Drohung kein Irrtum vorliegt Inhaltsverzeichnis 1 Ubersicht uber die Voraussetzungen 2 Drohung 3 Widerrechtlichkeit der Drohung 4 Kausalitat der Drohung fur die Willenserklarung 5 EinzelnachweiseUbersicht uber die Voraussetzungen BearbeitenDie Voraussetzungen einer Anfechtung wegen einer widerrechtlichen Drohung sind eine Anfechtungserklarung der Anfechtungsgrund der widerrechtlichen Drohung d h 2 1 eine Drohung 2 2 eine Widerrechtlichkeit der Drohung 2 3 eine Kausalitat der Drohung fur die Abgabe der Willenserklarung dd 3 die Einhaltung der Anfechtungsfrist des 124 BGB Einzelheiten Arglistige Tauschung 4 keine Treuwidrigkeit der Anfechtung seltene Ausnahme Drohung BearbeitenUnter Drohung versteht man das Inaussichtstellen eines zukunftigen Ubels auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt 3 Der Drohende muss den Willen haben den anderen Teil zu der Abgabe einer Willenserklarung zu bestimmen Ihm muss bewusst sein dass sein Verhalten die Willensbildung des Empfangers der Drohung beeinflussen kann Es ist aber nicht erforderlich dass der Drohende mit einem Schadigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein den Bedrohten zu der Einschatzung zu verleiten nur zwischen zwei Ubeln wahlen zu konnen von denen die Abgabe der empfohlenen Erklarung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Ubel gegenuber der sonst zu erwartenden Massnahmen erscheinen soll 4 Widerrechtlichkeit der Drohung BearbeitenDie Drohung muss widerrechtlich sein Die Widerrechtlichkeit einer Drohung kann in drei Fallen vorliegen Rechtswidrigkeit des Mittels Beispiel Androhen von Prugel 5 Rechtswidrigkeit des Zwecks d h die erpresste Willenserklarung ist rechtswidrig Unangemessenheit Inadaquanz von Mittel und Zweck Bei der Inadaquanz von Mittel und Zweck geht es darum dass sowohl das Mittel als auch der Zweck fur sich betrachtet rechtmassig sind jedoch der Einsatz dieses Mittels zu diesem Zweck ist widerrechtlich weil die Drohung kein angemessenes Mittel zur Erreichung des erstrebten Erfolgs ist Mittel Zweck Relation 6 Das Problem ist die Abgrenzung der Unangemessenheit von einem sozialadaquaten Verhalten Eselsbrucke Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun Dies wird an der Rechtsprechung zur Un Angemessenheit der Drohung mit einer Klage oder Kundigung deutlich Die Drohung mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit am Steuer zur Durchsetzung eines bestehenden Kaufpreisanspruchs ist unangemessen 7 Die Drohung mit einer Klage auf Zahlung einer bestehenden Schuld ist sozialadaquat 8 Die Drohung mit einer ausser ordentlichen Kundigung durch den Arbeitgeber wenn ein verstandiger Arbeitgeber eine Kundigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte 9 auch wenn eine ausgesprochene Kundigung sich in einem Kundigungsschutzprozess nicht als rechtsbestandig erwiesen hatte 10 ist nicht widerrechtlich Kausalitat der Drohung fur die Willenserklarung BearbeitenDie Anfechtbarkeit einer Willenserklarung setzt einen Kausalzusammenhang zwischen einer Drohung und der Willenserklarung voraus 11 Dazu reicht es nicht aus dass ohne die Drohung es nicht zur Abgabe der Willenserklarung gekommen ware die Drohung also conditio sine qua non war Nach 123 Abs 1 BGB muss der Anfechtende vielmehr durch die Drohung zur Abgabe der Willenserklarung bestimmt worden sein Er muss noch bei der Abgabe der Willenserklarung unter dem Eindruck der Drohung gehandelt haben und nicht auf Grund einer davon nicht mehr massgeblich beeinflussten autonomen Willensbildung 12 Eine ausreichende Mitursachlichkeit ist jedoch schon dann anzunehmen wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklarung entweder uberhaupt nicht nicht in der gewahlten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden ware 13 Ist die Androhung eines Ubels geeignet den Bedrohten zur Abgabe einer Willenserklarung zu bestimmen so ist regelmassig davon auszugehen dass sie eine solche Wirkung auch gehabt hat 14 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 1 Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 1 BGH NJW RR 1996 1281 1282 LM Nr 23 zu 123 BGHZ 2 295 Brox Walker BGB AT 32 Auflage 2008 BAG vom 15 12 2005 6 AZR 197 05 juris Rn 17 NZA 2006 841 AP Nr 66 zu 123 BGB Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 13 Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 15 Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 15 BGH vgl Jauernig Mansel BGB 15 Aufl 2015 123 Rn 15 BAG vom 23 11 2006 6 AZR 394 06 Rn 40 NZA 2007 466 BAG vom 28 11 2007 6 AZR 1108 06 Rn 48 BAG vom 13 12 2007 6 AZR 200 07 Rn 58 NZA RR 2008 341 BAG vom 13 12 2007 6 AZR 200 07 Rn 59 NZA RR 2008 341 BAG vom 15 12 2005 6 AZR 197 05 Rn 19 NZA 2006 841 843 BAG vom 12 05 2010 2 AZR 544 08 Rn 42 NZA 2010 1250 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Widerrechtliche Drohung amp oldid 222050549